Karteikartenabschrift
Der Führerschein - oder einzelne Fahrerlaubnisklassen – wurde nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt. Bei der Antragstellung wird dann zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der auswärtigen Behörde benötigt, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat.
Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten von der ausstellenden Behörde. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift von der auswärtigen Behörde telefonisch oder schriftlich angefordert werden und von dort direkt an uns gesandt oder gefaxt werden.
Die Anforderung einer Karteikartenabschrift von der Stadt Nürnberg können Sie ganz bequem über den nachfolgenden Online-Assistenten durchführen.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-32 81
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