Nr. 316 / 25.03.2019
Die jährliche Hundesteuer für das Jahr 2019 wird satzungsgemäß zum 1. April 2019 zur Zahlung fällig. Alle Zahlungspflichtige, die keinen Lastschrifteinzugsauftrag hierfür beim Kassen- und Steueramt erteilt haben, werden daher gebeten, rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens die Steuern an die Stadt Nürnberg, Bankverbindung
IBAN DE33 7605 0101 0001 0084 34, BIC SSKN DE77 XXX, zu überweisen.
Der Betrag und das Kassenzeichen sind im vorausgegangenen Steuerbescheid ersichtlich, dieser gilt auch für folgende Jahre. Für das Jahr 2019 werden, wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben, keine neuen Bescheide zugesandt, und es erfolgt auch keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Weitere Informationen zur Hundesteuer gibt es unter http://www.nuernberg.de/internet/referat2/hundesteuer.html oder telefonisch beim Kassen- und Steueramt unter 09 11 / 2 31-31 08. Einzahlungsfragen beantwortet das Kasseninformationszentrum unter Telefon 09 11 / 2 31-85 50. jos
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de