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Radfahren bei Dunkelheit

Das Fahrrad ist ein wichtiger Teil der städtischen Mobilität und nimmt an Attraktivität zu, auch in der dunklen Jahreszeit. Immer mehr Menschen benutzen ihr Rad das ganze Jahr über und benötigen daher eine entsprechend gute und zuverlässige Beleuchtung am Rad. Eine gute Beleuchtung ist auch essentiell, um bei hereinbrechender Dunkelheit Abstände und Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmenden richtig abschätzen zu können.
Die richtige Beleuchtung von Rädern unterliegt gesetzlichen Regelungen, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt ist. Demnach müssen Fahrräder mit einem oder zwei nach vorne wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein. Diese können entweder fest oder abnehmbar sein, müssen aber bei Einbruch der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, rutschsicher angebracht sein. Dies gilt auch für die ebenfalls vorgeschriebene rote Schlussleuchte. Fahrradlampen dürfen mit einem Dynamo oder einer Batterie bzw. Akku betrieben werden und müssen im Dauerbetrieb leuchten, blinkende Lichter als alleinige Lichtquelle sind nicht erlaubt. Deren Befestigung ist lediglich an der Kleidung, am Rucksack oder am Helm zulässig.
Und Grundsätzlich gilt: Andere Verkehrsteilnehmende dürfen nicht durch die Lichter geblendet werden.

Kluge Köpfe tragen Helm

Ein Großteil aller schweren Radfahrunfälle zieht eine Kopfverletzung nach sich. Viele dieser Verletzungen könnten durch das Tragen eines Fahrradhelmes vermieden oder gemildert werden. Eine gesetzliche Helmtragepflicht gibt es aber nicht.

Vor allem für Kinder, die im Straßenverkehr besonders gefährdet sind, ist ein Fahrradhelm unentbehrlich.

Worauf zu achten ist:

  • Der Helm sollte ein anerkanntes Prüfzeichen haben ("CE"-Zeichen im Helm).
  • Der Helm sollte richtig sitzen und Stirn, Schläfen und Hinterkopf schützen ohne das Sichtfeld und das Gehör zu beeinträchtigen.
  • Der Kinnriemen sollte möglichst breit und leicht einstellbar sein und fest sitzen.
  • Der Helm sollte möglichst leicht und gut durchlüftet sein.
  • Der Helm ist nach jedem Sturz zu ersetzen.

Zusammenfassende Informationen zum Thema Radfahren

Die Nürnberger Nachrichten und der Allgemeine Deutscher Fahrradclub Nürnberg (ADFC) haben gemeinsam zwei Broschüren mit umfangreichen Informationen rund um das Thema Radfahren herausgegeben. Uber die nachfolgenden Links können diese Broschüren heruntergeladen werden.

Nützliche Rufnummern:

Fahrradmitnahme VAG:

09 11 / 2 83- 46 46

Fahrradmitnahme Deutsche Bahn:

0 18 05 / 15 14 15

Fundbüro:

09 11 / 8 10 09-7 70

Allgemeiner Deutscher Fahrradclub Nürnberg (ADFC):

09 11 / 39 61 32

Schadensmeldungen im Straßennetz - Servicetelefon SÖR (Servicebetrieb Öffentlicher Raum)

09 11 / 2 31-76 37 oder
2 31–SOER

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