Radschnellverbindung Nürnberg – Stein – Oberasbach – Zirndorf

Radschnellverbindung Nürnberg – Zirndorf

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Radschnellverbindung Nürnberg – Zirndorf

Allgemeine Projektangaben Radschnellverbindung Nürnberg – Stein – Oberasbach – Zirndorf

  • Dieses Projekt ist Bestandteil der geplanten Radschnellverbindung Nürnberg – Stein – Oberasbach – Zirndorf, welche im Rahmen der „Machbarkeitsstudie Rad-schnellverbindungen Nürnberg – Fürth – Erlangen – Herzogenaurach – Schwab-ach und umgebende Landkreise, Stand Juli 2017“ mit einem sehr hohen Poten-tial eingestuft wurde.
  • Gesamtlänge ca. 14,3 km, davon befinden sich ca. 9,7 km im Zuständigkeitsbe-reich der Stadt Nürnberg, ca. 0,2 km im Zuständigkeitsbereich der Stadt Stein und ca. 4,4 km im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Bauamt Nürnberg
  • Investitionskosten Gesamtmaßnahme ca. 41,9 Mio. €
  • Die Förderzusage des Bundes über ca. 1,85 Mio. € für die im Zuge des Gesamt-projektes anfallenden Planungsleistungen auf Grundlage der Verwaltungsverein-barung Radschnellwege 2017-2030 wurde erteilt (August 2021). Dies entspricht rd. 75 % der Planungskosten.

Zuständigkeitsbereich Staatliches Bauamt Nürnberg Stadtgrenze Nürnberg – Oberasbach – Zirndorf

  • Das Projekt wurde in das Bayerische Radwegebauprogramm 2020 – 2024 aufge-nommen
  • Investitionskosten Freistaat Bayern ca. 16,6 Mio. € (Stand Abschluss Voruntersu-chung, Dezember 2020)
  • Aktueller Projektstand: Fortführung der Entwurfsplanung auf Grundlage der im Rahmen der Voruntersuchung festlegten Vorzugsvariante im Verlauf der ehemaligen Bahntrasse („Bibert-bahn“).
  • Nächste Schritte: Aufstellung des Vorentwurfs.

Zuständigkeitsbereich Stadt Nürnberg Gostenhofer Hauptstraße – Stadtgrenze Oberasbach/Stein

  • Investitionskosten Stadt Nürnberg ca. 25,2 Mio. € (Stand Juni 2021)
  • Aktueller Projektstand: laufende Voruntersuchungen zur Festlegung einer Vorzugsvariante im Bereich der ehemaligen Bibertbahntrasse, sowie weiteren Teilbereichen der Trasse unter Be-rücksichtigung der verkehrlichen Wirksamkeit, Umweltverträglichkeit, Raumwirksamkeit und Wirtschaftlichkeit AfV-Beschluss vom 20.01.2020 zur Umsetzung des ersten Abschnitts der Radschnellverbin-dung in der Rothenburger Straße im Abschnitt Bertha-von-Suttner-Straße bis Wredestraße
  • Nächster Schritt: Umsetzung der beschlossenen Planung Rothenburger Straße voraussichtlich bis 2025 im Zuge einer weiter ausgreifenderen Betrachtung der Radschnellverbindung mit entsprechen-den Verbesserungen der Anschlußstrecken

Weiterführende Informationen zu Radschnellverbindungen im Großraum Nürnberg

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