Die Jagd dient der Regulierung der Wildbestände und wird durch gesetzliche Rahmenbedingungen gesteuert. Informationen zu Jagdschein, Jägerprüfung und Stadtjäger finden Sie hier.
Jagdschein
Wer in Deutschland auf die Jagd gehen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser berechtigt zur Jagdausübung im Bundesgebiet sowie zum Erwerb von Jagdwaffen.
Das Ordnungsamt Nürnberg ist für die Erteilung des Jagdscheins zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Nürnberg ist.
Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung.
Jägerprüfung
Die Erteilung des Jagdscheins ist vom Bestehen der Jägerprüfung abhängig.
Zulassungsvoraussetzung zur Jägerprüfung ist unter anderem die Teilnahme an einem anerkannten jagdlichen Ausbildungslehrgang.
In Nürnberg werden anerkannte Ausbildungslehrgänge abgehalten von:
Adresse:
Schrammstrasse 7
90473 Nürnberg
Adresse:
Saarlouiser Str. 40a
90469 Nürnberg
Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde
Adresse:
Röntgenstraße 1
84030 Landshut
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung findet bayerneinheitlich vier Mal pro Jahr statt. Prüfungsbehörde ist die Bayerische Landesanstalt für Maß und Gewicht. Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Zulassung zum mündlichen Teil und bei dessen erfolgreichen Abschließen die Zulassung für das Schießen mit Waffenhandhabung.
Nähere Auskünfte erteilen die Ausbildungsleiter.
Sonderfälle
Forstbeamte, Berufsjäger, Studenten der Forstwissenschaften und Berufsjägerauszubildende können mit entsprechender Bescheinigung Jagdscheine erhalten, ohne die Jägerprüfung abzulegen.
Falkner können Falkner-Jagdscheine erhalten, wenn sie zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.
Informationen zur bayerischen Jägerprüfung finden Sie unter folgendem Link:
Waschbären

Der Waschbär gilt als invasive, gebietsfremde Tierart, weil seine Ausbreitung negative Auswirkungen auf die heimische Tierwelt haben kann. Er fällt unter das Jagdrecht. Das bedeutet, dass er ganzjährig von Jägern bejagt werden darf. Jagdscheininhaber dürfen in ihren Revieren, mit einer Sondererlaubnis auch in befriedeten Bezirken, Waschbären bejagen. Ein besonderer Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder Bundesartenschutzgesetz besteht nicht.
Stadtjäger
Aufgabe des Stadtjägers ist es, in Fragen des Wildtiermanagements in Wohnbereichen zu beraten und bei Problemen zu unterstützen.
Wer die Hilfe des Stadtjägers benötigt, kann sich per E-Mail direkt mit ihm in Verbindung setzen.
