Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

Lorenzkirche mit Feuerwerk


Verbotszonen in der Altstadt

Rund um die Nürnberger Burg dürfen Sie keine Feuerwerkskörper zünden. Die Verbotszone umfasst die Burg sowie den äußeren Bereich vor der Festung. Auch das Mitführen von Raketen oder Böllern ist dort zwischen 21 und 2 Uhr verboten. Wenn Sie den Blick von der Freiung auf die Stadt genießen möchten, müssen Sie Gläser und Flaschen zu Hause lassen. Ein Sicherheitsdienst kontrolliert die Taschen. Der Bereich ist in der Karte blau umrandet.

Auch rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie die dazwischenliegende Bereichen der Königstraße, Kaiserstraße, Museumsbrücke, Fleischbrücke, Plobenhofstraße, Hauptmarkt, Waaggasse, Rathausplatz und Burgstraße ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Das Verbot gilt vom 31. Dezember bis 1. Januar ganztägig. Dieser Bereich ist in der rot umrandet.

Schilder kennzeichnen alle Verbotsbereiche, die Polizei kontrolliert. Bitte beachten Sie auch: Grundsätzlich dürfen Raketen oder Böller nie in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen abgebrannt werden. Zudem ist Böllern nur an zwei Tagen im Jahr erlaubt, nämlich an Silvester und Neujahr.


Weitere Tipps und Hinweise

Verkehrsbeschränkungen im Burgbereich

Um die Wege für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten, sind vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr, folgende Straßen für Nichtanlieger gesperrt:

Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Die Stadt stellt an den Zufahrten Durchfahrtssperren auf.

Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge.

Tipps für Brandschutz und Gesundheit

Alle Jahre wieder kommt es zu leicht vermeidbaren Unfällen und Bränden in der Silvesternacht, weil mit Feuerwerkskörpern zu leichtsinnig umgegangen wird. Damit Sie gesund ins neue Jahr starten, gibt die Nürnberger Feuerwehr Tipps für den richtigen Umgang mit Böllern und Raketen.

Kein Feuerwerk in Grünanlagen

Bitte brennen Sie kein Silvesterfeuerwerk in öffentlichen Grünanlagen und in deren Umfeld sowie in und um Wasseranlagen ab. Flaschen, Scherben, Verpackungen, Böllerreste und dergleichen bleiben dann noch viele Wochen liegen. Bitte beseitigen Sie die Feuerwerksreste aus den Grünanlagen, weil sie auch eine Gefahr für die Tier- und Pflanzenwelt darstellen. Halten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk unbedingt ausreichend Abstand zu Sträuchern, Bäumen und Laubhaufen.

Wohin mit dem Silvestermüll?

Nach der Silvestersause folgt das große Reinemachen: Grundsätzlich sind Sie für Ihren Silvestermüll selbst verantwortlich. Die Überreste der Batterien, Raketen und Böller können Sie über den Hausmüll entsorgen. Bitte beseitigen Sie auch Rückstände von Straßen und Gehwegen. Großformatige Verpackungen von Böllerbatterien und Raketen und Flaschenkisten müssen durch Mitarbeiter der Stadt von Hand eingesammelt werden, da Kleinkehrmaschinen sie aufgrund ihrer Größe nicht aufsammeln können.

Die Straßenreinigung ist in den Stadtteilen unterschiedlich geregelt. Die Stadt reinigt innerhalb des Mittleren Rings (Reinigungsgebiet A) Gehwege, Plätze und Fahrbahnen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Silvestermüll. Außerhalb des Rings (Reinigungsgebiet B) werden nur die Fahrbahnen gereinigt, soweit dies mit Großkehrmaschinen möglich ist. Für die Sauberkeit der Gehwege sind dort die Anlieger verantwortlich. Außerhalb der Reinigungsgebiete A und B sind die Anlieger für die Reinigung der Straßen, Plätze und Gehwege verantwortlich.

Not- und Hilfsdienste

Ob medizinischer Notfall, familiäre Probleme oder schlicht und einfach seelische Not: Auch an Silvester und Neujahr gibt es Notdienste, die rund um die Uhr erreichbar sind. An die zentralen Notrufnummern von Feuerwehr, Polizei und Notarzt können Sie sich jederzeit wenden.

Busse und Bahnen an Silvester

Die VAG verdichtet an Silvester ihren U-Bahnfahrplan für die Linien U1, U2 und U3. Die Bahnen fahren am 31. Dezember ab 15.30 Uhr in einem Zehn-Minuten-Takt durch bis Betriebsbeginn am 1. Januar 2023. Dann fahren die U-Bahnen wieder nach Sonn- und Feiertagsfahrplan.

Auch die Nightliner fahren in der Silvesternacht nicht nur zur vollen Stunde, sondern auch jeweils zur 20. und 40. Minute am Nürnberger Hauptbahnhof ab.


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