Jagdschein
Wer in Deutschland auf die Jagd gehen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser berechtigt zur Jagdausübung im Bundesgebiet sowie zum Erwerb von Jagdwaffen.
Das Ordnungsamt Nürnberg ist für die Erteilung des Jagdscheins zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Nürnberg ist.
FAQs
Jagdschein online bentragen: Schnell und sicher über "Mein Nürnberg"
Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes Mein Nürnberg-Konto.
Bitte beachten Sie: Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss innerhalb der Stadt Nürnberg liegen und nicht zum Beispiel im Landkreis Nürnberger Land.
Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Jagdschein

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
2. Schritt: Jagdschein online beantragen
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Jahres-/Dreijahres-Jagdschein (Ersterteilung):
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Personalausweis oder Reisepass
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Jägerprüfungszeugnis
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Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
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Passbild
Jugend-Jagdschein:
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Personalausweis oder Reisepass
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Jägerprüfungszeugnis
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Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
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Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten
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Passbild
Jagdschein vor Ort beantragen oder verlängern
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen im Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg zur Verfügung.
Für die Antragstellung vor Ort ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig. Bitte nutzen Sie unseren Online-Dienst, um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Jahres-/Dreijahres-Jagdschein (Ersterteilung):
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Personalausweis oder Reisepass
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Jägerprüfungszeugnis (nur bei Erstbeantragung notwendig)
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Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
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Passbild
Jugend-Jagdschein:
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Personalausweis oder Reisepass
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Jägerprüfungszeugnis (nur bei Erstbeantragung notwendig)
-
Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
-
Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten
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Passbild
Jägerprüfung
Die Erteilung des Jagdscheins ist vom Bestehen der Jägerprüfung abhängig.
Zulassungsvoraussetzung zur Jägerprüfung ist unter anderem die Teilnahme an einem anerkannten jagdlichen Ausbildungslehrgang.
In Nürnberg werden anerkannte Ausbildungslehrgänge abgehalten von:
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung findet bayerneinheitlich vier Mal pro Jahr statt. Prüfungsbehörde ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut. Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Zulassung zum mündlichen Teil und bei dessen erfolgreichen Abschließen die Zulassung für das Schießen mit Waffenhandhabung.
Nähere Auskünfte erteilen die Ausbildungsleiter.
Sonderfälle
Forstbeamte, Berufsjäger, Studenten der Forstwissenschaften und Berufsjägerauszubildende können mit entsprechender Bescheinigung Jagdscheine erhalten, ohne die Jägerprüfung abzulegen.
Falkner können Falkner-Jagdscheine erhalten, wenn sie zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.
Informationen zur bayerischen Jägerprüfung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Fischerei, Jagd, Sprengstoff, Waffen
Innerer Laufer Platz 3
Ebene 2, Zimmer 213
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 22 60
Telefax 0911 / 231 - 16 10 1
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