Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 25 / 14.01.2021

Ausgabe von FFP2-Masken an Nürnberg-Pass-Berechtigte

Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt – mit einer Kulanzfrist von einer  Woche – in Bayern im Handel sowie im öffentlichen Nahverkehr für Personen ab 15 Jahren die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Bedürftige erhalten vom Freistaat bis zu fünf Masken pro Person kostenfrei. Für Nürnberg-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber werden ab 18. Januar an elf Stellen FFP2-Masken für Notbedarfe ausgegeben.
 
Der Freistaat Bayern hat zugesagt, bedürftige Personen mit jeweils fünf FFP2-Masken aus seinem Kontingent auszustatten. Die Verteilung erfolgt durch die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden (Kommunen). Die Stadt Nürnberg bereitet sich darauf vor, die FFP2-Masken zu versenden, sobald die Lieferung vom Freistaat in Nürnberg eingegangen ist. Berechtigt sind in Nürnberg voraussichtlich mehr als 40 000 Personen ab 15 Jahren. Die genaue Zahl der Berechtigten lässt sich erst nach der endgültigen Festlegung durch den Freistaat Bayern ermitteln. Die Lieferung des Freistaats wird im Laufe der nächsten Woche erwartet.
 
Um Engpässe zu vermeiden, wird die Stadt Nürnberg für Notbedarfe vorab aus ihrem Bestand ab Montag, 18. Januar, an elf Ausgabestellen für Nürnberg-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber jeweils zwei FFP2-Masken pro berechtigter Person ausgeben. Die Organisation und Verteilung übernimmt das Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration – Sozialamt mit tatkräftiger Unterstützung durch die Nürnberger Tafel. Das Angebot dient zur Überbrückung, bis alle Berechtigten postalisch mit FFP2-Masken aus dem Bestand des Freistaats versorgt sind.
 
Oberbürgermeister Marcus König: „Ich bin sehr froh, dass wir mit Unterstützung der Nürnberger Tafel so kurzfristig eine Versorgung bedürftiger Bürgerinnen und Bürger mit FFP2-Masken sicherstellen können. Und doch möchte ich Betroffene aus Gründen des Infektionsschutzes bitten, sofern es ihnen möglich ist, auf die Zusendung der FFP2-Masken per Post zu warten, um die Ausgabestellen nicht zu überlasten.“
 
„Die vom Freistaat angekündigten fünf FFP2-Masken je berechtigter Person werden erst im Lauf der nächsten Woche bei uns ankommen und dann für den Versand vorbereitet werden. Die Tragepflicht gilt aber bereits ab dem 18. Januar, und auch wenn Sanktionen erst ab dem 25. Januar verhängt werden, sollen doch alle in der Lage sein, die staatlichen Vorgaben einzuhalten. Die Stadt Nürnberg schließt daher für ihre bedürftigen Bürgerinnen und Bürger die Lücke durch eine freiwillige Vorleistung“, sagt Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg.
 
An den folgenden Ausgabestellen können Nürnberg-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber ab 15 Jahren zu den folgenden Zeiten gegen Vorlage ihres Nürnberg-Passes zwei FFP2-Masken erhalten:

Südstadtforum Siebenkeesstraße 4, 90459 Nürnberg

Mo bis Do 
9 bis 16 Uhr
Fr
9 bis 14  Uhr 

Nachbarschaftshaus Gostenhof Adam-Klein-Straße 6, 90429 Nürnberg Mo bis Fr
8 bis 18 Uhr
Stadtteilladen Diana Dianastraße 46/48, 90441 Nürnberg Mo bis Fr
8.30 bis 14 Uhr
Stadtteilladen Nordost Leipziger Straße 55, 90491 Nürnberg Mo bis Fr
8.30 bis 14 Uhr
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt  Kirchenweg 56, Haus B,90419 Nürnberg Mo bis Fr
8.30 bis 14 Uhr
Tafel Nürnberg, Ausgabestelle  Leopoldstraße 43, 90431 Nürnberg (Pfarrzentrum St. Bonifaz) Mo, Di und Fr 9 bis 12 Uhr
Tafel Nürnberg, Ausgabestelle Grolandstraße 69, 90408 Nürnberg  (Pfarrzentrum St. Martin) Mo
9 bis 12 Uhr
Tafel Nürnberg, Ausgabestelle  Nunnenbeckstraße 43, 90489 Nürnberg Di
9 bis 12 Uhr
Tafel Nürnberg, Ausgabestelle Ernst-Sachs-Straße 18, 90441 Nürnberg (Freie Christengemeinde / Sandreuth) Do
9 bis 12 Uhr
Tafel Nürnberg, Ausgabestelle  Namslauer Straße 9, 90473 Nürnberg (Pfarrzentrum zum Guten Hirten) Mi
9 bis 12 Uhr
Tafel Nürnberg, Ausgabestelle  Jakobsplatz 17, 90403 Nürnberg (Pfarrzentrum St. Elisabeth) Do
9 bis 12 Uhr


Um die Ausgabestellen nicht zu überlasten, bittet die Stadt Nürnberg darum, wenn möglich nicht gleich am ersten, sondern auch an den Folgetagen zur Maskenabholung zu kommen. Tafelkunden erhalten ihre FFP2-Masken auch zu den normalen Ausgabezeiten vor der Kasse.
 
Alle Berechtigten, die noch keinen Nürnberg Pass haben, können sich schnell und unkompliziert im Dienstleistungszentrum „Bildung & Teilhabe und Nürnberg-Pass“ des Sozialamts am Frauentorgraben 17 oder in der Reinerzer Straße 12-14 einen Nürnberg-Pass ausstellen lassen und erhalten dort auch direkt zwei FFP2-Masken. Informationen zum Nürnberg-Pass, zu den Öffnungszeiten und zum Kreis der Berechtigten unter: https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/projekte_nuernberg_pass.html#1   sen

Stadt Nürnberg

Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Leitung:
Andreas Franke

Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de