Thon-Wegfeld Fotomontage

Verkehrsplanung Nürnberg


Fahrradstraßen

Fahrradstraße AGFK © AGFK

Was ist eine Fahrradstraße?

Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren, auch in Gruppen.
Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Sie müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30.
Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrende die Geschwindigkeit weiter verringern.

Was dürfen Radfahrende?

  • Sie dürfen nebeneinander fahren – das ist ausdrücklich erlaubt.
  • Höchstgeschwindigkeit ist 30 Stundenkilometer.
  • Den Zufußgehenden gehören die Gehwege. Aber radelnde Kinder unter acht
    Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren.
  • Im Zuge der Fahrradstraße wird in Nürnberg die „rechts vor links“-Regelung aufgehoben.
    Daraus folgt, dass der Verkehr auf der Fahrradstraße an Kreuzungen und Einmündungen Vorfahrt hat.

Was dürfen andere Verkehrsteilnehmende?

  • Zusätzliche Schilder, wie zum Beispiel „Anlieger frei“ oder „Kraftfahrzeuge frei“,
    erlauben, die Straße zu befahren und die Parkplätze zu nutzen.
    Aber Radfahrende haben Priorität.
  • Autos und Motorräder dürfen Radfahrende überholen, wenn
    ein seitlicher Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.
  • Auch für den motorisierten Verkehr gilt: Höchstgeschwindigkeit 30.

Bei der Einrichtung der Fahrradstraßen werden Anpassungen bei Bedarf vorgenommen, um den Kfz-Verkehr gezielt und übersichtlich zu führen:

  • Kreuzungsbereiche werden umgebaut.
  • Es werden Bäume gepflanzt oder mobile Bäume aufgestellt.
  • Durch die rote Einfärbung der Kreuzungsbereiche werden besondere Vorfahrtsregelungen sowie der Vorrang für den Radverkehr klar erkennbar.
  • An Kreuzungen mit Hauptverkehrsstraßen werden die Fahrradstraßen unterbrochen; dort hat der Verkehr auf der Hauptverkehrsstraße Vorfahrt.

1. Stufe des Fahrradstraßenkonzepts

Die 1. Ausbaustufe für Fahrradstraßen wurde im Verkehrsausschuss am 28.06.2018 beschlossen und sieht insgesamt 12 Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von 15 km im Nürnberger Stadtgebiet vor. Im Oktober 2019 wurde im Rennweg die erste Fahrradstraße offiziell eröffnet und die Umsetzung der 1. Ausbaustufe seitdem größtenteils realisiert.

2. Stufe des Fahrradstraßenkonzepts

Bei der Entwicklung der 2. Ausbaustufe des Fahrradstraßenkonzepts stand die Anbindung an vorhandene Fahrradstraßen und/oder geplante Radvorrangrouten im Fokus, um ein möglichst zusammenhängendes Netz für den Radverkehr zu schaffen.
Im Verkehrsausschuss am 22.09.2021 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, weitere 13 Straßenzüge mit einer Gesamtlänge von 17 km zu Fahrradstraßen umzugestalten.

Eine Übersicht über die 1. und 2. Ausbaustufe des Fahrradstraßenkonzepts befindet sich in der angehängten Karte.

Bilder von Fahrradstraßen in Nürnberg