EU-Institutionen und Einrichtungen
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen Links und kurze Informationen zu den wichtigsten Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt. Seine 736 Abgeordneten aus 27 Nationen vertreten derzeit rund 490 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger. Das Europäische Parlament besitzt drei zentrale Rechte: Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollrechte. Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission bildet das Europäische Parlament ein "institutionelles Dreieck", das die politischen Programme erstellt und an Rechtsvorschriften mitwirkt, die in der ganzen EU gelten.
Die Seiten des Europäischen Parlaments bieten zahlreiche Informationen unter anderem über die eigenen Tätigkeiten, die Abgeordneten, Fraktionen und Ausschüsse sowie den Sitzungskalender und zahlreiche Dossiers zu verschiedenen Themen.
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Europäische Kommission
Innerhalb des institutionellen Systems der EU bildet die Europäische Kommission die Antriebskraft: sie schlägt Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen und Aktionsprogramme vor und ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Parlaments und des Rates verantwortlich. Dabei wahrt sie die Interessen der gesamten EU.
Von den Seiten der Europäischen Kommission aus gelangen Sie zu allen Generaldirektionen und Diensten der Kommission. Darüber hinaus finden Sie unter anderem Schlagzeilen aus der EU und ausführliche Informationen zu den Politikbereichen der EU.
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Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union zählt, neben dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, zum „institutionellen Dreieck“ der Europäischen Union. Er ist eines der maßgeblichen Entscheidungsorgane der EU. Im Rahmen des Rates der Europäischen Union tagen die Minister der Mitgliedstaaten. Je nach den Themenbereichen, die auf der Tagesordnung stehen, ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (z.B. Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.).
Auch nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon bleibt das Rotationsprinzip für den Vorsitz im Rat der EU erhalten.
Der Vorsitz des Rates wird also von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen. Für das erste Halbjahr 2012 hat Dänemark die Ratspräsidentschaft inne, im zweiten Halbjahr 2012 ist Zypern an der Reihe.
Wenn aber die Minister für auswärtige Angelegenheiten tagen, hat die neue "Hohe Vertreterin der Union für Außenbeziehungen und Sicherheitspolitik" Chatherine Ashton den Vorsitz.
Auf den Internetseiten des Rates der Europäischen Union finden Sie Informationen zu den verschiedenen Politikbereichen, den Ratsformationen, neueste Meldungen und entscheidende Dokumente des Rates.
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Der Rat der EU sollte nicht verwechselt werden mit dem Europäischen Rat. Im Europäischen Rat kommen die Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU und dem Kommissionspräsidenten zusammen. Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest. Von den Beschlüssen, die auf den Tagungen des Europäischen Rates gefasst werden, gehen wesentliche Anstöße für die Festlegung der allgemeinen politischen Leitlinien der EU aus.
Der Vositzende des Europäischen Rates wird von den Staats- und Regierungschefs ernannt. Seine Amtszeit dauert 2 1/2 Jahre (einmal erneuerbar). Derzeit ist Herman Van Rompuy der Präsident des Europäischen Rates.
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Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (oft auch nur als "der Gerichtshof" bezeichnet) wurde 1952 durch die sogenannten Pariser Verträge eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Rechtsvorschriften der EU in allen Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und angewandt werden. Er ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Organen der EU, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden.
Auf den Seiten des Gerichtshof finden Sie Informationen zu seiner Zusammensetzung, den verfahrensrechtlichen Vorschriften und der Rechtssprechung des Gerichtshofs.
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Europäischer Rechnungshof
Der Rechnungshof prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union und kontrolliert, ob der Haushaltsplan der EU wirtschaftlich ausgeführt wird.
Die Seiten des Europäischen Rechnungshofes bieten Prüfberichte und Stellungnahmen sowie Informationen zu seinen Aufgaben und Tätigkeiten und vieles mehr.
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Europäischer Bürgerbeauftragter
Der Bürgerbeauftragte ist befugt, von jedem Bürger der Union Beschwerden über EU-Einrichtungen oder -Missstände entgegenzunehmen. Seine Aufgabe ist es, zwischen den Bürgern und den Behörden der EU zu vermitteln.
Wenn Sie sich über Beschwerdemöglichkeiten informieren wollen, finden Sie auf den Seiten des Europäischen Bürgerbeauftragten alle wichtigen Rahmendaten, inklusive Beschwerdeformular. Daneben bieten die Seiten des Bürgerbeauftragten auch Entscheidungen über frühere Beschwerden oder beispielweise statistische Angaben zu den eingegangenen Fällen.
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Europäischer Datenschutzbeauftragter
Das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten wurde 2001 geschaffen. Der Datenschutzbeauftragte hat sicherzustellen, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre gewährleisten.
Auf den Seiten des Europäischen Datenschutzbeauftragten finden Sie unter anderem die rechtlichen Grundlagen, seine Aktivitäten oder bisherige Veröffentlichungen.
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Europäischer Wirtschafts- und Sozialsausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ein beratendes Organ der Europäischen Institutionen. Es vertritt die "organisierte Bürgergesellschaft", das heißt Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und andere Interessensgruppen. In politischen Gesprächen mit der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament legt der EWSA ihren Standpunkt dar und vertritt ihre Interessen.
Der EWSA hält auf seinen Internetseiten aktuelle Informationen über die Tätigkeit der Europäischen Union aus Sicht der Organisationen der Zivilgesellschaft bereit. Ferner bietet dieses Portal Zugang zu allen Stellungnahmen des Ausschusses seit Januar 1990 und viele weiterführende Links und Informationen.
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Ausschuss der Regionen
Auch der Ausschuss der Regionen (AdR) ist ein beratendes Organ, das aus Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften Europas besteht. Er gewährleistet, dass sie ihren Standpunkt zur Politik der Europäischen Union einbringen können und dass regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden. Der AdR muss in Bereichen, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen, zum Beispiel Regionalpolitik, Umwelt, Bildung und Verkehr, angehört werden.
Auf den Seiten des AdR finden Sie Informationen zu seiner Zusammensetzung, den Aufgaben und Tätigkeiten und erhalten Zugang zu Dokumenten und Veröffentlichungen des AdR.
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Aktualisiert am 11.05.2012, 09:53 Uhr
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