Ziel des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlungen und ähnliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder auf ein zulässiges Maß zu reduzieren. Vor solchen Einwirkungen sollen in erster Linie Menschen, aber auch Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Sachgüter geschützt werden.
Die Grundlage des Immissionsschutzes bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen.