Auf den Internetseiten haben wir zu unseren Aufgabengebieten vielfältige Informationen für Sie zusammengestellt.
Zahlreiche Anträge und Formulare sind zum Herunterladen hinterlegt. Diese können Sie bereits ausgefüllt zu Ihrem Besuch im Ordnungsamt mitbringen oder gegebenenfalls per Post versenden.

Nachdem die bisherigen verkaufsoffenen Sonntage auf große Resonanz gestoßen sind, werden dem Einzelhandel auch im Jahr 2012 Sonderöffnungen ermöglicht.
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Am 06.12.2011 wurde das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagenrechts beschlossen. Damit ist für Anlagevermittler und -berater ab dem Jahr 2013 eine Erlaubnis gemäß § 34 f Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.
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