Registrierung Lebensmittelunternehmen

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen, die mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich registrieren lassen. Die Meldung nach Artikel 6 der Verordnung über Lebensmittelhygiene, Registrierung von Lebensmittelunternehmen können Sie mit diesem Online-Verfahren bequem von zu Hause aus erledigen.


FAQs

Wann zählt man als Lebensmittelunternehmen?

Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe und wichtige Änderungen bei den Tätigkeiten sowie Betriebsschließungen zu melden. Dies gilt für alle Betriebe, die auf einer der Stufen der Verarbeitung, Produktion oder dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind.

Welche Unternehmen zählen zu den Lebensmittelunternehmen?

Als Lebensmittelunternehmen zählen beispielsweise:

- Aufsteller von Lebensmittelautomaten
- Bäckereien
- Cafés
- Einzelhandelsgeschäfte, die im Sortiment Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel führen
- Eisdielen
- Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
- Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
- Gaststätten
- Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
- Imbisse
- Kioske
- Konditoreien
- Küchen und Kantinen (auch alle Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung)
- landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
- Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet)
- Milchbars
- Milchverarbeitungsbetriebe
- Mini-Märkte
- mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
- Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
- Tafeln
- Tankstellen mit Lebensmittelverkauf
- Transporteure von Lebensmitteln
- Veranstaltungen mit Verpflegung
- Partyservice und Catering

Die Liste ist nur beispielhaft und nicht vollständig!

In welchen Fällen muss ich mein Unternehmen registrieren lassen?

Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.

Ihr Betrieb ist noch nicht bei der zuständigen Behörde erfasst oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben. Wenn Sie Ihren Betrieb schließen, müssen Sie ihn über dasselbe Formular auch wieder abmelden.

Wann muss ich mein Unternehmen registrieren?

Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.

Was kostet die Registrierung?

Die Registrierung als Lebensmittelunternehmer ist kostenlos.


Möglichkeit 1 der Registrierung: Schnell, sicher und online über "Mein Nürnberg"

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Registrierung ist online über ein freigeschaltetes "Mein Nürnberg"-Konto.

Bitte beachten Sie: Ihr Unternehmenssitz muss innerhalb der Stadt Nürnberg liegen und nicht zum Beispiel im Landkreis Nürnberger Land.

Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zur Registrierung als Lebensmittelunternehmer

Online Service Midi

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Lebensmittel online registrieren

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
  • je Betriebsstätte muss separat angegeben werden: die Rechtsform, die Bezeichnung und die die Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
  • je Betriebsstätte muss separat zudem angegeben werden: die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart

Möglichkeit 2 der Registrierung: Postalisch oder vor Ort

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, können Sie die Registrierung per Post zusenden oder persönlich vor Ort erledigen.

Beachten Sie, dass bei Betreten unserer Dienstgebäude eine FFP-2 Maske zu tragen ist.
Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn an die unten genannte Adresse des Ordnungsamtes.

Schicken oder nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
  • je Betriebsstätte muss separat angegeben werden: die Rechtsform, die Bezeichnung und die die Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
  • je Betriebsstätte muss separat zudem angegeben werden: die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart

Senden Sie den Antrag an folgende Adresse:

Stadt Nürnberg Ordnungsamt

Abteilung Lebensmittelüberwachung

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-25 24

Telefax 09 11 / 2 31-30 70

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