Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

Was ist zu beachten?

Flächen bzw. Termine sollten so früh wie möglich vor Veranstaltungsbeginn beim DLB Veranstaltungen angefragt werden. Je früher, desto größer sind die Chancen, dass der gewünschte Veranstaltungsort und Termin noch frei ist.

Ein detaillierter Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn eingehen. Auch für die eigene Planungssicherheit sollte bedacht werden: je früher ein Antrag vorliegt, desto eher ist auch das Genehmigungsverfahren abgeschlossen.

Wer ist zuständig?

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich, soweit diese Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht. Diese erteilt grundsätzlich das Liegenschaftsamt.

Nimmt eine Veranstaltung allerdings öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch, ist eine Erlaubnis durch den Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) erforderlich. Neben motor- und radsportlichen oder Laufveranstaltungen trifft dies bei Sperrungen für Dreharbeiten, Festumzügen und Straßenfesten zu.

Bei Veranstaltungen auf Privatflächen ist eine Genehmigung von Seiten des Liegenschaftsamtes nicht erforderlich. Wir bitten Sie hierfür Kontakt mit dem Ordnungsamt Nürnberg aufzunehmen.

Weiterführende Informationen zum Servicebetrieb öffentlicher Raum und dem Ordnungsamt finden Sie unter den untenstehenden Links.

Der Antrag sollte alle benötigten Angaben enthalten.

  • Detaillierte Lagepläne und/oder maßstabsgerechte Skizzen vom Veranstaltungsaufbau (Planunterlagen sind beim Dienstleistungszentrum Bau zu erhalten)
  • Veranstaltungszeiten
  • Auf- und Abbauzeiten
  • Sowie eine zumindest ungefähre Beschreibung über Art und Ablauf der Veranstaltung

Wie laufen die Genehmigungsverfahren weiter?

Das DLB Veranstaltungen prüft welche Behörden für das weitere Verfahren beteiligt werden müssen. Die entsprechenden Dienststellen erhalten die Antragsunterlagen übermittelt und prüfen in eigener Zuständigkeit die Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung.

Bei Bedarf werden, insbesondere bei neuen oder größeren Veranstaltungen, während oder auch schon vor Beginn des Genehmigungsverfahrens Ortsbesichtigungen oder Behördenrunden veranlasst, zu denen auch der Veranstalter hinzugezogen wird.

Zu kurzfristig eingereichte Anträge müssen wegen der zu knappen Bearbeitungszeit abgelehnt werden.

Das DLB Veranstaltungen erhält nach Bearbeitung durch die beteiligten Behörden deren Stellungnahmen und kann anschließend mitteilen, ob bzw. unter welchen Auflagen die Veranstaltung genehmigt werden kann. Bei positiver Entscheidung erlässt das DLB Veranstaltungen einen Sondernutzungserlaubnisbescheid/Mietvertrag für die Flächennutzung, der alle Auflagen sowie die Gebührenfestsetzung enthält.

Zudem ergehen, sofern es nach Art und Umfang der Veranstaltung erforderlich ist, weitere behördliche Genehmigungen, wie z.B. eine Anzeige für eine öffentliche Vergnügungsveranstaltung oder eine Marktfestsetzung vom Ordnungsamt.


Was ist noch zu veranlassen?

Folgende Anträge, soweit benötigt, sind vom Veranstalter zu beantragen. Die einzelnen Punkte dienen als Vorabinformationen und werden auch in den Auflagen der Genehmigung enthalten sein.

  • Gestattung für Alkoholausschank beim Ordnungsamt
  • Zufahrts- oder Parkgenehmigungen für nicht dem Verkehr freigegebene Bereiche beim Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR)
  • Aufstellen von Halteverbotsschildern im Umfeld der Veranstaltung bei SÖR
  • Einleitung von Abwasser in die Kanalisation beim Amt für Stadtentwässerung und Umweltanalytik
  • Falls angefordert, Abfallkonzept einreichen beim Amt für Abfallwirtschaft
  • Fliegende Bauten (z.B. Zelte, Bühnen) müssen ab einer bestimmten Größe von der Bauordnungsbehörde abgenommen werden

Abgesehen davon müssen eigenverantwortlich weitere allgemein gültige Rechtsvorschriften beachtet werden, über die beim Ordnungsamt nähere Informationen eingeholt werden können: Lebensmittelvorschriften, Gewerberecht (Reisegewerbekarte etc.).


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