Der dramatische Anstieg der Todesfälle und die hohe Ansteckungsgefahr während der mittelalterlichen Pestepidemien war für den Rat der Reichsstadt Nürnberg ein Grund dafür, die Bestattungen innerhalb der Stadtmauern zu untersagen. 1518 wurden zwei neue Friedhöfe vor den Stadtmauern ausgewiesen und 1519 weitere Bestattungen innerhalb der Stadtmauern untersagt. Für den Sebalder Bereich vergrößerte man den bereits vorhandenen Friedhof beim Siechenkobel in St. Johannis und erweiterte ihn jeweils im 16., 17., und 19. Jahrhundert. Für die Lorenzer Stadtseite wurde auf einem Gelände des nahegelegenen Dorfes Gostenhof 1518 ein Begräbnisplatz eingerichtet.