Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 838 / 20.07.2022

Überschwemmungsgebiete des Gewässersystems
Fischbach und des Goldbachs werden weiter gesichert

Das Umweltamt der Stadt Nürnberg verlängert die vorläufigen Sicherungen der Überschwemmungsgebiete des Gewässersystems Fischbach sowie des Goldbachs. Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei einem Bemessungshochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (sogenanntes Bemessungshochwasser – HQ100).

Zu diesem Zweck hat das Umweltamt der Stadt Nürnberg mit Bekanntmachungen im Amtsblatt am 26. Juli 2017 die ermittelten Überschwemmungsgebiete des Gewässersystems Fischbach und des Goldbachs vorläufig gesichert. Das Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fischbach erstreckt sich in den Ortsteilen Fischbach und Gleißhammer. Das Überschwemmungsgebiet des Goldbachs liegt in den Ortsteilen Mögeldorf, Gleißhammer und Wöhrd. Bei der Ermittlung und Dokumentation handelt es sich bei beiden Gebieten um eine von Natur aus bestehende Gefährdungslage und nicht um eine von Amts wegen durchgeführte oder veränderbare Planung.

Die vorläufigen Sicherungen enden nach Ablauf von fünf Jahren. Da die, sich an die vorläufigen Sicherungen anschließenden Verordnungsverfahren zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete nicht vor Ablauf dieser Fünf-Jahres-Frist abgeschlossen werden können, macht das Umweltamt mit den Bekanntmachungen im Amtsblatt am 20. Juli 2022 von der Möglichkeit Gebrauch, die vorläufigen Sicherungen um zwei Jahre zu verlängern. Die Rechtswirkungen der vorläufigen Sicherungen bestehen damit weiterhin und enden spätestens mit Ablauf des 25. Juli 2024 beziehungsweise mit der amtlichen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete. Weitere Informationen können dem Amtsblatt vom 20. Juli 2022 entnommen und unter www.nuernberg.de/internet/umweltamt/bekanntmachung.html eingesehen werden.     let

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