Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 190 / 21.02.2025

Bundestagswahl 2025: Stimmabgabe im Wahllokal am 23. Februar 2025

Wahlamtsleiterin Susanne Hartung erklärt: „Für die Stimmabgabe bei der vorgezogenen Bundestagswahl am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, reichen Wahlbenachrichtigung, gültiger Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls beantragter Wahlschein. Auf der Wahlbenachrichtigung sind im rechten Kasten alle wichtigen Informationen zum Wahlraum, Wahlbezirk, Wahlkreis und zur Barrierefreiheit zu finden. Die Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal ist am Wahlsonntag, 23. Februar, von 8 bis 18 Uhr möglich. Mit ersten Ergebnissen ist am frühen Wahlabend zu rechnen.“

Wahl an der Urne

Auch wer schon einen Wahlschein für die Briefwahl beantragt und erhalten hat und sich stattdessen kurzfristig doch noch für die Wahl an der Urne entscheidet, kann in ein Wahllokal seines Wahlkreises gehen. Dabei muss aber zwingend der gültige Wahlschein mitgebracht, beim Wahlvorstand abgegeben und ein Ausweisdokument vorgezeigt werden. Im Wahllokal bekommt man dann den Stimmzettel ausgehändigt.

Stimmabgabe im Wahllokal

Gewählt werden darf ausschließlich in der Wahlkabine. Das Wahlrecht darf und kann nur einmal und persönlich ausgeübt werden. Für eine gültige Stimmabgabe ist darauf zu achten, dass die Erst- und Zweitstimme so vergeben werden, dass das jeweilige Kreuz eindeutig zugunsten des jeweils gewünschten Wahlkreisbewerbers (Erststimme) beziehungsweise der Partei (Zweitstimme) gesetzt wird. Der Wille der Wählenden muss für den Wahlvorstand bei der Auszählung eindeutig erkennbar sein. Ein selbst mitgebrachter Stift kann dabei verwendet werden. Dabei dürfen das Wahlgeheimnis nicht verletzt und die allgemeine Ruhe und Ordnung im Wahlraum nicht gestört werden.

Stimmzettel und Wahlschablonen

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Auf der linken Spalte des Stimmzettels vergibt man seine Erststimme für eine Bewerberin oder einen Bewerber im jeweiligen Wahlkreis. Die Zweitstimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte für eine Partei abgegeben. Unter dem Parteinamen sind jeweils die ersten fünf Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber der Landesliste aufgeführt. Eine personenbezogene Wahl ist hier jedoch mit der Zweitstimme – anders als bei der Landtagswahl in Bayern – nicht möglich. Auf allen Stimmzetteln befindet sich rechts oben eine abgeschnittene Ecke. Diese Kennzeichnung dient als Orientierungshilfe für blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler. Sie stellt sicher, dass der Stimmzettel richtig in eine Wahlschablone eingelegt werden kann. Damit können Wahlberechtigte mit Seheinschränkung eigenständig und geheim wählen. Die Wahlschablone enthält ertastbare Löcher genau an den Stellen, an denen sich die Kreise zum Ankreuzen der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel befinden.

Briefwahl an Ort und Stelle

Für besondere Ausnahmefälle, zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung oder bei verlorengegangenen Wahlscheinen, wird das Wahlamt auch am Samstag, 22. Februar, von 8.30 bis 12 Uhr am Unschlittplatz 7a geöffnet sein, um Unterlagen zu ersetzen. Die Anlaufstelle im Infopoint im Rathaus, Hauptmarkt 18, ist dagegen am Samstag nicht mehr geöffnet. Damit die Wahlbriefe noch für die Auszählung durch die Briefwahlvorstände berücksichtigt werden können, gilt jedoch in allen Fällen, dass die Wahlbriefe bis spätestens 18 Uhr dem Wahlamt, Unschlittplatz 7a, vorliegen.

Ergebnisermittlung

Die Auszählung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Wahlamtsleiterin Susanne Hartung hebt hervor: „An dieser Stelle gebührt allen Nürnberger Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ein besonderer Dank. Nur durch das Engagement der etwa 6 000 ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände wird es dem Wahlamt möglich sein, die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen und somit der Öffentlichkeit noch am Wahlabend erste Wahlergebnisse zur Verfügung zu stellen. Ihre unparteiische Wahrnehmung des Amts schafft den Rahmen für eine sichere Wahl.“

Ergebnisbereitstellung

Das Wahlamt der Stadt Nürnberg veröffentlicht im Internet am Sonntag, 23. Februar, die Zwischenstände der Schnellmeldung und danach das Nürnberger Schnellmeldungsergebnis zur Bundestagswahl 2025 auf einer eigenen Ergebnisseite. Neben den beiden Wahlkreisen 243 Nürnberg-Nord und 244 Nürnberg-Süd (mit Schwabach) werden auch die Nürnberger Gesamtzahlen dargestellt, jeweils die Erst- und Zweitstimmen sowie mit Vergleichszahlen. Der Ergebnisstand wird ab 18 Uhr laufend aktualisiert bis alle Wahlbezirke ausgezählt sind. Sobald in den folgenden Tagen das vorläufige und das endgültige Wahlergebnis vorliegt, werden sie ebenfalls hier veröffentlicht.

Der Link der Ergebnisseite:
https://www.nuernberg.de/internet/wahlen/btw2025_ergebnisse.html

Die Seite des Wahlamts:
https://www.nuernberg.de/internet/wahlen

Veröffentlichungen

Das Amt für Stadtforschung und Statistik/Wahlamt hat ein Vorwahlheft zur vorgezogenen Bundestagswahl veröffentlicht. Im Bericht W227 sind ausführliche Informationen zur Wahl zu finden: https://www.nuernberg.de/internet/statistik/wahlberichte.html

Repräsentativstatistik

In 20 Wahlbezirken (je 10 Urnen- und Briefwahlbezirke) der Stadt Nürnberg wird wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. In diesen Wahllokalen erhalten die Wähler einen Stimmzettel, der oben links mit einem Buchstaben (A-M) gekennzeichnet ist. Diese Kennzeichnung ermöglicht die Auszählung der Stimmen und des Wählerverhaltens nach Geschlecht und 6 Altersgruppen (18-25, 25-35, 35-45, 45-60, 60-70 und 70 Jahre und mehr). Bei dieser Wahlstatistik, deren Ermittlung im Anschluss an die Feststellung der Gesamtergebnisse im Wahllokal nachträglich im Statistischen Amt erfolgt, bleibt das Wahlgeheimnis strikt gewahrt, da nicht vom Stimmzettel auf die einzelne Person rückgeschlossen werden kann. Es werden keine Ergebnisse für einzelne Wahllokale, sondern nur zusammengefasste Ergebnisse veröffentlicht. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz genau geregelt. Die repräsentative Wahlstatistik gibt es schon seit der Bundestagswahl 1957; sie wurde bei fast allen Wahlen seither durchgeführt. Die Ergebnisse aus diesen Auswahlbezirken sind repräsentativ für Nürnberg insgesamt. Die Statistik gibt Auskunft über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten der Nürnberger Männer und Frauen in den einzelnen Altersgruppen.

Auskünfte

Auskünfte in Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt entweder persönlich in der Schalterhalle am Unschlittplatz 7a oder telefonisch unter der Nummer 09 11/ 2 31-33 50.

Informationen des Nürnberger Wahlamts:
www.wahlen.nuernberg.de
Informationen des Landeswahlleiters:
www.wahlen.bayern.de
Informationen der Bundeswahlleiterin:
www.bundeswahlleiterin.de