Tierkörperbeseitigung

zwei Wellensittiche und ein Nymphensittich

Die Tierkörperbeseitigung dient der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln tierischer Herkunft und anderen Stoffen, die seuchenhygienisch bedenklich sein können. Zuständig für das Stadtgebiet Nürnberg ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt Walsdorf.


Vergraben von toten Heimtieren

Einzelne kleine Heimtiere dürfen, sofern diese nicht an einer übertragbaren Tierseuche erkrankt waren, im eigenen Garten oder auf hierfür zugelassenen Plätzen (z.B. Tierfriedhof) vergraben werden, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze. Der Tierkörper muss mit einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt werden (§27 Abs. 3 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung). Der Tierkörper soll dabei entweder ohne Umhüllung oder in einer Umhüllung, die sich zersetzt, vergraben werden (kein Plastik o. ä.). Das Vergraben im Garten ist aber wegen des Aasgrabens durch andere Tiere und der langen Verwesungszeit nicht unbedenklich. Das Vergraben in Grünanlagen oder im Wald ist nicht zulässig.


Tierkörperbeseitigungsanstalt Walsdorf

Hetzentännig 2

96194 Walsdorf

Telefon 09549 / 3 66 oder - 78 75

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Veterinäramt

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 62 92

Telefax 09 11 / 2 31- 53 10

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