Verbindliches Einarbeitungscurriculum

1. Ebene: Schulungsangebote der Trainerinnen und Trainer

Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden binnen eines Zeitraums von zwei Jahren verbindlich in jeder der fünf erfolgskritischen Kernkompetenzen geschult:

  • Trennungs- und Scheidungsberatung,
  • Erziehungsberatung,
  • Systemisches Fallverstehen und Hilfeplanung,
  • Kollegiales Team und
  • Stressmanagement.

Die Seminarangebote werden von den den Trainerinnen und Trainer einmal jährlich vorgehalten. Die Trainerinnen und Trainer sind als Stabstellen bei der Abteilungsleitung/Sachgebietsleitung verankert, welche inbesondere Veränderungen des Schulungskonzeptes nach Vorbereitung durch die Mentorinnen und Mentoren (überwiegend Führungskräfte der Organisationseinheiten ASD und FuD) verabschieden.

Zweimal jährlich wird ein Jour fixe organisiert, welcher die Kommunikation strategierelevanter Themen ermöglicht und die Aktualität der Schulungkonzepte überprüft.

Ein Trainerinnen- und Trainerzirkel wird in Form eines moderierten Qualitätszirkels fortgeführt, um einen regelmäßigen fachlich-methodischen Austausch zwischen den Trainerinnen und Trainern zu gewährleisten.

2. Ebene: Schulungsangebote aus anderen Organisationseinheiten des Jugendamtes

Das verbindliche Einarbeitungscurriculum setzt sich künftig über die fünf erfolgkritischen Kompetenzen auch verbindlich aus fachspezifische Seminaren der anderen Organisationseinheiten des Jugendamtes zusammen.

  • Wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Fachcontrolling und -beratung
  • Beistandschaft und Vormundschaft
  • Kinder- und Jugendnotdienst
  • Koordinierende Kinderschutzstelle/Frühe Hilfen
  • Vollzeitpflege
  • Polizei- Jugendhilfe- Schule
  • § 8a SGB VIII Kindeswohlgefährdung
  • Deeskalationstraining Polizei

Damit wird verfolgt, den Auf – und Ausbau der im Anforderungsprofil für ASD Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das vom bayerisches Landesjugendamt im veröffentlicht wurde und von der Organisationseinheit ASD Nürnberg zu operationalisieren gilt, gelisteten Kompetenzen zu komplettieren.

3. Ebene: Hospitation (intern/extern)

Eine sozialraum- und bedarfsorientierte Hospitation bei Kooperationspartnern im Umfang von 3 Tagen ist geregelt.

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