Tierseuchen
+++ Geflügelpest (Vogelgrippe) +++
Aufgrund des rasanten Seuchengeschehens in Nordrhein-Westfalen
hat sich Bayern dazu entscheiden, der Verkauf von Geflügel
im Reisegewerbe unter besondere Auflagen zu stellen.
Hierfür hat die Stadt Nürnberg am 21.10.2022 folgende Allgemeinverfügung erlassen.
- Weiterlesen <https://www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/amtsblatt/2022_21a_amtsblatt.pdf> (PDF, 58 KB)
Auf der Homepage des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit finden Sie weiterführende Informationen:
Anzeige der Haltung von Nutztieren

Wer landwirtschaftliche Nutztiere hält, hat diese unter Angabe der Betriebsnummer beim Veterinäramt anzuzeigen.
Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur einzelnen oder wenigen Tieren!
Anzeigepflichtige Nutztiere sind: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Esel, andere Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel oder Bienen
- Anzeige einer Tierhaltung: So funktioniert's
- Beantragung einer Betriebsnummer zur Nutztierhaltung
- Betriebliche Veränderungen oder Wechsel des Betriebsinhabers
- Tierausstellungen und Tiermärkte
- Anzeigepflicht bei Tierseuchen
Benötigte Formulare
Für die Anzeige Ihrer Nutztierhaltung senden Sie bitte das Anzeigeformular der Tierhaltung und den Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer zusammen an das Veterinäramt der Stadt Nürnberg.
- PDF-Formular: Anzeige der Haltung von Nutztieren
- PDF-Formular: Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer <https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/a_zuteilung_betriebsnummer.pdf> (PDF, 456 KB)
- zum Upload-Assistenten
Hinweis für Imker der Stadt Nürnberg
Bitte verwenden Sie zur Meldung Ihrer Bienenvölker nachfolgendes Formular.
- PDF-Formular: Anzeige einer Bienenhaltung </imperia/md/ordnungsamt/dokumente/internet/anzeige_einer_bienenhaltung.pdf> (PDF, 436 KB)
- PDF-Formular: Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer <https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/a_zuteilung_betriebsnummer.pdf> (PDF, 456 KB)
- zum Upload-Assistenten
Beantragung einer Betriebsnummer zur Nutztierhaltung
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Fürth
Als zuständige Behörde für die Stadt Nürnberg ist das AELF Fürth-Uffenheim Ihr Ansprechpartner rund um die Erteilung einer Betriebsnummer.
Bei speziellen Fragen zur Betriebsnummer wenden Sie sich bitte an das AELF Fürth über den nachfolgenden Link zur Kontaktseite.
Den Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer können Sie
direkt mit der Anzeige der Haltung von Nutztieren/Bienen an
das Veterinäramt schicken.
- PDF-Formular: Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer <https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/a_zuteilung_betriebsnummer.pdf> (PDF, 456 KB)
- zum Upload-Assistenten
Betriebliche Veränderungen oder Wechsel des Betriebsinhabers
Bei einer schon bestehenden Betriebsnummer sind Veränderungen innerhalb des Betriebes dem Veterinäramt Nürnberg und dem AELF Fürth-Uffenheim mitzuteilen.
Darunter fallen insbesondere der Betriebsinhaberwechsel oder sonstige Veränderungen innerhalb des Betriebes.
- PDF-Formular: Betriebsinhaberwechsel/betriebliche Veränderungen
- PDF-Formular: Anzeige der Haltung von Nutztieren
- zum Upload-Assistenten
Tierausstellungen und Tiermärkte
Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Tieren sind anzeigepflichtig und bedürfen gegebenenfalls einer zusätzlichen Genehmigung. Sie müssen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden.
Anzeigepflicht bei Tierseuchen

In Deutschland sind über 30 Tierseuchen anzeigepflichtig. Das sind Infektionskrankheiten bei Tieren, die staatlich bekämpft werden, weil sie entweder auf den Menschen übertragbar sind oder einen großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten können.
Beispiele hierfür sind Tollwut, Schweinepest und die Amerikanische Faulbrut der Bienen.
Zur Anzeige verpflichtet sind die Tierbesitzer oder deren Vertreter, Tierärzte sowie andere Personen, die berufliche Kenntnisse und Erfahrungen über Tierkrankheiten besitzen, wenn sie bei Tieren den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Seuche feststellen oder Erscheinungen beobachten, die den Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen. Gleichzeitig müssen die kranken und verdächtigen Tiere von Orten, an denen Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, ferngehalten werden.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Veterinäramt
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 231 - 62 92
Telefax 09 11 / 231 - 53 10
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
KontaktformularBitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Veterinäramt einen Termin, da sich unsere Tierärzte oftmals im Außendienst befinden.