Nr. 651 / 17.06.2026
Ab Juli 2026 führt das Gesundheitsamt Nürnberg die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) schrittweise ein. Untersucht wird, ob die Kinder den Entwicklungsstand für den späteren Schulstart erreicht haben. Den Auftakt der rSEU machen zehn Nürnberger Schulen. Im Unterschied zum bisherigen Verfahren werden die Kinder künftig bereits im vorletzten Kindergartenjahr untersucht und damit im Alter von vier bis fünf Jahren. Der Untersuchungszeitpunkt wird also ein Jahr vorverlegt. Denn bislang fand die Schuleingangsuntersuchung in der Regel im letzten Kindergartenjahr statt, wenn die Kinder durchschnittlich sechs Jahre alt sind. Die frühere Untersuchung ermöglicht es, Entwicklungsbedarfe rechtzeitig zu erkennen und Familien, wenn notwendig mehr Zeit für gezielte Fördermaßnahmen oder individuelle Therapien zu geben. Mit der Vorverlegung der Untersuchung ist keine frühere Einschulung verbunden. Die Schuleingangsuntersuchung bleibt eine gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung.
Bei der Schuleingangsuntersuchung wird festgestellt, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, oder ob ein Unterstützungsbedarf für Fähigkeiten besteht, die für einen erfolgreichen Schulstart die Voraussetzung sind. Notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen können dann auf Grund des vorgezogenen Untersuchungszeitpunkts rechtzeitig eingeleitet werden. Bei der rSEU, die weiterhin von medizinischen Fachkräften des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes des Gesundheitsamts durchgeführt wird, wurden die Testbereiche der Untersuchung überarbeitet und erweitert. Im Juli 2018 hatte der Bayerische Ministerrat aufgrund positiver Ergebnisse des vorhergehenden Pilotprojekts „Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter“ eine Reform der bisherigen Schuleingangsuntersuchung beschlossen und festgelegt, die rSEU bis 2027 flächendeckend einzuführen.
Die Teilnahme an der rSEU ist ebenso wie die Teilnahme an der bisherigen Form eine Pflicht. Die Rechtsgrundlage bilden das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Artikel 12 Gesundheitsdienstgesetz) sowie das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Artikel 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen). Die Eltern der Kinder, auch Personensorgeberechtigte genannt, erhalten zwei bis vier Wochen vor dem Untersuchungstermin eine schriftliche Einladung mit Angabe von Ort und Zeit für die Untersuchung. Es ist nicht notwendig, sich telefonisch anzumelden.
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat unter https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/kindergesundheit/
schuleingangsuntersuchung/untersuchung_reformiert.htm detaillierte und mehrsprachige Informationen zur rSEU zusammengestellt.
Weitere Informationen auf Webseite des Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg https://www.nuernberg.de/internet/gesundheit_nbg/kjaed.html zu finden. let