Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 306 / 30.03.2016

Fälligkeit der Hundesteuer 2016

Die jährliche Hundesteuer für das Jahr 2016 wird satzungsgemäß zum 1. April 2016 zur Zahlung fällig. Zahlungspflichtige, die keinen Lastschrifteinzugsauftrag hierfür beim Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg erteilt haben, werden daher gebeten, rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens die Steuern an die Stadt Nürnberg, Bankverbindung
IBAN DE33760501010001008434, BIC SSKNDE77XXX, zu überweisen.

Der Betrag und das Kassenzeichen sind im letzten Steuerbescheid ersichtlich, dieser gilt auch für die folgenden Jahre. Für 2016 werden, wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben, keine neuen Bescheide zugesandt, und es erfolgt auch keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer gibt es im Internet unter http://www.nuernberg.de/internet/referat2/hundesteuer.html oder telefonisch beim Kassen- und Steueramt unter 09 11/2 31-24 53. Einzahlungsfragen beantwortet das Kasseninformationszentrum unter der Telefonnummer 09 11/2 31-85 50. maj

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