Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

Willkommen beim Ordnungsamt der Stadt Nürnberg

  1. Fahren mit E-Scooter

    E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Beim Fahren gelten dieselben Alkohol- und Cannabisgrenzwerte wie für Autofahrer. Hier informieren, dann losfahren!

    Frau fährt E-Scooter
  2. Fahrzeugwechsel? Klick, zugelassen!

    Melden Sie Ihr Fahrzeug online an, um oder ab - einfach und bequem! Heute online zulassen und sofort losfahren.

    Auto
  3. Sicherheit im öffentlichen Raum

    Erfahren Sie mehr zum Nürnberger Sicherheitspakt sowie Regelungen zu Waffen- und Messerverbotszonen, Cannabis- und Alkoholverbotszonen.

    Polizeiauto fährt in Park Streife

Ihre Mitteilung an das Ordnungsamt

  • Kontaktformulare<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/kontakt.html>
  • Anregungen und Kritik<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/320_oa/320_oa_d_hinweise/index>

Standorte, Öffnungszeiten und Termine

Informieren Sie sich hier zu unseren Standorten und Öffnungszeiten und vereinbaren online einen Termin.

Unsere Leistungen für Sie

Autos, hintereinander stehend © pixabay.com

Kfz-Zulassung

Die Kfz-Zulassung vereint alle Informationen und Formulare rund um Fahrzeuge inklusive aller Papiere und Kennzeichen.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/kfz_zulassung.html>
Führerschein © Rainer Sturm / PIXELIO

Führerscheine

Die Führerscheinstelle erteilt alle gängigen Fahrerlaubnisse. Darüber hinaus überprüft sie die Kraftfahreignung bei Verkehrsverstößen, erteilt die Konzession für das Taxi- und Transportgewerbe und vollzieht das Recht des Güterkraftverkehrs.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/fuehrerscheine.html>
Mann am Steuer seines Autos. © pixabay

Fahreignung

Das Sachgebiet Fahreignung überprüft die Kraftfahreignung von Inhabern einer Fahrerlaubnis. Ferner werden hier Konzessionen für das Taxi- und Transportgewerbe sowie Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnisse erteilt.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/fahreignung.html>
Ein junger Mann sitzt im Auto am Lenkrad. Ein älterer Mann steht am Fenster und erklärt etwas. © Ron Lach / Pexels

Fahrschulen

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Bei Fragen zum Fahrlehrerschein und zu Fahrschulerlaubnissen helfen wir Ihnen gerne weiter.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/fahrschulwesen.html>
Taxischild auf einem Autodach. © pixabay

Personenbeförderung/Güterkraftverkehr

Wer ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung betreibt, bedarf einer Erlaubnis. Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hier erhalten.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/transport_taxi.html>
Büroangestellter macht sich Notitzen. © pixabay.com

Gewerbe

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Büro, Gaststätte etc.) als Haupt- oder Filialbetrieb errichten.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/gewerbe.html>
Benutzte Teller in einer Großküche © Paul-Georg Meister / pixelio.de

Lebensmittelüberwachung

Die Lebensmittelüberwachung überwacht den Umgang mit Lebensmitteln, führt Betriebskontrollen durch, entnimmt Warenproben, geht Beschwerden von Verbrauchern nach und berät. Außerdem erteilt das Ordnungsamt Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/lebensmittelrecht.html>
Eingangstor zur Katharinenruine bei Konzert zum Bardentreffen © Uwe Niklas / CTZ Nürnberg

Versammlungen

Wer eine öffentliche Versammlung veranstalten will, muss dies mindestens 48 Stunden vorher schriftlich anzeigen.

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Klaragassenfest in der Altstadt © Dave Skilandat / Stadt Nürnberg

Veranstaltungen

Wer eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchte, muss dies im Regelfall mindestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/veranstaltung.html>
Wald © pixabay

Fischerei, Jagd, Sprengstoff, Waffen

Wer in Deutschland jagen oder fischen will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Dasselbe gilt für den Umgang mit Feuerwaffen und Sprengstoff.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/jagdrecht.html>
Nahaufnahme eines dunkelbraunen Pitbulls mit hängender Zunge © Pixabay

Gefährliche Tiere, Kampfhunde

Wer ein gefährliches Tier wildlebender Art oder einen Kampfhund halten will, bedarf einer Erlaubnis nach Art. 37 Landes-Straf- und Verordnungsgesetz (LStVG).

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/gefaehrliche_tiere_kampfhunde.html>
Schild Waffen- und Messerverbotszone © Cassandra Wagner / Stadt Nürnberg

Sicherheit im öffentlichen Raum

Hier finden Sie eine Übersicht der in Nürnberg eingerichteten Verbotszonen.

Hühner bei der Fütterung © Andreas Göllner / Pixabay

Veterinärwesen

Zu den Aufgaben des Veterinärwesens gehören der Vollzug des Tierschutzrechts, Tierseuchenrechts, tierischen Nebenproduktrechts, Tierarzneimittelrechts und des Fleischhygienerechts.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/veterinaeramt.html>

So können Sie uns erreichen

Für dringende Anfragen füllen Sie bitte das Kontaktformular aus, wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ordnungsamt Nürnberg

09 11 / 2 31- 23 50<tel:09112312350>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=31482>