
Online-Dienste
Viele Anliegen rund um die Zulassung können Sie mit einem BundID-Konto Schritt-für-Schritt einfach online erledigen. Sie brauchen keinen Termin vor Ort.

Viele Anliegen rund um die Zulassung können Sie mit einem BundID-Konto Schritt-für-Schritt einfach online erledigen. Sie brauchen keinen Termin vor Ort.

Erledigen Sie viele Kfz-Anliegen direkt online – ohne Termin und Wartezeit.
Informationen zu benötigten Unterlagen finden Sie nach Klick auf das jeweilige Anliegen.

Melden Sie Ihr Fahrzeug online an, um oder ab - einfach und bequem! Heute online zulassen und sofort losfahren.

Reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen online.

Ein Bankbrief wurde an unsere Zulassungsbehörde versandt. Hier können Sie prüfen, ob diese bereits in der Zulassungsbehörde Nürnberg angekommen ist.
Für bestimmte Anliegen ist weiterhin ein persönlicher Termin erforderlich. Auch wenn Sie ein persönliches Gespräch bevorzugen, vereinbaren Sie bitte vor Ihrem Besuch online einen Termin.


Hier erfahren Sie, was Sie benötigen, um Ihr fabrikneues Fahrzeug erstmalig für die Zulassung im Straßenverkehr anzumelden.
Wenn Sie ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen möchten, können Sie eine Tageszulassung beantragen.

Wenn Sie von außerhalb nach Nürnberg zugezogen sind oder ein Fahrzeug gekauft haben, das bisher kein „N“-Kennzeichen hat, dann müssen sie das Fahrzeug auf sich als neuen Halter umschreiben lassen.
Möchten Sie einen im Ausland erworbenen Gebrauchtwagen in Nürnberg zulassen, finden Sie hier weitere Informationen.

Sie wollen Ihr Fahrzeug verkaufen? Hier finden Sie alle Informationen darüber, was Sie beachten müssen und was Sie der Zulassungsbehörde mitteilen sollen.

Hier können Sie Ihr Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen wurde, abmelden. Hier erhalten Sie alle Informationen dazu.

Am Ausgabeterminal der Kfz-Zulassungsstelle können Sie Ihre online beantragten Zulassungsdokumente ohne Termin abholen.

Wenn Ihnen Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen abhandengekommen sind oder gestohlen wurden, müssen Sie einen Ersatz ausstellen lassen.

Wenn sich Ihr Name oder die technischen Daten Ihres Fahrzeugs geändert haben, ist die Änderung Ihrer Fahrzeugpapiere erforderlich.

Wenn sich Ihre Adresse oder Firmenanschrift innerhalb von Nürnberg ändert, sind Änderungen in den Fahrzeugpapieren erforderlich.

Ein Bankbrief wurde an unsere Zulassungsbehörde versandt. Hier können Sie prüfen, ob diese bereits in der Zulassungsbehörde Nürnberg angekommen ist.

Auskunft über die Halterin, den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs können Sie erhalten, wenn Sie hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

Hier erhalten Sie alle Informationen über besondere Kennzeichen, wie zum Beispiel Kurzzeit- oder Rote Dauerkennzeichen. Sie wollen ein bestimmtes Kennzeichen oder Ihres mitnehmen? Auch das können Sie hier melden.
Sie haben Probleme mit einer erloschenen Versicherung, Fahrzeugmängel oder anderen Daten rund um Ihr Fahrzeug? Erhalten Sie hier Hilfe.
Sofern für die Bearbeitung die Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich ist, müssen sie diese von Ihrer Leasing-Bank an uns senden lassen. Ob die ZB II bereits eingegangen ist, können Sie hier prüfen.
Wenn das Fahrzeug auf Ihre Firma zugelassen werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich zu den benötigten Unterlagen Folgendes mit:
- Handelsregisterauszug (bei ausländischen Handelsregisterauszügen bitte eine amtliche Übersetzung beifügen)
- zusätzlich eine Gewerbeanmeldung (wenn die Firmenadresse im Handelsregisterauszug nicht enthalten ist)
- Adressnachweis (zum Beispiel einen Steuerbescheid oder eine sonstige amtliche Bescheinigung)
Seit dem 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, bei Zuzug das bisherige, auswärtige Kennzeichen zu behalten, sofern sich der Halter des Fahrzeuges nicht ändert und das Fahrzeug zugelassen ist. Allerdings ist die Vorsprache bei der Zulassungsbehörde trotzdem zwingend notwendig, da die Fahrzeugpapiere umgeschrieben werden müssen.
Sofern Ihnen ein Kennzeichen zugeteilt wurde und das Fahrzeug explizit auch für Fahrten ohne Zulassung versichert ist, dürfen Sie Fahrten, die in direktem Zusammenhang mit der Zulassung stehen, auch ohne gültige Plaketten auf dem Kennzeichen durchführen. Es empfiehlt sich, vorher Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufzunehmen.
Ja, dafür benötigen Sie zusätzliche Unterlagen.
Die Zulassungsbehörde darf Fahrzeuge nur dann zulassen, wenn eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer erteilt wird.
Bei Zulassung eines Fahrzeuges muss der Antragsteller IBAN, BIC und das Kreditinstitut angeben.
Vollmachten für Zulassung müssen die oben genannten Angaben beinhalten.
Die Zulassungsbehörde muss überprüfen, ob eine Kfz-Steuerschuld besteht. Sind Steuerrückstände vorhanden, kann die Fahrzeugzulassung nur nach Bezahlung der Steuerschuld erfolgen.
Grundlage für diese Maßnahme ist § 13 Abs. 1 und 1a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), das die Zulassungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden zu vollziehen haben.
Ja. Bringen Sie hierfür bitte die Mithaltereigenschaftserklärung ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit.