E-Scooter sind praktisch – wenn sie sicher und rücksichtsvoll genutzt werden. Hier erfahren Sie, welche Regeln für Leih-E-Scooter gelten, wo sie abgestellt werden dürfen und was bei der Nutzung im Straßenverkehr und im öffentlichen Nahverkehr zu beachten ist.

Das gilt für E-Scooter
E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge – nicht als Fahrräder. Sie dürfen ab 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Ein Helm ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
Für E-Scooter gelten dieselben Alkohol- und Cannabisgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer unter Alkohol- oder Cannabiseinfluss fährt, muss mit Bußgeldern rechnen. Je nach Verstoß können außerdem Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis folgen.
Ausleihe und Rückgabe
Sie können E-Scooter in der Altstadt und innerhalb des Bundesstraßenrings nur auf Sammelparkplätzen ausleihen und zurückgeben. Außerhalb dieser Stationen können Sie die Ausleihe nicht mehr beenden, die Gebühr läuft sonst weiter. Innerhalb des Rings ist ein flächendeckendes Netz an E-Scooter-Sammelparkplätzen eingerichtet worden.
Um den Weg vom Startpunkt zur nächstgelegenen Verkehrsanbindung und den Weg von der letzten Haltestelle zum Endpunkt zu fördern, wird es außerhalb des Bundesstraßenrings weiterhin die Möglichkeit geben, E-Scooter auch außerhalb der Sammelparkplätze abzustellen.
Durch Angebote wie Gratisminuten oder Preisnachlässe werden Nutzerinnen und Nutzer motiviert, E-Scooter an den Sammelparkplätzen abzugeben.
Abstellzonen und FAQ
Auf der Website des Verkehrsplanungsamts finden Sie eine interaktive Karte der Gebiete mit Sammelparkplätzen, eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen und Antworten sowie eine Liste der in Nürnberg tätigen Verleiher.
Mitnahme im ÖPNV verboten
In den Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen der VAG dürfen keine E-Scooter mitgenommen werden. Auch an den U-Bahnhöfen dürfen E-Scooter nicht mitgeführt werden. Von den Akkus der E-Scooter geht eine erhöhte Brand- und Explosionsgefahr aus. E-Bikes, Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Personen dürfen aufgrund der höheren Sicherheitsstandards weiterhin mitgenommen werden.
Aktualisiert am 07.07.2026, 12:41 Uhr