Tierseuchen


Geflügelpest (Vogelgrippe)

Aufgrund des rasanten Seuchengeschehens in Nordrhein-Westfalen hat sich Bayern dazu entschieden, der Verkauf von Geflügel im Reisegewerbe unter besondere Auflagen zu stellen.
Hierfür hat die Stadt Nürnberg am 21.10.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen.

Da das Seuchengeschehen nicht nachlässt hat sich Bayern dazu entschieden, die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltung zu erhöhen und Geflügelausstellungen zu beschränken bzw. zu verbieten.
Hierfür hat die Stadt Nürnberg am 23.11.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen.

Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.



Anzeige der Haltung von Nutztieren

Wer landwirtschaftliche Nutztiere hält, hat diese unter Angabe der Betriebsnummer beim Veterinäramt anzuzeigen.

Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur einzelnen oder wenigen Tieren!

Falls Sie noch keine Betriebsnummer haben, können Sie diese beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Fürth-Uffenheim kostenlos beantragen. Sie können den Antrag auch gemeinsam mit der Anzeige Ihrer Tierhaltung bei uns einreichen, dann erledigen wir den Versand an das AELF Fürth-Uffenheim für Sie.

Anzeigepflichtige Nutztiere sind:

  • Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen
  • Pferde, Esel, andere Einhufer
  • Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner
  • Tauben, Wachteln, Laufvögel
  • Bienen

Benötigte Formulare

Für die Anzeige Ihrer Nutztierhaltung senden Sie bitte das Anzeigeformular der Tierhaltung und ggf. den Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer zusammen an das Veterinäramt der Stadt Nürnberg.

Anzeige einer Tierhaltung: So funktioniert's

1) Füllen Sie das Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene Formular ein oder fotografieren es ab.
4) Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig-Ihr Antrag gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.


Hinweis für Imker der Stadt Nürnberg

Bitte verwenden Sie zur Meldung Ihrer Bienenvölker nachfolgendes Formular.

PDF-Formulare mit dem Upload-Assistent übermitteln

1) Füllen Sie das PDF-Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das PDF-Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene PDF-Formular ein oder fotografieren es ab.
4) In der Liste finden Sie den jeweils zugehörigen Upload-Assistenten für Ihr Anliegen. Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig - Ihr Anliegen gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.


Beantragung einer Betriebsnummer zur Nutztierhaltung

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Fürth

Als zuständige Behörde für die Stadt Nürnberg ist das AELF Fürth-Uffenheim Ihr Ansprechpartner rund um die Erteilung einer Betriebsnummer. Bei speziellen Fragen zur Betriebsnummer wenden Sie sich bitte an das AELF Fürth-Uffenheim.
Den Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer können Sie direkt mit der Anzeige der Haltung von Nutztieren/Bienen an das Veterinäramt schicken.

Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer: So funktioniert's

1) Füllen Sie das Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene Formular ein oder fotografieren es ab.
4) Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig - Ihr Antrag gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.


Betriebliche Veränderungen oder Wechsel des Betriebsinhabers

Bei einer schon bestehenden Betriebsnummer sind Veränderungen innerhalb des Betriebes dem Veterinäramt Nürnberg und dem AELF Fürth-Uffenheim mitzuteilen.
Darunter fallen insbesondere der Betriebsinhaberwechsel oder sonstige Veränderungen innerhalb des Betriebes, auch die Aufgabe der Tierhaltung ist uns mitzuteilen.

Mitteilung Betriebliche Veränderungen: So funktioniert's

1) Füllen Sie das Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene Formular ein oder fotografieren es ab.
4) Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig - Ihr Antrag gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.


Tierausstellungen und Tiermärkte

Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Tieren sind anzeigepflichtig und bedürfen gegebenenfalls einer zusätzlichen Genehmigung. Sie müssen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden.

Dialog-Formulare online einreichen

1) Rufen Sie das Dialog-Formular auf und füllen es aus.
2) Im Verlauf werden Sie ggf. dazu aufgefordert Dokumente hochzuladen. Sie können diese einscannen und anhängen, oder mit dem Handy direkt abfotografieren.
3) Im letzten Schritt können Sie Ihre Eingaben überprüfen, bevor das Dialog-Formular an die Stadt Nürnberg übermittelt wird.

Fertig - Ihr Antrag ist bei uns eingegangen.


Anzeigepflicht bei Tierseuchen

Gefahrenzeichen Biogefährdung

In Deutschland sind über 30 Tierseuchen anzeigepflichtig. Das sind Infektionskrankheiten bei Tieren, die staatlich bekämpft werden, weil sie entweder auf den Menschen übertragbar sind oder einen großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten können.

Zur Anzeige verpflichtet sind die Tierbesitzer oder deren Vertreter, Tierärzte sowie andere Personen, die berufliche Kenntnisse und Erfahrungen über Tierkrankheiten besitzen, wenn sie bei Tieren den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Seuche feststellen oder Erscheinungen beobachten, die den Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen. Gleichzeitig müssen die kranken und verdächtigen Tiere von Orten, an denen Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, ferngehalten werden.

Beispiele für anzeigepflichtige Tierseuchen sind:

Amerikanische Faulbrut (Bienen)

Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine hochansteckende bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Der Erreger, Paenibacillus larvae larvae, wird durch seine Dauerform, die Faulbrutsporen, mit dem Futter auf die Bienenbrut (Larven) übertragen. Die infizierten Larven verwandeln sich nach dem Deckeln der Zelle in eine braune, fadenziehende Masse, die durch Eintrocknen immer dunkler wird. Durch den fehlenden Nachwuchs wird das Bienenvolk so klein, dass es nicht mehr überleben kann.

Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden.

Klassische Geflügelpest = Hochpathogene aviäre Influenza (Geflügel, Wasservögel)

Wasserwildvögel (z.B. Enten, Schwäne) stellen das wesentliche Reservoir aller in der Natur vorkommenden Influenza A-Virustypen dar, insbesondere für niedrig pathogene Influenzaviren (wenig schwere Verlaufsformen). Aus diesem Reservoir sind Übergänge auf Hausgeflügel (z.B. Hühner, Puten, Enten, Gänse) und auf Säugetiere möglich. Die niedrig pathogenen Influenzaviren können in seltenen Fällen zur hoch pathogenen Form mutieren; dann tritt das klinische Bild der Geflügelpest zutage. Die Klassische Geflügelpest verläuft besonders in Hühner- und Putenbeständen mit hohen Todesraten und ist daher weltweit von großer wirtschaftlicher Bedeutung.

Die Klassischen Geflügelpest-Viren können in Ausnahmefällen bei hoher Infektionsdosis bei engem Kontakt zwischen Tier und Mensch auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen.

Klassische Schweinepest (Schweine)

Die Klassische Schweinepest, eine Viruserkrankung, ist eine weltweit vorkommende, verlustreiche Tierseuche mit großer handelspolitischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Die Erkrankung betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine. Bei der typischen Form der Klassischen Schweinepest gibt es unterschiedliche Verlaufsformen: akut (unter anderem mit innere Blutungen), subakut (unter anderem mit zentralnervösen Symptomen), chronisch (unter anderem mit lokalen Entzündungen des Verdauungs- und Atmungstraktes). Bei der atypischen Form treten vor allem bei Jungtieren und Ferkeln viele Todesfälle auf. Die subklinische Form ist gekennzeichnet durch Kümmern und Unfruchtbarkeit. Schließlich gibt es noch die klinisch inapparente Form, bei der keine klinischen Symptome feststellbar sind.

Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar und daher für den Menschen ungefährlich.

Maul- und Klauenseuche = MKS (v.a. Klauentiere, z.B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen)

Die Maul- und Klauenseuche ist eine durch Viren hervorgerufene fieberhafte Allgemeinerkrankung der Klauentiere, die zur Bildung von Bläschen und Erosionen an Schleimhäuten und unbehaarten Teilen der Haut, insbesondere im Bereich des Maules und der Klauen, führt. Die Krankheit verläuft bei erwachsenen Tieren meist nicht tödlich, führt aber zu einem lang anhaltenden Leistungsabfall (z.B. Milchrückgang bei Milchkühen). Bei Jungtieren können hohe Todesraten durch Schädigung des Herzmuskels auftreten.

Die MKS gehört zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Tierseuchen. Ihre besondere Bedeutung beruht auf ihrer hohen Ansteckungsfähigkeit sowie auf den wirtschaftlichen Verlusten infolge der notwendigen Keulungen von infizierten Beständen sowie der drastischen Sperr- und Kontrollmaßnahmen.

Infektionen des Menschen mit MKS-Viren sind außerordentlich selten und erfolgen in der Regel nur bei direktem Kontakt mit infizierten Tieren oder über infizierte Milch. Es kommt nach einer Inkubationszeit von 2 – 6 Tagen zunächst zu Fieber und allgemeiner Mattigkeit. Im weiteren Verlauf kann es zur Bildung von stechnadelkopf- bis centgroßen Bläschen an den Lippen, im Mund- und Rachenraum sowie an Händen und Füßen kommen. Alle Hautveränderungen heilen in der Regel innerhalb von 10 Tagen ab; die Prognose beim Menschen ist günstig.

Tollwut (insbesondere Füchse, Hunde, Katzen)

Die Tollwut ist eine weltweit vorkommende virale Infektionskrankheit. Da die Krankheit vom Tier auf den Menschen übertragbar ist, spricht man von einer Zoonose. Nach Schätzungen der Welthandelsorganisation (WHO) sterben jährlich bis zu 55.000 Menschen gerade in den ärmeren Ländern Afrikas und Asiens daran. Es werden folgende Tollwutarten unterschieden:

Klassische Tollwut:

Das Tollwutvirus wird im Speichel ausgeschieden. Die Übertragung von Tier zu Tier und auf den Menschen erfolgt in der Regel direkt durch Biss, jedoch können Infektionen auch durch Verunreinigungen von Wunden mit infektiösem Speichel auftreten. Bei der klassischen Verlaufsform treten 3 Stadien auf:

- Vorläuferstadium (verändertes Verhalten, Nervosität, Gereiztheit)
- Erregungsstadium (Unruhe, Aufregung, Aggressivität, Beißsucht bzw. rasende Wut)
- Lähmungsstadium (Lähmungen, Koma, Tod bzw. stille Wut)

Seit 2008 gilt Deutschland - wie viele andere west- und mitteleuropäische Länder - offiziell als frei von Klassischer Tollwut.

Fledermaustollwut:

Die Übertragung kann hier über die Luft erfolgen, z.B. durch Staub in Fledermaushöhlen. Fledermäuse können mit Symptomen der rasenden Wut erkranken, machen in den meisten Fällen jedoch eine subklinische Infektion durch. Bisher wurden in mehreren europäischen Ländern, insbesondere Anrainer der Ost- und Nordsee (u.a. Norddeutschland), Tollwutviren bei insektenfressenden Fledermäusen festgestellt.

Die Fledermaustollwut ist äußerst selten auf den Menschen übertragen worden. In Europa wurden seit 1977 fünf Todesfälle beim Menschen auf die Fledermaustollwut zurückgeführt. Die Ansteckung erfolgt durch den Kontakt mit dem Speichel infizierter Tiere. Biss- oder Kratzverletzungen der Haut sind die Hauptwege der Übertragung.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Veterinäramt

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 231 - 62 92

Telefax 09 11 / 231 - 53 10

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Veterinäramt einen Termin, da sich unsere Tierärzte oftmals im Außendienst befinden.


URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/tierseuchen.html>