Zulassung von Neufahrzeugen (keine PKW)
Im Inland gekaufte Neufahrzeuge
Ein fabrikneues Kraftfahrzeug wurde erworben. Dieses wird erstmalig bei der Kraftfahrzeugbehörde für die Zulassung im Straßenverkehr angemeldet.
Benötigte Unterlagen:
-
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief) bzw. soweit diese nicht vorliegt, den Kaufvertrag
-
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten (TÜV, DEKRA, usw.) nach § 13 EG-FGV
-
elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
-
Personalausweis oder Reisepass (mit dem Nachweis einer Unterschrift des Inhabers)
-
Einzugsermächtigung (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC)
Hinweis:
Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Genaueres erfahren Sie hierzu am Ende dieser Seite unter dem Link "Sonderfälle bei der Zulassung".
Im Ausland erworbene Neufahrzeuge
Im Ausland wurde ein fabrikneues Kraftfahrzeug erworben. Dieses wird erstmalig bei der Kraftfahrzeugbehörde für die Zulassung im Straßenverkehr angemeldet.
Benötigte Unterlagen:
-
Ausländische Fahrzeugpapiere
-
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten (TÜV, DEKRA, usw.) nach § 13 EG-FGV
-
Zollrechtliche Bescheinigung - nur bei Erwerb außerhalb der EU
-
elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
-
Personalausweis oder Reisepass (mit dem Nachweis einer Unterschrift des Inhabers)
-
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Originalrechnung oder ein vergleichbares Dokument über den Erwerb)
-
Einzugsermächtigung (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC)
Hinweis:
Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Genaueres erfahren Sie hierzu am Ende dieser Seite unter dem Link "Sonderfälle bei der Zulassung".
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung
Kraftfahrzeugzulassung
(Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)
Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-40 69
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
KontaktformularHinweis:
Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.
- Elektronische Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung (eVB)
- Einzugsverfahren
- Sonderfälle bei der Zulassung
- Zahlweise der Gebühren