Nr. 949 / 10.09.2025
Ab Mittwoch, 10. September, bis einschließlich Donnerstag, 9. Oktober 2025, liegen im Rahmen des Verfahrens zur amtlichen Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Wetzendorfer Landgraben die Unterlagen im Umweltamt, Bauhof 2, aus. Die Öffnungszeiten sind Montag und Dienstag von
8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch von 8.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr. Bürgerinnen und Bürger können sich anhand der Unterlagen den Umfang und die Auswirkungen der Festsetzung anschauen. Jede und jeder, dessen Belange durch die amtliche Festsetzung berührt werden, kann bis einschließlich Donnerstag, 23. Oktober 2025, Einwendungen erheben.
Das Umweltamt der Stadt Nürnberg informiert im Amtsblatt Nr. 19, das am Mittwoch, 10. September 2025, erscheint über die Auslegung der Unterlagen im Rahmen des Verfahrens zur amtlichen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Wetzendorfer Landgraben in den Ortsteilen Marienberg, Thon, Wetzendorf und Schniegling. Damit leitet das Umweltamt das Verordnungsverfahren ein.
Die Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (HQ100). Ein 100-jährliches Hochwasser wird an einem Standort im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten handelt es sich lediglich um die Dokumentation eines möglichen, natürlichen Ereignisses und nicht um eine behördlich beeinflussbare Planung.
Durch Verordnung sind Überschwemmungsgebiete an Gewässern oder Gewässerabschnitten festzusetzen, in denen zumindest ein 100-jährliches Hochwasserereignis zu erwarten ist beziehungsweise ein hohes Schadenspotenzial besteht. Dies ist insbesondere in urbanen Siedlungsgebieten der Fall.
Nähere Informationen können dem oben genannten Amtsblatt entnommen sowie unter www.nuernberg.de/internet/umweltamt/bekanntmachung.html eingesehen werden. let