Tiere im privaten Reiseverkehr

Zug

Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der EU

In der EU gelten weitgehend einheitliche Regeln für Hunde und Katzen auf Reisen:

  • Hunde und Katzen müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. Eine deutlich erkennbare Tätowierung gilt aber weiterhin als gültige Kennzeichnung, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist.
  • Hunde und Katzen müssen eine gültige Tollwutimpfung vorweisen. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein. Die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Wiederholungsimpfungen sind innerhalb des Zeitraumes durchzuführen, den der Impfstoffhersteller angibt.
  • Es muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht.

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.


Reisen mit Hunden und Katzen außerhalb der EU (Drittländer)

Hunde

Ausreise in Drittländer

Für Drittländer gelten deren länderspezifisch unterschiedlichen Einreisebestimmungen (die jeweiligen Botschaften geben hierüber Auskunft). Notwendige amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen werden vom Veterinäramt ausgestellt.

Einreise in die EU aus gelisteten Drittländern

Die EU hat eine Liste von Drittländern (z.B. Weißrussland, Russische Föderation, USA) erstellt, die einen den EU-Mitgliedländern vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation zeigen. Werden Tiere aus diesen Ländern nach Deutschland eingeführt/zurückgebracht, sind die EU-Bestimmungen zu beachten (Chip oder Tätowierung, sofern die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist; gültige Tollwutimpfung; Impfpass).

Einreise in die EU aus nicht gelisteten Drittländern

Dazu zählen z.B. Ägypten, Türkei, Marokko, Tunesien und Ukraine (Achtung: die erleichterten Einreisebestimmungen aus 2022 wurden am 15.06.2023 beendet).

Bei der Einreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gelten weitergehende Anforderungen: Neben Chip oder Tätowierung, sofern die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 erfogt ist, gültiger Tollwutimpfung und Impfpass ist ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung).

Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinfuhr von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU ein Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde und dies im EU-Heimtierausweis dokumentiert ist.

Hinweis:

Der Bluttest ist im Leben eines Heimtieres nur einmal notwendig, sofern aus dem EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass das Tier entsprechend den Vorgaben des Impfstoffherstellers regelmäßig gegen Tollwut nachgeimpft wird.


Reisen mit Hauskaninchen, Papageien, Sittichen und sonstigen Vögeln (ausgenommen Geflügel) innerhalb der EU

Ara Blau

Im Reiseverkehr dürfen höchstens drei nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Tiere folgender Arten mitgeführt werden:

  • Hauskaninchen,
  • Vögel, ausgenommen Geflügel, Papageien und Sittiche
  • Papageien und Sittiche, sofern die Tiere von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung begleitet sind, die nicht älter als zehn Tage ist und aus der sich ergibt, dass die Tiere für gesund befunden worden sind und in ihrem Herkunftsbestand während der letzten 30 Tage keine auf Papageien und Sittiche übertragbaren Krankheiten zur amtlichen Kenntnis gelangt sind

Hinweis:

Tierhalter, die ohne Erfüllung der Einreisebestimmungen auf Reisen gehen, müssen mit kostenpflichtiger Quarantäne ihrer Tiere rechnen.


Hinweis:

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Veterinäramt einen Termin, da sich unsere Tierärzte oftmals im Außendienst befinden.

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Veterinäramt

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 53 12

Telefax 0911 / 231 - 53 10

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