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Cannabisverbotszone um den Hauptbahnhof

Die Stadt verschärft die Regeln rund um den Hauptbahnhof. Der Stadtrat hat am 10. Dezember 2025 dort ein Konsum- und Mitführverbot für Cannabis beschlossen. Ziel ist es, den Drogenhandel einzudämmen und der Polizei mehr Handlungsmöglichkeiten zu geben.

Das neue Regelwerk ist Teil einer umfassenden Sicherheitsstrategie für den öffentlichen Raum. Der Hauptbahnhof ist einer der belebtesten Orte der Stadt: Rund 130.000 Menschen steigen hier täglich um, passieren den Platz oder nutzen ihn als Treffpunkt. Unterschiedliche Interessen treffen auf engem Raum aufeinander. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an Ordnung und Sicherheit – bei Stadt, Polizei und der Bevölkerung.

Sicherheit als gemeinsamer Auftrag

Die Stadt verfolgt dabei einen breiten Sicherheitsbegriff. Er umfasst nicht nur die objektive Lage, sondern auch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Genau daran knüpft das neue Strategie- und Maßnahmenpapier an, das Stadt Nürnberg, Polizeipräsidium Mittelfranken und Bundespolizei gemeinsam erarbeitet haben. Im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit fand es breite Zustimmung.

Das Papier beschreibt die Instrumente, mit denen das Umfeld des Hauptbahnhofs spürbar sicherer werden soll. Es kann künftig als Vorlage für andere Orte in Nürnberg dienen – jeweils angepasst an die örtlichen Probleme.

Die Maßnahmen basieren auf fünf Handlungsfeldern:

  • Prävention und Sozialarbeit: Unterstützung für gefährdete Gruppen, Präsenz von Streetwork, frühe Hilfsangebote.
  • Repression und Präsenz: Stärkere Polizeistreifen, konsequentes Vorgehen gegen Straftaten und Ordnungsstörungen.
  • Infrastruktur und Stadtgestaltung: Sauberkeit, bessere Beleuchtung, klarere Wegeführungen, gestalterische Aufwertung.
  • Digitale Intelligenz und Datenbasierung: Ausbau der Videoüberwachung, moderne Analysetools, bessere Abstimmung zwischen Behörden.
  • Resilienz und Zukunftsfähigkeit: Strukturen, die flexibel auf künftige Herausforderungen reagieren können.

Geltungsbereich der Cannabisverbotszone

Rot markierte Flächen der Cannabisverbotszone rund um den Nürnberger Hauptbahnhof., Bild © Ordnugnsamt / Stadt Nürnberg
Rot markierte Cannabisverbotszone um den Nürnberger Hauptbahnhof.

Die Cannabisverbotszone gilt auf folgenden öffentlichen Flächen:

  • Bahnhofsplatz bis einschließlich der Bahnhofstraße
  • Zentraler Omnibusbahnhof
  • Frauentorgraben vom Sterntor bis zum Königstor zwischen der äußeren und inneren Stadtmauer
  • Nelson-Mandela-Platz
  • Straße Hinterm Bahnhof
  • Celtisplatz
  • Südstadtpark
  • Karl-Bröger-Tunnel
  • Celtisunterführung
  • Celtisstraße
  • unterirdische öffentliche Wegeflächen im ersten Untergeschoss des Bahnhofsplatzes (Königstorpassage)

Die genaue Grenze des Geltungsbereichs ergibt sich aus der der Verordnung im Amtsblatt beigefügten Karte des Ordnungsamts. Maßgebend ist die Innenkante der Begrenzungslinie. Zum Geltungsbereich gehören auch die Zugänge zu den oberirdischen öffentlichen Flächen, insbesondere Treppen, Rampen und die erhöhten Flächen vor den Eingangstüren des Bahnhofsgebäudes. Ausgenommen sind die Treppenanlagen von der Königstorpassage zur Mittelhalle des Bahnhofsgebäudes.

Karte Cannabisverbotszone

Hier können Sie die Karte zur Cannabisverbotszone um den Hauptbahnhof in hoher Auflösung als PDF-Datei herunterladen.

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Aktualisiert am 10.12.2025, 18:56 Uhr