Alles, was Hundehalterinnen und Hundehalter in Nürnberg wissen müssen: Anmeldung, Steuer, Leinenpflicht, Freilaufzonen und mehr.

Anmeldung und Hundesteuer
Wer in Nürnberg einen Hund hält, muss ihn beim Kassen- und Steueramt anmelden – spätestens einen Monat nachdem der Hund vier Monate alt geworden ist, oder einen Monat nach dem Umzug nach Nürnberg. Die Anmeldung läuft online.
Nach der Anmeldung kommt mit dem ersten Steuerbescheid eine Steuermarke per Post. Diese muss der Hund außerhalb der Wohnung immer sichtbar tragen. Wer das nicht tut, riskiert ein Bußgeld.
Fälligkeitsdatum
Die Hundesteuer ist jährlich bis zum 1. April zu bezahlen. Die Stadt schickt keine Zahlungserinnerung.
| Hundeart | Jahressteuer |
|---|---|
| Normaler Hund | 132 Euro |
| Kampfhund mit Negativzeugnis | 264 Euro |
| Kampfhund ohne Negativzeugnis | 1.056 Euro |
Steuerbefreiungen oder Ermäßigungen gibt es zum Beispiel für Blindenführhunde, Jagdhunde, Therapiehunde und Hunde aus dem Tierheim Nürnberg (einmalig). Auch Nürnberg-Pass-Inhaber zahlen weniger. Die Anmeldepflicht gilt trotzdem.
Abmelden muss man den Hund – ebenfalls innerhalb eines Monats – wenn er gestorben ist, abgegeben wurde, entlaufen ist oder wenn man Nürnberg verlässt.
Wo gilt Leinenpflicht?
In Nürnberg gilt grundsätzlich eine Leinenpflicht mit einer reißfesten Leine von höchstens 1,20 Metern Länge.
Alle Hunde
- in Grünanlagen außerhalb ausgewiesener Freilaufzonen
- in Naturschutzgebieten
- auf Wochen- und Jahrmärkten
Hunde ab 50 Zentimeter Schulterhöhe
- innerhalb des Altstadtrings in öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen
- in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen
- in der Königstorpassage am Hauptbahnhof
Der Altstadtring
Vestnertorgraben, Maxtorgraben, Rathenauplatz, Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgraben, Frauentorgraben, Am Plärrer, Spittlertorgraben, Westtorgraben, Neutorgraben. Die Gehwege auf der Altstadtseite gehören zum leinenpflichtigen Bereich.
Kampfhunde
Für Kampfhunde gilt die Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet – auch in Freilaufzonen.
Wo Hunde nicht erlaubt sind
An einigen Orten dürfen Hunde grundsätzlich nicht mitgeführt werden. Dazu zählen:
- Kinderspielplätze und abgegrenzte Bolzplätze
- Liegewiesen
- Pflanzbeete in Grünanlagen
- Wasser- und Brunnenanlagen
- städtische Friedhöfe (ausgenommen Blindenhunde)
- Tiergarten Nürnberg (ausgenommen Blindenhunde)
- städtische Bäder
- Frühlings- und Herbstvolksfest (ausgenommen Blindenhunde)
- Stadion (ausgenommen Blindenhunde)
- Großmarkt
Bei Kirchweihen und Wochenmärkten ist ein angeleinter Hund erlaubt – aber auch dort gilt: besser ohne Hund. Großveranstaltungen wie die Blaue Nacht sind ebenfalls ohne Hund aufzusuchen.
Beißvorfälle melden
Wenn Sie oder Ihr Hund von einem anderen Hund gebissen oder angegriffen worden sind: Melden Sie den Vorfall schriftlich an das Ordnungsamt.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Hundefreilaufzonen
In Nürnberg gibt es 20 ausgewiesene Hundefreilaufzonen. Dort dürfen Hunde ohne Leine laufen, sofern sie zuverlässig unter Kontrolle stehen und keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere darstellen. Außerhalb dieser Bereiche gilt in Grünanlagen die Leinenpflicht. Eine Übersicht aller Freilaufzonen stellt der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) bereit.
Hundekot
Täglich fallen in Nürnberg über fünf Tonnen Hundekot an. Hundekot auf Gehwegen, Grünflächen oder Spielbereichen sorgt immer wieder für Ärger. Deshalb gilt: Wer mit seinem Hund unterwegs ist, muss Hinterlassenschaften unverzüglich beseitigen und ordnungsgemäß entsorgen. Die Stadt stellt dafür an vielen Stellen Beutelspender und Abfallbehälter bereit. Saubere Wege und Grünanlagen kommen allen zugute.
Patenschaft für Beutelspender
Viele Spender werden ehrenamtlich von Bürgerinnen und Bürgern als Paten betreut. Der Service kostet die Stadt jährlich rund 40.000 Euro. Wenn Sie Interesse haben, eine Patenschaft zu übernehmen, wenden Sie sich bitte an den Servicebetrieb Öffentlicher Raum.
Kampfhunde
Wer in Nürnberg einen Kampfhund halten will, braucht eine Genehmigung des Ordnungsamts. Welche Rassen als Kampfhunde gelten, regelt die bayerische Kampfhundeverordnung.
Kategorie 1
- dürfen in Nürnberg grundsätzlich nicht gehalten werden
- zuständig: Ordnungsamt
Kategorie 2
- Haltung möglich mit Gutachten eines Sachverständigen
- Nachweis: kein erhöhtes Aggressions- oder Gefährdungspotenzial
- danach: unbefristetes Negativzeugnis (ggf. mit Auflagen)
- Kosten: 50 bis 500 Euro
Auch nicht in der Kampfhundeverordnung genannte Rassen können als Kampfhunde eingestuft werden – zum Beispiel American Bully, Exotic Bully, Pocket Bully, Shorty Bull, XXL Bully. Vor dem Kauf unbedingt beim Ordnungsamt nachfragen.
Für Kampfhunde gilt im gesamten Stadtgebiet Leinenpflicht – auch in den Freilaufzonen. Auf und in der Nähe von Kinderspielplätzen dürfen Kampfhunde und große Hunde auch angeleint nicht mitgeführt werden.
Reisen mit Hund
Wer mit dem Hund ins Ausland reist oder aus dem Ausland zurückkommt, muss bestimmte Einreisevorschriften beachten. Das Veterinäramt des Ordnungsamts ist die zuständige Stelle für alle Fragen rund um Tierseuchen, Tierschutz und den grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit Tieren.