Parken
Parkleitsystem Altstadt
Das Parkleitsystem Altstadt beschildert die ca. 5 300 Stellplätze in allen öffentlichen Parkhäusern und Tiefgaragen in und nahe der Altstadt. Die Autofahrer werden bereits am Altstadtrand über die Anzahl freier Stellplätze und über bereits überlastete Parkhäuser und Tiefgaragen informiert. So kann unnötiger Verkehr beim Parkplatzsuchen vermieden werden.

Farbleitsystem
Die Altstadt ist in fünf verkehrlich getrennte Quartiere gegliedert. Die Überfahrt von einem Quartier in das andere ist nur eingeschränkt möglich, um den Durchgangsverkehr aus der stark belasteten Innenstadt herauszuhalten.
Zur besseren Orientierung für Ortsunkundige ist jedem dieser Quartiere eine Farbe zugeordnet. Am Altstadtring sind die Beschilderungen der Zufahrten zu diesen Quartieren mit den entsprechenden Farben markiert. Ein von der Stadt herausgegebenes Faltblatt informiert über dieses Farbleitsystem und zeigt auf, welche Ziele in welchem Quartier zu finden sind.

Das Farbleitsystem für die Nürnberger Altstadt
Bewohnerparken
Mit Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (6. April 1980) und der Straßenverkehrsordnung (27. Juli 1980) erhielten die Verkehrsbehörden die Möglichkeit, Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für Anwohner zu reservieren. Im Frühjahr 2002 trat mit der Ergänzung der gesetzlichen Grundlage auch eine Begriffsänderung in Kraft: Aus "Anwohnerparken" wurde "Bewohnerparken".

Ziele
Die Parkbevorrechtigung soll den Bewohnern das Parken in Wohnungsnähe erleichtern. Damit reduziert sich der Verkehr, der durch die Parkplatzsuche entsteht. Weniger Lärm und Abgase heben die Wohnqualität.
Aktueller Stand
Derzeit ist in Nürnberg in 44 Gebieten mit etwa 180.000 Bewohnern eine Bewohnerparkregelung eingerichtet. Der Schwerpunkt liegt in der Altstadt und im altstadtnahen Bereich.
Zuletzt wurde 2017 das Bewohnerparkgebiet Hummelstein (S7) eingeführt und damit die 2012 vom Stadtrat beschlossene Prioritätenliste abgearbeitet.
Weitere Erweiterungen bis zum Bundesstraßenring kommen in den Gebieten mit höchstem Parkdruck aufgrund von Pendler-, Einkaufs- und Freizeitverkehr und begrenztem öffentlichen und privaten Parkraum infrage. Dies bietet die Vorteile von geringen Verlagerungswirkungen des Parksuchverkehrs in benachbarte Wohngebiete sowie des effizienten Einsatzes der kommunalen Verkehrsüberwachung als Voraussetzung für einen Erfolg der Bewohnerparkregelung.
Informationen zu Behindertenparkplätzen
Menschen mit einer Behinderung können beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) einen Parkausweis beantragen, der die Benutzung von Behindertenparkplätzen in Bayern oder sogar ganz Europa erlaubt.
Zusätzlich kann bei Vorliegen einer schweren Behinderung auch ein persönlicher, das heißt für ein bestimmtes Auto reservierter Behindertenparkplatz beim Verkehrsplanungsamt beantragt werden.
