Gebrauchtwagen aus dem Ausland
Beschreibung
Ein im Ausland erworbener Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden.
Ablauf
Die Zulassung erfolgt nach persönlicher Vorsprache. Für die Antragstellung vor Ort ist eine Terminvereinbarung nötig.
Erforderliche Unterlagen
- Ausländische Fahrzeugpapiere (EU - Übereinstimmungsbescheinigung - CoC-Papier)
- Gutachten des TÜV (§21 StVZO)
- Zollrechtliche Bescheinigung - nur bei Erwerb außerhalb der EU
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Einzugsermächtigung (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC)
- Personalausweis oder Reisepass
Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt.
Weiterführende Informationen
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>