Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 619 / 01.06.2022

Begrünungssatzung für Nürnberg

Am heutigen Mittwoch, 1. Juni 2022, tritt die „Satzung zur Begrünung von baulichen Anlagen und unbebauter Flächen im Stadtgebiet“ für Nürnberg in Kraft. Sie gilt für Neubauten und wesentliche Änderungen im Bestand.
Damit wird in der Stadt eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung von Gärten und neuen Gebäuden sichergestellt. So wird die positive stadtklimatische Wirkung von Begrünungsprojekten in besonderer Weise gestärkt. Bauherren in Nürnberg leisten damit künftig einen aktiven Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, schaffen Nischen, Strukturen und Lebensräume für Tiere und Pflanzen und fördern auch so die Artenvielfalt in der Stadt.

Die neue Satzung enthält Vorschriften für die Bepflanzung der Gärten – der grünfreie Schottergarten wird in Zukunft nicht mehr neu errichtet werden dürfen, Bäume sind ein Muss. Wichtig sind die nunmehr hohen Ansprüche an Begrünung von Dächern, Tiefgaragen und größeren fensterlosen Fassaden. Am Ende wird mehr Wasser in der Stadt gespeichert werden können, mehr Grün wird für besseres Kleinklima trotz nötiger Neubauten sorgen und der stadtgestalterische Mehrwert wird allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen.

Nachdem viele der Vorschriften aus der Satzung in bestehenden Bebauungsplänen bereits heute so wirken, soll die Satzung nun auch auf den sehr vielen Flächen in der Stadt greifen, wo Begrünung nicht über einen Bebauungsplan geregelt ist. Diese Flächen konnten bisher zwar bebaut werden, qualitätvolles Grün war aber oft schwer durchzusetzen. „Die Begrünungssatzung ist für Nürnberg ein wichtiger Schritt in Richtung Anpassung an den Klimawandel, sie sichert aber auch bei vielenNeubauten endlich mehr Grün im Stadtbild“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.

Bestätigend fügt Britta Walthelm, Referentin für Umwelt und Gesundheit, hinzu: „Die Begrünungssatzung wirkt sich nicht nur positiv auf das Stadtklima aus. Wir schaffen Nischen, Strukturen und Lebensräume für Tiere und Pflanzen und fördern so die Artenvielfalt in der Stadt.“ maj

Die Satzung im „Nürnberger Stadtrecht“ online einsehbar unter
https://www.nuernberg.de/internet/stadtrecht/

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