Neue Rothenburger Straße – PlanFe und Neubau

Im Südwesten Nürnbergs entsteht das neue Stadtquartier „Tiefes Feld“. Auf einer Fläche von ca. 72ha sollen in den nächsten Jahren Wohnraum für rund 2.600 Einwohner und Einwohnerinnen sowie Bildungs- und Betreuungsangebote, Freisportanlagen und ein neuer Landschaftspark geschaffen werden.

Neue Rothenburger Straße:

Mit der Realisierung dieser Bauvorhaben im Tiefen Feld rückt der Bau der „Neuen Rothenburger Straße“ in den Fokus. Hierfür hat die Stadtverwaltung im Jahr 2016 den Auftrag zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erhalten. Als ein rund 1 km langer Lückenschluss zwischen der Brücke über die Ringbahn (Virnsberger Straße) und der Charles-de-Gaulle-Brücke (Sigmundstraße) dient die neue Rothenburger Straße zukünftig als Hauptverkehrsstraße mit entsprechenden Ausbaustandards im Westen Nürnbergs. Von ihr werden einzelne Stichstraßen zur Erschließung der angrenzenden neuen Baugebiete im Tiefen Feld abgehen. Die bestehende Rothenburger Straße wird zukünftig östlich der Sigmundstraße unterbrochen, um einen Durchgangsverkehr zu ver-meiden. Die neue Wegeführung ist im angrenzenden Bebauungsplan mitberücksichtigt.

In der aktuellen Genehmigungsplanung sind an der neuen Rothenburger Straße je zwei Kfz-Fahrspuren sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts vorgehen. Es sind beidseitig je ein 2,50m breiter Gehweg und getrennter Radweg vorgesehen, welche durchgängig mittels Grünstreifen mit Baumstandorten vom Kfz-Verkehr abgetrennt werden. Im mittleren Bereich entsteht ein neuer Platz mit Zugang zum U-Bahnhof Kleinreuth sowie Bushaltestellen. Die Gestaltung dieser Flächen erfolgt im Zuge der Gestaltung der angrenzenden Stadtteilplätze in den neuen Bebauungsplangebieten. Die Radwege sind Teilabschnitte der städtischen Radschnellverbindungsroute zwischen Nürnberg und Zirndorf.

Derzeit verschwenkt die zweistreifige Rothenburger Straße auf Höhe der Virnsberger Straße in Richtung Norden, verläuft anschließend in West-Ost-Richtung durch den sehr beengten Straßenraum in Kleinreuth bei Schweinau, um dann im Bereich der Sigmundstraße wieder zurück in südliche Richtung zu verschwenken. Der Radverkehr wird aktuell auf der Fahrbahn geführt. Gehwege sind zum Teil nicht vorhanden oder entsprechen in ihrer Breite nicht mehr den aktuellen Richtlinien.

Zukünftig werden die beiden Brückenbauwerke, über die Ringbahn und die Charles-de-Gaulles-Brücke, über das neue Teilstück der Rothenburger Straße direkt miteinander verbunden. Die Verkehrsbelastung in den angrenzenden Wohngebieten wird reduziert.

Planfeststellungsverfahren:

Für den geplanten Straßenneubau hat die Stadt Nürnberg bei der Regierung von Mittelfranken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für dieses Verfahren besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art. 37 BayStrWG.

Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein streng formalisiertes Genehmigungsverfahren, im welchem bereits im Vorfeld verschiedene öffentliche und private Belange geprüft werden. Nach Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bei der Regierung erfolgt das Anhörungsverfahren. Hierbei werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt und jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Diese werden anschließend geprüft und bei einem Erörterungstermin mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und Betroffenen besprochen. Sind keine weiteren Planänderungen vorzunehmen erfolgt ein Planfeststellungsbeschluss. Erst mit diesem Beschluss kann die Ausbau- und Detailplanung erfolgen.

Aktuell erfolgt das Anhörungsverfahren für den Bau der „Neuen Rothenburger Straße“ (St 2245) im Bereich „Tiefes Feld“ in Nürnberg. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 07.04.2022 bis 06.05.2022 bei der Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Sulzbacher Straße 2-6, 90489 Nürnberg, Zi. 103, 1.OG, während der Dienststunden am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zur Wahrung des Gesundheitsschutzes sind bei der Einsichtnahme die geltenden infektionsschutz-rechtlichen Maßgaben zu beachten (u. a. Maskenpflicht, Begrenzung des gleichzeitigen Aufenthalts von mehreren Personen in einem Raum). In diesem Zusammenhang ist vorab eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich, Terminvereinbarung unter Tel. Nr. 0911/ 231-4590, 0911/231-14971 oder 0911/231-5682.

Ergänzend stehen die Planfeststellungsunterlagen auf der Homepage der Regierung von Mittelfranken zur Verfügung; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG).

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