Ein sicheres und geordnetes Zusammenleben ist die Grundlage für Lebensqualität in Nürnberg. Die Stadt setzt sich mit vielfältigen Maßnahmen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger ein – von präventiven Konzepten wie dem Sicherheitspakt über spezielle Verbotszonen bis hin zu klaren Regelungen für Versammlungen und Veranstaltungen.

Maßnahmen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Der Sicherheitspakt Nürnberg ist ein gemeinsames Programm von Stadt, Polizei und Justiz zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Er besteht seit 1998 und wird laufend an neue Entwicklungen angepasst. Ziel ist es, durch enge Zusammenarbeit, Prävention und abgestimmte Maßnahmen Kriminalität zu verringern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.
Versammlungen und Demonstrationen sind eine unmittelbare Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und genießen daher einen besonderen Schutz – unabhängig von politischen Zielen oder Inhalten. Sie sind nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig. Die Versammlungsbehörde Stadt Nürnberg ist dabei zur strikten Neutralität verpflichtet; politische Bewertungen sind ihr rechtlich nicht gestattet.
Rund um den Hauptbahnhof und am Aufseßplatz besteht eine Alkoholverbotszone. Ziel ist es, übermäßigen Alkoholkonsum und damit verbundene Straftaten wie Körperverletzung sowie Verschmutzung und Belästigung der Anwohner zu bekämpfen.
Rund um den Nürnberger Hauptbahnhof gilt ein Konsum- und Mitführverbot für Cannabis. Ziel ist es, den Drogenhandel einzudämmen. Die Verbotszone ist Teil einer umfassenden Sicherheitsstrategie für den öffentlichen Raum.
Rund um den Hauptbahnhof besteht eine Waffen- und Messerverbotszone. Ziel ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, Straftaten vorzubeugen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.
Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger während der Silvesternacht zu gewährleisten, hat die Stadt Nürnberg spezielle Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern eingerichtet.
Behörden und Einsatzdienste
Das Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht befasst sich mit Angelegenheiten und Projekten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Stadtrechts.
Das Ordnungsamt ist für die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit zuständig. Es übernimmt unter anderem Gewerbe-, Lebensmittel- und Verkehrsüberwachung sowie die Kontrolle von Versammlungen, Veranstaltungen und gefährlichen Tieren.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken in Nürnberg mit nachgeordneten Dienststellen ist zuständig für den Regierungsbezirk Mittelfranken.
Die Feuerwehr Nürnberg erfüllt kommunale Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge der Stadt, unter anderem Brandschutz und technische Hilfeleistungen.
In Nürnberg befindet sich eine der größten Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst in Deutschland. Von hier aus werden Notrufe aus den drei mittelfränkischen Großstädten und drei Landkreisen in der Region entgegengenommen und bearbeitet.
Hauptaufgabe des THW ist die technische Hilfe für die Rettung von Menschen und Tieren aus Gefahrenlagen und Bergung bedrohter Sachwerte.
Der Kommunale Außendienst Nürnberg (ADN) ist im öffentlichen Raum unterwegs, zeigt Präsenz, klärt über Regeln auf, überwacht die Einhaltung städtischer Vorschriften und leitet bei Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die Bayerische Sicherheitswacht unterstützt die Polizei im öffentlichen Raum durch Präsenz, Beobachtung und Meldung von Gefahrenlagen, um das Sicherheitsgefühl zu stärken und Straftaten vorzubeugen.
Sicherheitslage und Sicherheitsempfinden
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gehört Nürnberg zu den sichersten Großstädten Deutschlands. Dennoch variiert das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger je nach Stadtteil. Unsicherheitsgefühle treten insbesondere nachts in Grünanlagen und an U-Bahnhöfen auf. Frauen und ältere Menschen empfinden häufiger Unsicherheit. Es besteht der Wunsch nach mehr Polizeipräsenz.
Recht und Justiz
Das Nürnberger Stadtrecht enthält die vom Stadtrat Nürnberg beschlossenen Satzungen und Verordnungen. Die Vorschriften sind nach Aufgaben geordnet oder über einen alphabetischen Index auffindbar.
Das Rechtsamt ist die juristische Zentrale der Stadt Nürnberg. Es beschäftigt sich mit allen rechtlichen Angelegenheiten die Kommune betreffend. Kernaufgabe ist die Beratung der städtischen Dienststellen in allen rechtlichen Fragen.
Das Amtsgericht Nürnberg entscheidet in erster Instanz über zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten sowie weitere Rechtsfragen wie etwa Familien-, Miet-, Verkehrs- und Vollstreckungssachen für die Stadt Nürnberg.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheidet im Gerichtsbezirk Nürnberg-Fürth über schwere Straf- und Zivilsachen in erster Instanz sowie über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte.
Das Oberlandesgericht Nürnberg ist die nächsthöhere Instanz in Nordbayern und entscheidet insbesondere über Rechtsmittel in Zivil- und Strafsachen gegen Entscheidungen untergeordneter Gerichte; sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberpfalz sowie Teile Niederbayerns.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ist die öffentliche Strafverfolgungsbehörde im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth, die Ermittlungsverfahren gegen Straftaten leitet, über Anklagen entscheidet und die öffentliche Anklage vor Gericht vertritt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg ist die oberste Strafverfolgungsbehörde im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg und beaufsichtigt und koordiniert die nachgeordneten Staatsanwaltschaften.
Katastrophenschutz in Nürnberg
Unter dem Begriff „Bevölkerungsschutz“ werden alle nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen zusammengefasst. Der Bevölkerungsschutz umfasst dabei die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz.
Fallen in Nürnberg Strom, Wasser oder die Infrastruktur aus, können Stunden bis Tage vergehen, bis Hilfe eintrifft. Eine gute persönliche Vorsorge hilft Ihnen und Ihrer Familie, unruhige Zeiten sicher zu überstehen.
Aktualisiert am 19.12.2025, 15:46 Uhr