Jagdschein

Allgemeine Informationen
Zur Jagdausübung ist ein Jagdschein erforderlich. Der Jagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen.
Das Ordnungsamt Nürnberg ist für die Erteilung des Jagdscheines zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Nürnberg ist.
- FAQ's
- Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über Mein Nürnberg
- Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung
- Jägerprüfung
FAQ's
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über Mein Nürnberg
Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes Mein Nürnberg-Konto.
Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Jagdschein

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
2. Schritt: Jagdschein online beantragen
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Jahres-/Dreijahres-Jagdschein (Ersterteilung):
-
Personalausweis oder Reisepass
-
Jägerprüfungszeugnis
-
Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
-
1 Passbild
Jugend-Jagdschein:
-
Personalausweis oder Reisepass
-
Jägerprüfungszeugnis
-
Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
-
Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten
-
1 Passbild
Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen im Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg (Ebene 2, Zimmer 213) zur Verfügung.
- Für die Antragstellung vor Ort ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig.
- Beachten Sie, dass bei Betreten unserer Dienstgebäude eine FFP-2 Maske zu tragen ist.
Bitte nutzen Sie unseren Online-Dienst, um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Jahres-/Dreijahres-Jagdschein (Ersterteilung):
-
Personalausweis oder Reisepass
-
Jägerprüfungszeugnis
-
Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
-
1 Passbild
Jugend-Jagdschein:
-
Personalausweis oder Reisepass
-
Jägerprüfungszeugnis
-
Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
-
Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten
-
1 Passbild
Hinweis
Die oben aufgezählten Unterlagen beziehen sich auf die Ersterteilung eines Jagdscheins, bei der Verlängerung eines Jagdscheins muss das Jägerprüfungszeugnis nicht vorgelegt werden.
Jägerprüfung
Die Erteilung des Jagdscheines ist vom Bestehen der Jägerprüfung abhängig.
Zulassungsvoraussetzung zur Jägerprüfung ist unter anderem die Teilnahme an einem anerkannten jagdlichen Ausbildungslehrgang.
In Nürnberg werden anerkannte Ausbildungslehrgänge abgehalten von:
Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverband e.V.
Am Römer 18
91623 Sachsen
1. Vorsitzende Frau Zier
Telefon 09827 / 830
Website<http://www.jagd-nuernberg.de/>
Jägergesellschaft „Brauner Hirsch“ e.V.
Saarlouiser Str. 40 a
90469 Nürnberg
1. Vorsitzender Herr Herzog
Telefon 0911 / 61 98 42
Telefax 0911 / 61 98 41
Website<http://www.braunerhirsch.de/>
Der schriftliche Teil findet bayerneinheitlich vier Mal pro Jahr statt. Prüfungsbehörde ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut. Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Zulassung zum mündlichen Teil und bei dessen erfolgreichen Abschließen die Zulassung für das Schießen mit Waffenhandhabung.
Nähere Auskünfte erteilen die Ausbildungsleiter.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde
Schwimmschulstraße 23
84034 Landshut
Telefon 0871 / 96 228 - 16
Telefax 0871 / 96 228 - 22
Website<http://www.aelf-la.bayern.de/forstwirtschaft/jagd/index.php>
Sonderfälle:
Forstbeamte, Berufsjäger, Studenten der Forstwissenschaften und Berufsjägerauszubildende können mit entsprechender Bescheinigung Jagdscheine erhalten, ohne die Jägerprüfung abzulegen.
Falkner können Falkner-Jagdscheine erhalten, wenn sie zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.
Informationen zur bayerischen Jägerprüfung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Jagd, Waffen, Sprenstoff, Fischerei
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Ausführliche Informationen
Telefon 0911 / 231 - 22 60
Telefax 0911 / 231 - 16 10 1
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Kontaktformular- Informationen zum Jagdschein </imperia/md/ordnungsamt/dokumente/internet/informationen_jagdschein.pdf> (PDF, 37 KB)
- Datenschutzhinweis Jagdschein </imperia/md/ordnungsamt/dokumente/internet/datenschutzhinweis_jagdschein.pdf> (PDF, 51 KB)
- Datenschutzhinweis Jagdrecht </imperia/md/ordnungsamt/dokumente/internet/datenschutzhinweis_jagdrecht.pdf> (PDF, 143 KB)
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverband e.V.
- Jägergesellschaft "Brauner Hirsch" e.V.
- Zahlweise der Gebühren
- Antrag Trichinenentnahme