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  Ehrenbürger der Stadt Nürnberg  
     
  Kontakt:  
 

Rathausplatz 2
90403 Nürnberg

Telefon: (09 11) 231 - 50 01, -50 02
Fax: (09 11) 231 - 36 78

E-Mail

 
     
  Öffentliche Verkehrsanbindung:  
 

U1: Haltestelle Lorenzkirche
Bus 36: Haltestelle Hauptmarkt

 
     
  Öffnungszeiten:  
 

Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

 
     
 
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Übersicht der Ehrenbürger der Stadt Nürnberg

 
 
 
 
     
 

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)

Art. 16 Ehrenbürgerrecht

(1) Die Gemeinden können Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen.

(2) Die Gemeinden können die Ernennung zu Ehrenbürgern wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen; der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderats.

 
 
 
 
     

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