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Kinder- und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst   

kinderärztlicher Dienst

Der Kinder- und Jugendärztliche Gesundheitsdienst ist Teil des öffentlichen Gesundheitswesens.
Wesentlicher Arbeitsinhalt ist die vorbeugende Betreuung und Beratung der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern. Hierbei besteht eine enge Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen und –ärzten und den Kinderkliniken. Diese sind grundsätzlich für die Behandlung von Krankheiten zuständig.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund und solchen aus sozial schwachen Familien.

Enge Kooperationen bestehen mit Schulen, Kindertagesstätten, dem Allgemeinen Sozialdienst und anderen Einrichtungen zur Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.

Dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst gehören Kinderkrankenschwestern und Kinder- und JugendärztInnen an.

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  •  Titelbild: © DAK - Gesundheit