Fahreignung

Das Sachgebiet Fahreignung überprüft die Kraftfahreignung von Inhabern einer Fahrerlaubnis unter anderem bei Verkehrsverstößen und Verkehrsstraftaten, bei Trunkenheit am Steuer und Einnahme von Betäubungsmitteln, sowie von Bewerbern um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht. Ferner werden hier Konzessionen für das Taxi- und Transportgewerbe sowie Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnisse erteilt.

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Unsere Dienstleistungen

Ein junger Mann sitzt im Auto am Lenkrad. Ein älterer Mann steht am Fenster und erklärt etwas.

Fahrlehrer und Fahrschulen

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Bei Fragen zum Fahrlehrerschein und zu Fahrschulerlaubnissen helfen wir Ihnen gerne weiter.


Eine Frau schaut aus einem Autofenster heraus. Sie lächelt.

Neuerteilung nach Entzug

Die Fahrerlaubnis wurde durch ein Gericht oder einer Behörde entzogen? Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung, insbesondere die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, vorliegen.


Taxischild auf einem Autodach.

Personenbeförderung und Güterkraftverkehr

Wer ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung betreibt, oder das gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger betreibt, benötigt eine Erlaubnis.


Fahrscheinkontrolle

Überprüfung der Fahreignung

Das Ordnungsamt überprüft die Kraftfahreignung von Bewerbern um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht. Außerdem wird die Kraftfahreignung von Inhabern einer Fahrerlaubnis überprüft, wenn bestimmte Sachverhalte vorliegen.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Fahreignung

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 0

Telefax 09 11 / 2 31- 78 44

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