Achtung! Ebenso wie Ihre Miete sollten Sie auch Ihre Energierechnungen immer pünktlich bezahlen. Denn Energieschulden – also ungezahlte Rechnungen für Haushalts- oder Heizungsstrom, Haushalts- oder Heizungsgas, Warmwasser oder Fernwärme – sind sogenannte Primärschulden. Darunter versteht man Schulden, die die Existenzgrundlage von Ihnen und Ihren Haushaltsangehörigen unmittelbar in Gefahr bringen können.
Oder im Klartext: Wenn Sie Strom- oder Gasrechnungen nicht bezahlen, sperren Energieversorger die Lieferung von Strom oder Gas.
Die rechtlichen Voraussetzungen dafür ergeben sich aus den Grundversorgungsverordnungen (GVV) Strom und Gas sowie aus den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) für Wasser und Fernwärme.
Um welche Art von Energieschulden es sich dabei handelt, ist für die Energieversorger unbedeutend. Ob um unbezahlte Nachzahlungen der Jahresabrechnung, um Rückstände bei der laufenden Abschlagszahlung oder um eine nicht gezahlte Schlussabrechnung aus einer früheren Wohnung.