Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

Tiere im privaten Reiseverkehr

A beagle dog lies on a bed next to an open suitcase with warm clothes. Packing things for the trip, packing luggage. Travel concept., Bild © Viktoriya / Adobe Stock

Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der EU

In der EU gelten weitgehend einheitliche Regeln für Hunde und Katzen auf Reisen:

  • Hunde und Katzen müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. Eine deutlich erkennbare Tätowierung gilt aber weiterhin als gültige Kennzeichnung, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist.
  • Hunde und Katzen müssen eine gültige Tollwutimpfung vorweisen. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein. Die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Wiederholungsimpfungen sind innerhalb des Zeitraumes durchzuführen, den der Impfstoffhersteller angibt.
  • Es muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht.

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

Reisen mit Hunden und Katzen außerhalb der EU (Drittländer)

Golden Hound and British short-haired cat, Bild © CHENDONGSHAN

Ausreise in Drittländer

Für Drittländer gelten deren länderspezifisch unterschiedlichen Einreisebestimmungen (die jeweiligen Botschaften geben hierüber Auskunft). Notwendige amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen werden vom Veterinäramt ausgestellt.

Einreisebedingungen für Heimtiere

Auf der Homepage der veterinärrechtlichen Grenzkontrollstelle am Flughafen München können Sie das Land, aus dem Sie einreisen möchten, auswählen und erhalten dann alle notwendigen Informationen und Dokumente.

Einreise in die EU aus gelisteten Drittländern

Die EU hat eine Liste von Drittländern (z.B. USA, Bosnien-Herzegowina) erstellt, die einen den EU-Mitgliedsstaaten vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation zeigen. Werden Tiere aus diesen Ländern nach Deutschland eingeführt/zurückgebracht, sind die EU-Bestimmungen zu beachten (Chip oder Tätowierung, sofern die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist; gültige Tollwutimpfung; EU-Heimtierausweis).

Einreise in die EU aus nicht gelisteten Drittländern

Dazu zählen z.B. Ägypten, Türkei, Marokko, Tunesien und Ukraine (Achtung: die erleichterten Einreisebestimmungen aus 2022 wurden am 15.06.2023 beendet). Seit 16.09.2024 zählen auch Russland und Belarus zu den nicht-gelisteten Drittländern.

Bei der Einreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gelten weitergehende Anforderungen: Neben Chip oder Tätowierung (sofern die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist), gültige Tollwutimpfung und Impfpass, ist ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung). Diese Anforderungen sind durch ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis der Drittlandsbehörden zu bestätigen, sofern es sich nicht um eine Wiedereinreise handelt. Bei ausreichendem Tier ist nach der Blutentnahme noch eine Wartezeit von 3 Monaten einzuhalten.

Die Wartezeit von 3 Monaten vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinfuhr von Heimtieren in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU durch eine Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis (nur positiv reicht nicht, der Titer muss ausreichend hoch sein) ein ausreichend hoher Antikörpertiter festgestellt wurde und dies durch die Tierarztpraxis, welche die Blutuntersuchung veranlasst hat, im EU-Heimtierausweis dokumentiert ist.

Hinweis:

Der Bluttest ist im Leben eines Heimtieres nur einmal notwendig, sofern aus dem EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass das Tier entsprechend den Vorgaben des Impfstoffherstellers regelmäßig gegen Tollwut nachgeimpft wird.

Reisen mit Hauskaninchen, Papageien, Sittichen und sonstigen Vögeln (ausgenommen Geflügel) innerhalb der EU

Happy child boy and parrot bird having fun together at home - Owner and pet relationship, exotic animal concept, Bild © Vane Nunes

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Gegebenenfalls sind auch die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Zoll.

Hinweis:

Tierhalter, die ohne Erfüllung der Einreisebestimmungen auf Reisen gehen, müssen mit kostenpflichtiger Quarantäne ihrer Tiere rechnen.

Hinweis:

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Veterinäramt einen Termin, da sich unsere Tierärzte oftmals im Außendienst befinden.

Alle aktuellen Vorgaben für Ihr Reiseland finden Sie auf der Website der Grenzkontrollstelle München:

KBLV – Reisen mit Heimtieren

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Veterinäramt

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 231 - 53 18<tel:09112315318>0911 / 231 - 53 10<tel:09112315310>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=64768>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>