Mit dem E-Scooter



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E-Scooter in Nürnberg

Seit Mitte 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft, die die Benutzung von E-Scootern im Straßenverkehr ermöglicht. Für die Stadt Nürnberg stehen dabei Aspekte der Verkehrssicherheit und die Qualitätssicherung durch die Anbieter an erster Stelle.

In Nürnberg betreiben fünf Anbieter ein E-Scooter-Vermietsystem. Um die Verkehrssicherheit und Qualität zu sichern, ist die Stadt Nürnberg gemeinsam mit den Betreibern einen Sondernutzungsvertrag eingegangen, welcher die Bedingungen des Betriebs regelt.

Der Sondernutzungsvertrag legt beispielsweise fest, dass die Anzahl der für den Vermietbetrieb zugelassenen E-Scooter pro Anbieter auf 800 Fahrzeuge beschränkt ist. Weiterhin müssen die E-Scooter zu jedem Zeitpunkt verkehrssicher und funktionstüchtig sein und dürfen ab dem 01. Mai 2024 nur noch auf den gekennzeichneten Sammelparkplätzen ausgeliehen und zurückgegeben werden.

Da sich in der Vergangenheit nicht alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern an die geltenden Regelungen gehalten haben und zahlreiche Beschwerden über gefährdend abstellte E-Scooter bei der Stadt Nürnberg eingereicht wurden, hat der Verkehrsausschuss des Stadtrats die Umsetzung eines Konzeptes mit festen Sammelparkplätzen innerhalb des Bundesstraßenrings beschlossen. In den Quartieren der Außenstadt gilt weithin das free-floating System, d.h. E-Scooter können im öffentliche Straßenraum, sofern sie niemanden behindern bzw. gefährden, abgestellt werden. Für das gesamte Stadtgebiet sollen insgesamt an die 300 Sammelparkplätze in Betrieb gehen.

E-Scooter-Sammelparkplätze Nonennengartenstraße


Neues Konzept: E-Scooter-Sammelparkplätze

Derzeit werden in der Altstadt markierte und beschilderte Sammelparkplätze für E-Scooter geschaffen. Damit möchte die Stadt Nürnberg gewährleisten, dass die abgestellten Scooter nicht gefährdend oder behindernd geparkt werden. Nutzer können ab dem 1. Mai 2024 E-Scooter innerhalb der Altstadt nur noch auf den dafür vorgesehenen Sammelparkplätzen ausleihen und zurückgeben. Das gesamte Konzept einschließlich des Gebietes innerhalb des Bundesstraßenrings und Außenstadt soll voraussichtlich bis Herbst 2024 in Betrieb gehen.

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Die Karte zeigt zwei Bereiche für die stationsbasierten Sammelparkplätze. Zone A (dunkelgrüne Fläche), die den Altstadtbereich abdeckt und Zone B (lila Fläche), die bis zum Bundesstraßenring reicht.


FAQ allgemein und Nürnberg spezifisch

Hier finden Sie eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen sowie der zugehörigen Antworten.

Was versteht man unter dem Begriff Elektrokleinstfahrzeuge?

Welche Merkmale müssen Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr aufweisen?

Wo darf ich mit E-Scootern fahren?

Warum verbietet man die E-Scooter nicht grundsätzlich wie in Paris?

Können E-Scooter in den ÖPNV mitgenommen werden?

Brauche ich einen Führerschein?

Wie alt muss ich sein?

Darf ich unter Alkoholeinfluss mit einem E-Scooter fahren?

Darf ich zu zweit auf einem E-Scooter fahren?

Was ändert sich mit der Einführung von festen Sammelparkplätzen?

Wo kann ich den E-Scooter innerhalb des Bundesstraßenrings zurückgeben?

Was passiert bei einer Abgabe außerhalb der Sammelparkplätze?


Anbieter kontaktieren

Ziel des Sondernutzungsvertrags ist es, die Verkehrssicherheit aller zu gewährleisten. So müssen die Anbieter, sollten die abgestellten E-Scooter weiterhin beispielsweise Geh- und Radwege oder Zufahrten blockieren und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden, diese innerhalb von sechs Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernen.

Bürgerinnen und Bürger können sich bei Beanstandungen direkt an die zuständigen Betreiber der Vermietsysteme wenden:

Firma

VOI

support@voiapp.io
080 000 027 09

Firma

TIER

support@tier.app
030 568 386 51

Firma

Lime

hilfe@li.me
069 770 447 33

Firma

Bolt

rentals-germany@bolt.eu
030 568 373 989

Firma

Superpedestrian

support@link.city
021 738 522 129



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