-
Neue Auftragsformblätter für ab 1.4.2026 geltende Gebühren
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 26. Januar 2026 hat der Stadtrat neue Gebühren für Bestattungs- und Friedhofsleistungen beschlossen. Anbei neu gefasste Formblätter, die dies berücksichtigen. Neu sind auch Eintragungsmöglichkeiten für den Zusatzaufwand bei Sargbeisetzungen ab 140 Kg und die alternative Wahlmöglichkeit für Tuchbestattungen und zum Kostenträger.
Die Formblätter werden baldmöglichst auch im Internet abrufbar sein.
Mit freundlichen Grüßen
Wellenhöfer