Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 835 / 25.08.2021

Sieben-Tage-Inzidenz über 50: weitere Einschränkungen

Die steigenden Corona-Infektionszahlen führen in Nürnberg zu weiteren Einschränkungen. Das Robert Koch-Institut meldet am heutigen Mittwoch, 25. August 2021, einen Sieben-Tage-Inzidenz-Wert von 58,3. Ab Freitag, 27. August 2021, 0.00 Uhr, werden folgende weitere Einschränkungen wirksam:

Verschärfung der allgemeinen Kontaktbeschränkung

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum ist nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Kinder bis zum 14. Geburtstag dieser Haushalte, Geimpfte und Genesene werden hierbei nicht mitgezählt.

Öffentliche und private Veranstaltungen und Feiern

Die maximale Personenzahl bei anlassbezogenen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf 25 halbiert, unter freiem Himmel sind maximal 50 Personen erlaubt. Bei öffentlichen Veranstaltungen werden geimpfte und genesene Personen mitgezählt; bei privaten Veranstaltungen werden geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt.

Wer gilt als geimpft, getestet, genesen?

Als geimpft gilt eine Person, die eine vollständige Schutzimpfung mit einem auf sie ausgestellten Impfnachweis belegen kann und bei der seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

Als genesen gelten alle, die vor mindestens 28 Tagen mit Sars-CoV-2 infiziert waren und dies mit einem Genesenennachweis dokumentieren können.

Als Testnachweis ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler ab Schulbeginn.

Bereits seit Montag, 23. August 2021, gilt in Nürnberg in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist und keine Symptome aufweist, darf ohne Zugangsbeschränkungen bestimmte Einrichtungen besuchen, an Veranstaltungen teilnehmen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Unabhängig von dieser 3G-Regel ist es weiterhin erforderlich, die allgemeinen Hygienevorgaben, wie Abstand halten, Alltagsmaske sowie Hände- und Nieshygiene, zu beachten und Innenräume regelmäßig zu lüften.   alf

 

Weitere Informationen:

zum Coronavirus:

https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/coronavirus.html

zum Amtsblatt der Stadt Nürnberg:

Amtsblatt der Stadt Nürnberg - Ausgaben 2021 - Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (nuernberg.de)

zur Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-584/

 

Stadt Nürnberg

Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

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Andreas Franke

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