Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 690 / 25.06.2026

Voltastraße als Fahrradstraße: zweiter Abschnitt kommt

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, 25. Juni 2026, den Ausbau der Voltastraße zwischen Humboldtstraße und Schuckertstraße zur Fahrradstraße beschlossen. Die Voltastraße verbindet die nördlich gelegene Radvorrangroute 2 in der Humboldtstraße und die Radvorrangroute 3 im Süden, die über die Sperberstraße verläuft.

In der zweiten Ausbaustufe für Fahrradstraßen steht vor allem die Anbindung an bestehende Fahrradstraßen und Radvorrangrouten im Fokus. Ziel ist es, ein durchgängiges und sicheres Radwegenetz zu schaffen. Der erste Abschnitt der Voltastraße zwischen Sperberstraße und Schuckertstraße wurde bereits im September 2025 vom Verkehrsausschuss beschlossen. „Mit dem heutigen Beschluss folgt nun der zweite Abschnitt und schließt damit die Lücke in der Voltastraße. Sie bildet eine wichtige Achse zur Vervollständigung des geplanten Fahrradstraßennetzes in Nürnberg“, sagt Bürgermeister Andreas Krieglstein.

Der beschlossene Straßenplan sieht die Umsetzung der aktuellen Nürnberger Standards für Fahrradstraßen vor, wie beispielsweise die Verwendung großer Piktogramme auf der Fahrbahn, die Anpassung der Beschilderung, die Roteinfärbung der Kreuzungen sowie die Markierung von Sicherheitstrennstreifen entlang der Parkbuchten. Zur Verbesserung der Situation für den Fußverkehr wird eine Engstelle durch schräg auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge nördlich der Einmündung der Osterhausenstraße entschärft. Dadurch reduziert sich die Zahl der öffentlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge geringfügig. Radfahrendenden stehen zehn neue Fahrradstellplätze zur Verfügung.

Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren, auch in Gruppen. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Sie müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrende dürfen – wie auch in allen anderen Straßen – weder gefährdet noch behindert und nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden. Wenn nötig, müssen Autofahrende die Geschwindigkeit weiter verringern und hinter den Radfahrenden verbleiben. In der Regel gilt in Fahrradstraßen die Vorfahrtsregelung; einmündende Straßen sind damit untergeordnet.    tom

Mehr Informationen zum Thema Fahrradstraßen auf der Webseite des Verkehrsplanungsamts unter nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/fahrradstrasse.html.