Verbotszonen in der Altstadt
Rund um die Nürnberger Burg dürfen Sie an Silvester von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr keine Feuerwerkskörper zünden. Der Bereich ist in der Karte blau umrandet. Die Verbotszone umfasst die Burg sowie den äußeren Bereich vor der Festung mit der Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg. Auch das Mitführen von Raketen oder Böllern ist dort zwischen 21 und 2 Uhr verboten. Wenn Sie den Blick von der Burgfreiung auf die Stadt genießen möchten, müssen Sie zudem Gläser, Glasflaschen und zerbrechliche Gegenstände zu Hause lassen. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein Sicherheitsdienst die Taschen. Mitgeführte Feuerwerkskörper, Gläser und Glasflaschen müssen abgegeben werden.
Auch rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie auf den dazwischenliegenden Bereichen von der Königstraße über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hauptmarkt, Rathausplatz bis zum Ölberg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Zudem gilt das Verbot am Jakobsplatz. Das Verbot gilt auch ohne Verbotsschilder vom 31. Dezember bis 1. Januar ganztägig. Dieser Bereich ist in der Karte rot umrandet.
Schilder kennzeichnen alle Verbotsbereiche, die die Polizei kontrolliert. Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bitte beachten Sie auch: Grundsätzlich dürfen Raketen oder Böller nie in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen abgebrannt werden. Zudem ist Böllern nur an zwei Tagen im Jahr erlaubt: an Silvester und Neujahr.


