Radfahren bei Dunkelheit
Das Fahrrad ist ein wichtiger Teil der städtischen Mobilität und nimmt an Attraktivität zu, auch in der dunklen Jahreszeit. Immer mehr Menschen benutzen ihr Rad das ganze Jahr über und benötigen daher eine entsprechend gute und zuverlässige Beleuchtung am Rad. Eine gute Beleuchtung ist auch essentiell, um bei hereinbrechender Dunkelheit Abstände und Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmenden richtig abschätzen zu können.
Die richtige Beleuchtung von Rädern unterliegt gesetzlichen Regelungen, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt ist. Demnach müssen Fahrräder mit einem oder zwei nach vorne wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein. Diese können entweder fest oder abnehmbar sein, müssen aber bei Einbruch der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, rutschsicher angebracht sein. Dies gilt auch für die ebenfalls vorgeschriebene rote Schlussleuchte. Fahrradlampen dürfen mit einem Dynamo oder einer Batterie bzw. Akku betrieben werden und müssen im Dauerbetrieb leuchten, blinkende Lichter als alleinige Lichtquelle sind nicht erlaubt. Deren Befestigung ist lediglich an der Kleidung, am Rucksack oder am Helm zulässig.
Und Grundsätzlich gilt: Andere Verkehrsteilnehmende dürfen nicht durch die Lichter geblendet werden.
