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50 Jahre Bürgerämter Nürnberg

Im Jahr 2022 feiern die Bürgerämter ihr 50jähriges Bestehen.
Seit der Entstehung im Jahr 1972 sind viele neue Aufgaben und zusätzliche Dienstleistungen dazu gekommen. Geblieben ist die Bürgernähe und das Prinzip der Vielfältigkeit in einem Haus.

Im Zuge der Gebietsreform 1972 wurden acht Gemeinden in die Stadt Nürnberg eingemeindet:

im Norden: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
im Osten: Brunn, Fischbach
im Süden: Katzwang, Kornburg, Worzeldorf

Um den neuen Einwohnern ihre gewohnte bürgernahe Verwaltung zu erhalten, richtete die Stadt Nürnberg in den bisherigen Rathäusern in Großgründlach, Fischbach und Katzwang drei Bürgerämter ein.

Der damalige Rechts- und Ordnungsreferent Dr. Sauber vertrat die Ansicht, "dass den Bürgerämtern auf längere Sicht große Bedeutung zukommt." Er sollte recht behalten. Das Angebot wurde über die eingemeindeten Stadtteile hinaus sehr gut angenommen und das Einzugsgebiet der Bürgerämter im Laufe der Jahre auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Die Stadt Nürnberg bietet mit den Bürgerämtern somit seit 1972 eine bürgernahe, dezentrale "Verwaltung der kurzen Wege" an, die andere Städte erst in den 90er Jahren eingerichtet haben.

Die bisher eigenständigen Verwaltungsämter Nord, Ost und Süd wurden am 1. Januar 2005 zu einem "Bürgeramt Nord/Ost/Süd" (kurz BA/NOS) mit den Abteilungen Bürgeramt Nord (BA/N), Bürgeramt Ost (BA/O) und Bürgeramt Süd (BA/S) zusammengelegt.

Die Bürgerämter sind als eigenverantwortliche Ämter dem Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht im Geschäftsbereich des Oberbürgermeister zugeordnet.
Mit den zentralen Fachämtern erfolgt eine enge Zusammenarbeit.

Zentrale Leitungsaufgaben werden vom Dienststellenleiter BA/NOS, örtliche Leitungsaufgaben von den jeweiligen Bürgeramtsleitern wahrgenommen.

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