Informationen zum Coronavirus

Proben in einem medizinischen Labor.

Corona-Themen Ãœbersicht


Corona-Zahlen

Aktuelle Coronazahlen

Fallzahlen

Sieben-Tage-Inzidenz:

Inzidenzwerte der letzten 14 Tage in Nürnberg:


Fälle gesamt:

(Stand: , ­Quelle: RKI)

Abwassermonitoring

unverändert

Weitere Infos

Abwassermonitoring der letzten 30 Tage in Nürnberg:

(Stand: 27. Nov., Quelle: Bay-VOC)


Wie funktioniert das Abwassermonitoring?

Infizierte Personen scheiden Genfragmente von Sars-CoV-2 aus. Diese lassen sich im Abwasser molekularbiologisch nachweisen. Durch die Proben erhält man Hinweise auf das aktuelle Infektionsgeschehen und auch auf bestimmte Virusvarianten. Die Proben aus dem Abwasser werden zweimal wöchentlich im Hauptzulauf hinter den Rechen im Klärwerk der Stadt in Schniegling entnommen und analysiert.



Aktuelle Empfehlungen des Gesundheitsamts

Das Abwasser­monitoring des Gesundheitsamts zeigt, dass in Nürnberg die Covid­-19-­Infektionen im Stadtgebiet zunehmen. Im Vergleich zum Frühjahr 2024 bewegen sich die Infektionen seit Anfang September erstmals in diesem Jahr auf einem deutlich erhöhten Niveau.

Die kalte Jahreszeit ist auch Virenzeit: Der Alltag verlagert sich wieder in geschlossene Räume, das Infektionsrisiko für Atemwegserkrankungen steigt. Daher ist es wichtig, einige Regeln zu beherzigen.

Das Gesundheitsamt empfiehlt, die allgemeinen Hygieneregeln wieder verstärkt zu beachten. Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife kann die Anzahl der Keime auf den Händen – auf bis zu ein Tausendstel der ursprünglichen Belastung – senken. Die Maßnahmen schützen auch vor anderen Atemwegs-­ und Darmerkrankungen.

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt, unabhängig vom zu Grunde liegenden Erreger, bei Auftreten von Symptomen einer Atemwegsinfektion wie zum Beispiel Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten, für drei bis fünf Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik, zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden. Bei Bedarf sollte die hausärztliche Praxis kontaktiert werden.

Impfempfehlung

Das Gesundheitsamt rät auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu einer jährlichen Auffrisch­impfung im Herbst für über 60-­Jährige, Menschen mit Grunderkrankungen ab dem Säuglingsalter (sechs Monate), Bewohnende von Pflegeeinrichtungen, Menschen mit engen Kontakten zu Personen mit hohem Risiko sowie dem pflegenden Personal mit direktem Patientinnen- und Patientenkontakt.

Für Personen, die sich im laufenden Jahr bereits mit SARS­-COV­-2 infiziert hatten, ist die jährliche COVID­19­-Impfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.


Telefonische Krankschreibung möglich

Arztpraxen können eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung telefonisch für maximal fünf Tage ausstellen. Diese gilt nicht, wenn die Praxis Videosprechstunden anbietet. Telefonische Krankschreibungen soll die Praxen entlasten und Infektionen in Wartezimmern verhindern.

Staatliche Corona-Regelungen in Deutschland beendet

Seit 8. April 2023 gibt es keine bundes- oder landesweit verpflichtenden Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Bis 7. April 2023 galt in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maskenpfllicht. Diese Regelung ist ausgelaufen. Krankenhäuser und andere Einrichtungen können das Tragen einer Maske aber über das Hausrecht verlangen. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch.

Auch die Corona-Einreiseverordnung gilt seit 8. April nicht mehr. Sie hatte die Quarantäne-, Test- und Nachweispflichten sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten geregelt.


Informationen zu Long COVID

Für Long-COVID-Betroffene und deren Angehörige ist es nicht immer leicht, passende Unterstützung zu finden. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun eine Webseite als Anlaufstelle für Menschen geschaffen, die von Long COVID betroffen sind und dazu Antworten, Erkenntnisse und Hilfe suchen.


Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste für:

Erkrankte

Was soll ich tun, wenn ich den Verdacht habe, erkrankt zu sein? Wie wird geklärt, ob ich infiziert bin? Was passiert, wenn ich positiv getestet wurde? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf unserer Infoseite für Erkrankte.

Schüler und Kita-Kinder

Darf mein Kind mit Schnupfen in die Schule? Was muss ich bei einer Coronainfektion beachten? Welche Regeln aktuell für Schüler und Kita-Kinder gelten erfahren Sie im Bereich Schule und Kita.

Reisende

Welche Corona-Vorgaben muss ich beachten, wenn ich verreise? Was muss ich tun, wenn ich aus einem Risikogebiet zurückkehre? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie weiter unten auf dieser Seite im Bereich „Reisende“.


Allgemeines und Rechtliches

Welche Aufgaben erfüllt das Gesundheitsamt?

Das Gesundheitsamt betreut sensible Einrichtungen wie Heime, Kliniken und Gemeinschaftsunterkünfte sowie den Bereich Hilfe für Erntehelfer. Zudem meldet das Gesundheitsamt die Corona-Fälle an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Lediglich für Isolationszeiträume bis zum 15. November 2022 erstellt das Gesundheitsamt auf Wunsch und Anfrage über das Online-Formular eine Isolationsbescheinigung für eine Isolation aus, die aus heutiger Sicht in der Vergangenheit liegt und es zum damaligen Zeitpunkt eine Rechtsgrundlage bezüglich einer Isolation gab.

Wozu dient das Abwassermonitoring?

Mithilfe von Abwassermonitoring lässt sich das pandemische Geschehen in einer Stadt schnell und zuverlässig messen. Insbesondere kann der Trend des Infektionsgeschehens mit einer Vorlaufzeit von fünf bis acht Tagen zuverlässig abgebildet werden. In Nürnberg führt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Messungen der Abwasserproben auf das Coronavirus durch. Die Werte des Abwasser-Monitorings finden Sie im städtischen Corona-Dashboard.

Kann ich Corona-Apps weiter nutzen?

Sowohl die Corona-Warn-App als auch die CovPass-App können Sie auch weiterhin zur elektronischen Dokumentation Ihrer Impfungen und Genesungen verwenden. Seit 1. Juni 2023 wurde die die Corona-Warn-App nicht länger weiterentwickelt. Sie befindet sich im Ruhemodus. Auf Ihre bis dahin gespeicherten Zertifikate können Sie aber weiterhin zugreifen. Auch die CovPass-App vereinfacht weiterhin das elektronische Vorzeigen des persönlichen Impfstatus bei Reisen ins Ausland, so beispielsweise in die USA. Alternativ können Sie grundsätzlich auch den gelben Impfausweis nutzen. Die Luca-App ist bei den Gesundheitsämtern nicht länger im Einsatz. Sie wurde in eine App zum mobilen Bezahlen umfunktioniert.


Maskenpflicht

Wo muss ich eine Maske tragen?

Derzeit gibt es keine Maskenpflicht. Auch für Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patienten in Arztpraxen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Medizinische Einrichtungen können das Tragen einer Maske allerdings per Hausrecht weiterhin einfordern.


Behördengänge

Was gilt in den städtischen Dienststellen?

In städtischen Einrichtungen und Ämtern besteht keine Maskenpflicht. Die Stadt appelliert an alle Besucher, eigenverantwortlich zu handeln und weiterhin sich selbst und andere zu schützen.


Öffentliche Verkehrsmittel

Muss ich in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske tragen?

In öffentlichen Verkehrsmitteln in Bayern und auch in Fernzügen besteht keine Maskenpflicht.


Gesundheit

Was gilt aktuell für Infizierte?

Im Frühjahr 2023 wurden alle verpflichtenden Corona-Regeln nach bayerischem Landesrecht aufgehoben. Allgemein gilt: Wer sich krank fühlt, sollte zuhause bleiben. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite für Erkrankte.

Wo kann ich mich testen lassen?

Sie können sich mit Symptomen im Rahmen Ihrer Behandlung beim Hausarzt testen lassen, sofern dies im Rahmen der Diagnose geschieht. Auch einige Apotheken führen kostenpflichtige Tests durch. Seit 1. März 2023 sind Corona-Tests kostenpflichtig. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf unserer Infoseite zu Corona-Tests.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Eine Corona-Impfung erhalten Sie bei den niedergelassenen Hausärzten, Fachärzten und Kinderärzten. Alle Fragen zum Thema Impfung beantworten wir auf unserer Infoseite.


Schulbetrieb

Erkältet oder krank? Und jetzt?

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.

Bei COVID-19-typischen Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen.

Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass das Coronavirus weitergegeben wird.

Raumluftreiniger und Lüften

An Schulen in Nürnberg wurden 1.200 Raumluftreiniger installiert. Der Freistaat förderte diese Maßnahme. Gemäß Stadtratsbeschluss wurden ausschließlich Unterrichts- und Fachunterrichtsräume der Jahrgangsstufen eins bis sechs ausgestattet. Förderfähig waren grundsätzlich nur Unterrichts- und Fachunterrichtsräume. Studien haben ergeben, dass diese Geräte nur eine unterstützende, flankierende Maßnahme sein können. Regelmäßiges Lüften ist daher ebenfalls notwendig. Hierbei unterstützen bei Bedarf CO2-Ampeln, die die Stadt für alle Unterrichtsräume angeschafft hat.


Kitabetrieb

Erkältet oder krank? Und jetzt?

Bei Schnupfen oder Husten allergischer Ursache (zum Beispiel Heuschnupfen), bei verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern ist ein Besuch der Kita möglich.

Für Kinder, die ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle trotz leichter, neu aufgetretener Symptomen, wie zum Beispiel Schnupfen, leichter Husten, aber kein Fieber, besuchen möchten, wird angeraten, dass Eltern vor dem Kita-Besuch zu Hause einen Selbsttest durchführen und das Kind nur dann in die Einrichtung schicken, wenn dieser Test negativ ausgefallen ist.

Kranke Kinder mit Fieber, starkem Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle. War ein Kind schwerer erkrankt, so darf es wieder in die Einrichtung, wenn sich der Allgemeinzustand verbessert hat bzw. wenn nur noch leichte Symptome vorhanden sind (ohne Fieber).

Testungen

Der Besuch von Bayerischen Kindertageseinrichtungen ist ohne Einschränkungen möglich. Beim Auftreten von Symptomen gibt es zudem keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, sich auf eine COVID-19-Infektion zu testen. Grundsätzlich kann der Träger aufgrund seines Hausrechts Regelungen zum Infektionsschutz treffen und das Betreten der Einrichtung an bestimmte Vorgaben knüpfen. Die Stadt Nürnberg hat für die eigenen städtischen Kitas keine Vorgaben für den Besuch der Kinder festgelegt.


Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser

Was gilt für Besuche in Alten- und Pflegeheimen?

Jeder Bewohner in vollstationären Einrichtungen wie Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Altenheimen oder Seniorenresidenzen darf Besucher empfangen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Einrichtungen nach den Maßnahmen vor Ort.

Beschäftigte sowie Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind von der Test- und Maskenpflicht befreit. Auch Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patienten in Arztpraxen dürfen die Einrichtungen ohne FFP2-Maske aufsuchen. Es ist möglich, dass Einrichtungen im Gesundheitswesen das Tragen von Masken per Hausrecht weiterhin einfordern.

Bei Corona-Ausbrüchen kann es auf einzelnen Stationen möglicherweise zu vorübergehenden Schließungen dieser Bereiche kommen. Sie werden aber baldmöglich wieder geöffnet werden, sobald die Bewohner genesen sind.

Was gilt für Besuche im Krankenhaus?

Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patienten in Arztpraxen dürfen die Einrichtungen ohne FFP2-Maske aufsuchen. Es ist möglich, dass Einrichtungen im Gesundheitswesen das Tragen von Masken per Hausrecht weiterhin einfordern. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Krankenhäusern nach den Maßnahmen vor Ort.

Was gilt für die ambulante und teilstationäre Pflege?

In Bayern gilt keine Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, in weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Auch Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patienten in Arztpraxen dürfen die Einrichtungen ohne FFP2-Maske aufsuchen. Es ist möglich, dass Einrichtungen im Gesundheitswesen das Tragen von Masken per Hausrecht weiterhin einfordern.


Reisende

Beherbergung in Nürnberg

Für bayerische Beherbergungsbetriebe und in der Gastronomie gibt es keine Corona-Auflagen.

Reiserückkehrer und Einreisende nach Deutschland

Es gibt es keine Vorgaben für Reisende mehr. Die Coronavirus-Einreiseverordnung ist 2023 ausgelaufen. Test- und Quarantänepflichten und andere Nachweispflichten für Reisende aus Virusvariantengebieten gibt es nicht mehr.

Reise-App „Sicher Reisen“

Das Auswärtige Amt hat Informationen für eine sichere Auslandsreise in einer App zusammengefasst. Alle Reise- und Sicherheitshinweise sind jeweils auf das betreffende Reiseland zugeschnitten.


Bürgertelefone, Hotlines und Websites

Long-COVID-Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit

Die Initiative „Long COVID“ des Bundesgesundheitsministeriums bietet verlässliche Informationen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Hilfsangebote.

Service-Stelle der Bayerischen Staatsregierung

0 89 / 12 22 20
Von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 16 Uhr können Sie sich mit Fragen zum Thema Corona an Bayern Direkt, die Servicestelle der bayerischen Staatsregierung wenden.

Post-Vac-Syndrom-Hotline des Bayerischen Gesundheitsministeriums

0 91 31 / 68 08 78 78
Von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr erhalten Sie bei der Post-Vac-Syndrom-Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) allgemeine Informationen und Hinweise zur Versorgung bei anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden nach einer Corona-Impfung.

Für Pflege-Fragen

09 11 / 2 31-8 78 78
Der Pflegestützpunkt Nürnberg berät in allen Pflege-Fragen und ist am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, am Mittwoch von 8.30 bis 18 Uhr und am Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr erreichbar.


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Aktualisiert am 02.10.2024, 15:09 Uhr

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