Corona: Reisende und Pendler

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Beherbergung in Nürnberg
In bayerischen Beherbergungsbetrieben und in der Gastronomie gibt es seit 3. April keine 3G-Regelungen und keine Maskenpflicht mehr.
Reiserückkehrer
Reiserückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen bei der Rückkehr nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung vorweisen und sich in Quarantäne begeben. Für die Testpflicht gelten besondere Regelungen. Seit 3. März gelten mit Inkrafttreten der Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung keine Staaten oder Regionen mehr als Hochrisikogebiete. Eine Liste der aktuellen Risikogebiete können Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts einsehen. Reisewarnungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.
- Bundesministerium des Innern: Einreisebeschränkungen
- Reise- und Sicherheitshinweise (Auswärtiges Amt)
- Internationale Risikogebiete (Robert Koch-Institut)
Definition Virusvariantengebiete
Virusvariantengebiete sind Länder oder Regionen, in denen eine Virusvariante (Mutation) aufgetreten ist, die in Deutschland noch nicht verbreitet auftritt und bei der nicht sicher ist, ob und in welchem Maße die in der EU zugelassenen Impfstoffe oder eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus gegen diese Variante schützen beziehungsweise bei der aufgrund besorgniserregender Eigenschaften schwere Krankheitsverläufe oder eine erhöhte Sterblichkeit anzunehmen sind.
Digitale Einreiseanmeldung
Wenn Sie sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen Sie, bevor Sie einreisen, eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Der Prozess der Einreiseanmeldung für Reiserückkehrer ist bundeseinheitlich geregelt. Alle Informationen finden Sie unter www.einreiseanmeldung.de. Bitte folgen Sie den dortigen Angaben.
Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung, die Sie bei einer Kontrolle, zum Beispiel am Flughafen oder an einem Grenzübergang, vorzeigen müssen. Die Einreiseanmeldung können Sie frühestens drei Tage vor der Einreise ausfüllen. Sollte die digitale Übermittlung nicht möglich sein, können Sie eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
- Digitale Einreiseanmeldung
- Ersatzmitteilung in Papierform <https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Infoblatt/2021/DEU.pdf> (PDF, 232 KB)
Testpflicht
Seit 3. März müssen Personen ab zwölf Jahren bei der Einreise nach Deutschland einen Testnachweis oder einen Genesenennachweis oder Impfnachweis vorlegen. Grundsätzlich dürfen Antigentests oder PCR-Tests zum Zeitpunkt der Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (zum Beispiel einer Fluggesellschaft) dürfen PCR-Tests zum Beginn der Beförderung, zum Beispiel der Abflugzeit, maximal 48 Stunden zurückliegen. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten muss zwingend ein PCR-Testnachweis vorgelegt werden. Die Nachweise müssen Beförderungsunternehmen vor der Reise vorgelegt werden. Der Nachweis ist außerdem den deutschen Grenzbehörden bei der Einreise auf Anforderung vorzulegen.
Einreise aus einem Virusvariantengebiet
Für Virusvariantengebiete gilt ein Beförderungsverbot. Aus diesen Gebieten dürfen nur deutsche Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie deren Ehepartner, im gleichen Haushalt wohnende Lebensgefährten und minderjährige Kinder nach Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Transitpassagiere und den Warenverkehr.
Testpflicht: Wenn Sie sich in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen Sie den Nachweis über eine vollständige Impfung, eine überstandene Infektion oder ein negatives Testergebnis vor der Einreise mit der digitalen Einreiseanmeldung übermitteln. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein. Die Testpflicht gilt auch für Genesene und vollständig Geimpfte. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Quarantäne: Direkt nach der Ankunft müssen Sie sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Sie dürfen die Quarantäne nicht verlassen und keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht Ihrem Hausstand angehören. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich. Die Quarantänepflicht gilt auch für Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder unter zwölf Jahren.
Informationen für Infizierte oder Erkrankte
Bürgertelefon zu Corona-Tests für Reiserückkehrer
0 91 31 / 68 08 51 01
Von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie am Samstag von 10 bis 15 Uhr können Sie sich beim Bürgertelefon des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu Tests für Reiserückkehrer informieren.
Reise-App „Sicher Reisen“
Das Auswärtige Amt hat alle notwendigen Informationen für eine sichere Auslandsreise in einer App zusammengefasst. Alle Reise- und Sicherheitshinweise sind jeweils auf das betreffende Reiseland zugeschnitten.
- Coronavirus-Einreiseverordnung (Bundesgesundheitsministerium)
- Reisehinweise (Bundesgesundheitsministerium)
- FAQ für Reisende und Pendler (Bundesregierung)
- Informationen für Reisende (Bundesgesundheitsministerium)
- FAQ for travellers entering Germany (Federal Ministry of Health)
- Informationen zum Coronavirus
Aktualisiert am 08.05.2022, 09:31 Uhr