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Tierseuchen


+++ Geflügelpest (Vogelgrippe) +++

Aufgrund des rasanten Seuchengeschehens in Nordrhein-Westfalen
hat sich Bayern dazu entscheiden, der Verkauf von Geflügel
im Reisegewerbe unter besondere Auflagen zu stellen.

Hierfür hat die Stadt Nürnberg am 21.10.2022 folgende Allgemeinverfügung erlassen.

Auf der Homepage des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit finden Sie weiterführende Informationen:


Anzeige der Haltung von Nutztieren

Schafherde

Wer landwirtschaftliche Nutztiere hält, hat diese unter Angabe der Betriebsnummer beim Veterinäramt anzuzeigen.
Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur einzelnen oder wenigen Tieren!

Anzeigepflichtige Nutztiere sind: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Esel, andere Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel oder Bienen



Benötigte Formulare

Für die Anzeige Ihrer Nutztierhaltung senden Sie bitte das Anzeigeformular der Tierhaltung und den Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer zusammen an das Veterinäramt der Stadt Nürnberg.

Anzeige einer Tierhaltung: So funktioniert's

1) Füllen Sie das Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene Formular ein oder fotografieren es ab.
4) Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig-Ihr Antrag gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.

Hinweis für Imker der Stadt Nürnberg

Bitte verwenden Sie zur Meldung Ihrer Bienenvölker nachfolgendes Formular.

PDF-Formulare mit dem Upload-Assistent übermitteln

1) Füllen Sie das PDF-Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das PDF-Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene PDF-Formular ein oder fotografieren es ab.
4) In der Liste finden Sie den jeweils zugehörigen Upload-Assistenten für Ihr Anliegen. Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig - Ihr Anliegen gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.


Beantragung einer Betriebsnummer zur Nutztierhaltung

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Fürth

Als zuständige Behörde für die Stadt Nürnberg ist das AELF Fürth-Uffenheim Ihr Ansprechpartner rund um die Erteilung einer Betriebsnummer.
Bei speziellen Fragen zur Betriebsnummer wenden Sie sich bitte an das AELF Fürth über den nachfolgenden Link zur Kontaktseite.
Den Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer können Sie
direkt mit der Anzeige der Haltung von Nutztieren/Bienen an
das Veterinäramt schicken.

Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer: So funktioniert's

1) Füllen Sie das Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene Formular ein oder fotografieren es ab.
4) Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig-Ihr Antrag gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.


Betriebliche Veränderungen oder Wechsel des Betriebsinhabers

Bei einer schon bestehenden Betriebsnummer sind Veränderungen innerhalb des Betriebes dem Veterinäramt Nürnberg und dem AELF Fürth-Uffenheim mitzuteilen.
Darunter fallen insbesondere der Betriebsinhaberwechsel oder sonstige Veränderungen innerhalb des Betriebes.

Mitteilung Betriebliche Veränderungen: so funktioniert's

1) Füllen Sie das Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene Formular ein oder fotografieren es ab.
4) Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig-Ihr Antrag gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.


Tierausstellungen und Tiermärkte

Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Tieren sind anzeigepflichtig und bedürfen gegebenenfalls einer zusätzlichen Genehmigung. Sie müssen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden.

Dialog-Formulare online einreichen

1) Rufen Sie das Dialog-Formular auf und füllen es aus.
2) Im Verlauf werden Sie ggf. dazu aufgefordert Dokumente hochzuladen. Sie können diese einscannen und anhängen, oder mit dem Handy direkt abfotografieren.
3) Im letzten Schritt können Sie Ihre Eingaben überprüfen, bevor das Dialog-Formular an die Stadt Nürnberg übermittelt wird.

Fertig - Ihr Antrag ist bei uns eingegangen.


Anzeigepflicht bei Tierseuchen

Gefahrenzeichen Biogefährdung

In Deutschland sind über 30 Tierseuchen anzeigepflichtig. Das sind Infektionskrankheiten bei Tieren, die staatlich bekämpft werden, weil sie entweder auf den Menschen übertragbar sind oder einen großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten können.

Beispiele hierfür sind Tollwut, Schweinepest und die Amerikanische Faulbrut der Bienen.

Zur Anzeige verpflichtet sind die Tierbesitzer oder deren Vertreter, Tierärzte sowie andere Personen, die berufliche Kenntnisse und Erfahrungen über Tierkrankheiten besitzen, wenn sie bei Tieren den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Seuche feststellen oder Erscheinungen beobachten, die den Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen. Gleichzeitig müssen die kranken und verdächtigen Tiere von Orten, an denen Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, ferngehalten werden.



Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Veterinäramt

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 231 - 62 92

Telefax 09 11 / 231 - 53 10

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Kontaktformular

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Veterinäramt einen Termin, da sich unsere Tierärzte oftmals im Außendienst befinden.


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