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Hinweise zum Silvesterfeuerwerk 2025/26

Leute, die ein Silvesterfeuerwerk anschauen., Bild © ANDOR BUJDOSO / AdobeStock

Verbotszonen in der Altstadt

Rund um die Nürnberger Burg dürfen Sie an Silvester von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr keine Feuerwerkskörper zünden. Der Bereich ist in der Karte blau umrandet. Die Verbotszone umfasst die Burg sowie den äußeren Bereich vor der Festung mit der Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg. Auch das Mitführen von Raketen oder Böllern ist dort zwischen 21 und 2 Uhr verboten. Wenn Sie den Blick von der Burgfreiung auf die Stadt genießen möchten, müssen Sie zudem Gläser, Glasflaschen und zerbrechliche Gegenstände zu Hause lassen. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein Sicherheitsdienst die Taschen. Mitgeführte Feuerwerkskörper, Gläser und Glasflaschen müssen abgegeben werden.

Auch rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie auf den dazwischenliegenden Bereichen von der Königstraße über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hinter den Fleischbänken, Hauptmarkt, Rathausplatz bis zum Ölberg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 31. Dezember bis 1. Januar ganztägig verboten. Zudem gilt das Verbot am Jakobsplatz. Diese Bereiche sind in den Karten rot umrandet.

In diesen Bereichen weisen Hinweisschilder mit dem Aufdruck „Feuerwerk verboten – No Fireworks“ auf die Verbote hin. Die Polizei führt hier verstärkt Kontrollen durch. An der Burg findet am Eingang zur Stadtfreiung eine Zugangskontrolle mit Taschenkontrolle durch einen Sicherheitsdienst statt. Mitgeführte Feuerwerkskörper, Gläser und Glasflaschen müssen abgegeben werden. Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Karte: Verbotszone zwischen Lorenzkirche und Burg

Karte Feuerwerksverbot Altstadt 2025/26., Bild © Geobasisdaten: Stadt Nürnberg, Geo und Bayerische Vermessungsverwaltung
Feuerwerksverbot in der Altstadt an Silvester 2025/26: Innerhalb der blauen Markierung ist zum einen das Mitführen und Zünden von Feuerwerkskörpern verboten. Außerdem sind Gläser, Glasflaschen und zerbrechliche Gegenstände verboten. Innerhalb der roten Markierung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten.
Download: Karte Feuerwerksverbot zwischen Lorenzkirche und Burg

Karte: Verbotszone am Jakobplatz

Karte Feuerwerksverbot Jakobsplatz 2025/26., Bild © Geobasisdaten: Stadt Nürnberg, Geo und Bayerische Vermessungsverwaltung
Feuerwerksverbot am Jakobsplatz an Silvester 2025/26: Innerhalb der roten Markierung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten.
Download: Karte Feuerwerksverbot am Jakobsplatz

Allgemeine Regelungen und Verbote

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Gebäude dar. Es dürfen deshalb nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CE-Zeichen haben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – das sind die herkömmlichen Silvesterfeuerwerkskörper – dürfen ohne Erlaubnis nur am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025 und nur von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden.

Generell dürfen keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder­ und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden. Das Verbot gilt auch ohne Verbotsschilder.

Mit erlaubnisfreien Schreckschuss-­, Reizstoff-­ oder Signalwaffen, sogenannte PTB­-Waffen, dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem „kleinen Waffenschein“. Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar. Bei der Benutzung von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen kann eine Geldbuße bis zu 10. 000 Euro verhängt, der „Kleine Waffenschein“ widerrufen und die Waffe eingezogen werden.

Abschließend: Darum bitten wir Sie

Unabhängig von gesetzlichen Regelungen und den von der Stadt Nürnberg eingerichteten Verbotszonen bittet die Stadt, im Sinne eines guten Miteinanders folgende Hinweise zu beachten:

  • Verzichten Sie, wenn möglich, ganz auf privates Feuerwerk. Das spart Müll, schont Umwelt, Tiere und Mitmenschen. Weniger Lärm bedeutet weniger Stress für Haustiere, Wildtiere und die Stadtnatur.
  • Wenn Sie Feuerwerk nutzen, bevorzugen Sie weniger, dafür hochwertige Feuerwerkskörper. Vermeiden Sie „Spaßartikel“ mit viel Verpackung und achten Sie auf plastikfreie oder plastikreduzierte Produkte.
  • Entfernen Sie Verpackungen bereits zu Hause und entsorgen Sie sie korrekt. Nehmen Sie nur das Nötigste nach draußen, um Straßenmüll zu reduzieren.
  • Bitte zünden Sie kein Feuerwerk in Grünanlagen, an Wasseranlagen oder deren Umfeld. Müll und Feuerwerksreste gefährden Tiere und Pflanzen. Halten Sie beim Abbrennen ausreichend Abstand zu Bäumen, Sträuchern und Laubhaufen.
  • Lassen Sie Feuerwerksreste, leere Flaschen und Verpackungen nicht liegen. Sammeln Sie Reste, sobald es sicher ist, zum Beispiel in einem kleinen Beutel im Rucksack, bis die nächste Tonne erreichbar ist.
  • Gemeinsam aufräumen: Schon ein kleiner Beitrag am Neujahrsmorgen hilft enorm. Sammeln Sie Reste vor der eigenen Haustür, im Innenhof oder im direkten Umfeld auf.

Häufige Fragen

An Privatpersonen verkauft werden dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2. Feuerwerkskörper dürfen von Privatpersonen grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.

Zusätzlich zu den Verbotszonen ist das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen aufgrund erhöhter Brandgefahr nach der bundesweiten Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Dazu zählen unter anderem Bereiche rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude wie Fachwerkhäuser. Innerhalb eines Mindestabstands von 200 Metern zu diesen Objekten ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk untersagt.

Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannten PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden.

Nach der derzeitigen Rechtslage können Städte und Gemeinden das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur in Bereichen mit besonderen Gefahrenlagen verbieten, etwa bei großen Menschenansammlungen oder in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude. Auf dieser Grundlage hat Nürnberg bereits zusätzliche Verbotsbereiche eingerichtet.

In dicht besiedelten Gemeindeteilen dürfen Kommunen zudem lediglich Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung untersagen. Feuerwerkskörper mit reinen Leuchteffekten oder kombinierten Leucht- und Knalleffekten – also der Großteil der in Deutschland verkauften Pyrotechnik – sind davon nicht erfasst. Ein Verbot ausschließlich knallender Feuerwerkskörper wäre daher weder nachvollziehbar noch wirksam oder kontrollierbar.

Der allgemeine Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor Brandgefahr, Lärm, Feinstaub und Abfall reicht nach aktueller Rechtslage nicht aus, um weitergehende Feuerwerksverbote zu erlassen. Die Stadt Nürnberg hat daher derzeit keine rechtliche Möglichkeit, Feuerwerke in einzelnen Stadtteilen oder im gesamten Stadtgebiet zu verbieten.

Die Verbotszone umfasst die Burg sowie den äußeren Bereich vor der Festung mit der Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg.

Auch rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie auf den dazwischenliegenden Bereichen von der Königstraße über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hinter den Fleischbänken, Hauptmarkt, Rathausplatz bis zum Ölberg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Zudem gilt das Verbot am Jakobsplatz.

Ziel ist es, Menschen, die sich in der Silvesternacht in der Nürnberger Innenstadt – insbesondere in den zentralen Bereichen – aufhalten, zu schützen und denkmalgeschützte Gebäude wie Kirchen vor Schäden zu bewahren. Gleichzeitig sollen die Verbote das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken.

In den rot markierten Bereichen ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände aller Art abzubrennen. Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2025, 0 Uhr, bis 1. Januar 2026, 24 Uhr.

In dem blau markierten Bereich ist das Mitführen, Abschießen oder Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art verbot. Das Verbot gilt vom 31. Dezember, 21 Uhr, bis 1. Januar, 2 Uhr.

Ja, in diesem Jahr wurde die Verbotszone ausgeweitet. Sie umfasst nun auch den Bereich „Hinter den Fleischbänken“ sowie den Jakobsplatz. Anlass ist die hohe Besucherzahl in diesen Bereichen, in denen Feuerwerkskörper wiederholt inmitten dicht gedrängter Menschen gezündet wurden. Zudem kam es dort vermehrt zum Abbrennen von Feuerwerk in gesetzlichen Verbotszonen rund um Kirchen und besonders brandempfindliche Gebäude oder sogar zum direkten Beschuss dieser Bauwerke.

Erweitert wurde die Verbotszone daher auch auf den Bereich „Hinter den Fleischbänken“, wo sich viele Menschen an der „Feuerzangenbowle“ aufhalten, sowie auf den Jakobsplatz mit der Jakobskirche, der Elisabethkirche und den Ständen des „Winterdorfs“.

Ein Verstoß gegen das Verbot stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar, schwerwiegendere Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden. Das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb der erlaubten Zeiten kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Verstöße in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen oder besonders brandgefährdeten Gebäuden können bis zu 50.000 Euro kosten (§ 46 Nr. 8 Buchst. b 1. SprengV, § 41 Abs. 1 Nr. 16, Abs. 2 SprengG). Das Abbrennverbot in den Bereichen der Allgemeinverfügung kann mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden (Art. 23 Abs. 3 LStVG, § 17 Abs. 1 OWiG).

Weitere Tipps und Hinweise

Um die Wege für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten, sind vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr, folgende Straßen für Nichtanlieger gesperrt: Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Die Stadt stellt an den Zufahrten Durchfahrtssperren auf.

Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge.

Alle VAG-Linien fahren an Silvester nach Samstagsfahrplan und am 1. Januar 2025 nach Sonntagsfahrplan. U1, U2 und U3 fahren in der Silvesternacht durchgehend im Zehn-Minuten-Takt.

Die NightLiner starten jeweils zur halben und vollen Stunde am Hauptbahnhof. Die Linien N2, N13 und N15 fahren zur halben Stunde nur auf Nürnberger Stadtgebiet. Die Haltestellen in den Nachbarorten werden nicht angefahren.

Die Linie N61 fährt den Bahnhof Reichelsdorf an und wird bis Röthenbach verlängert. Dafür entfallen in der Silvesternacht die Haltestellen Furtenbachstraße und Reichelsdorfer Hauptstraße.

Die VAG empfiehlt, die Verstärkerbusse zur halben Stunde zu nutzen, da diese weniger frequentiert werden als die bekannten zur vollen Stunde.

  • Hinweise der VAG<https://www.vag.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/detail/mit-der-vag-durch-die-silvesternacht>

Alle Jahre wieder kommt es zu leicht vermeidbaren Unfällen und Bränden in der Silvesternacht, weil mit Feuerwerkskörpern zu leichtsinnig umgegangen wird. Damit Sie gesund ins neue Jahr starten, gibt die Nürnberger Feuerwehr Tipps für den richtigen Umgang mit Böllern und Raketen.

Nach der Silvestersause folgt das große Reinemachen: Grundsätzlich sind Sie für Ihren Silvestermüll selbst verantwortlich. Die Überreste der Batterien, Raketen und Böller können Sie über den Hausmüll entsorgen. Bitte beseitigen Sie auch Rückstände von Straßen und Gehwegen. Großformatige Verpackungen von Böllerbatterien und Raketen und Flaschenkisten müssen durch Mitarbeiter der Stadt von Hand eingesammelt werden, da Kleinkehrmaschinen sie aufgrund ihrer Größe nicht aufsammeln können.

Die Straßenreinigung ist in den Stadtteilen unterschiedlich geregelt. Die Stadt reinigt innerhalb des Mittleren Rings (Reinigungsgebiet A) Gehwege, Plätze und Fahrbahnen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Silvestermüll. Außerhalb des Rings (Reinigungsgebiet B) werden nur die Fahrbahnen gereinigt, soweit dies mit Großkehrmaschinen möglich ist. Für die Sauberkeit der Gehwege sind dort die Anlieger verantwortlich. Außerhalb der Reinigungsgebiete A und B sind die Anlieger für die Reinigung der Straßen, Plätze und Gehwege verantwortlich.

Ob medizinischer Notfall, familiäre Probleme oder schlicht und einfach seelische Not: Auch an Silvester und Neujahr gibt es Notdienste, die rund um die Uhr erreichbar sind. An die zentralen Notrufnummern von Feuerwehr, Polizei und Notarzt können Sie sich jederzeit wenden.

Allgemeinverfügung mit Begründung

Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg: Feuerwerksverbot in der Innenstadt am 31.12.2025 und 01.01.2026

Informationen in Leichter Sprache

Feuer·werk in der Innen·stadt an Silvester

In Nürnberg gibt es an Silvester viele Verbots·zonen für Feuer·werk.
Die Stadt Nürnberg hat diese Verbots·zonen jetzt größer gemacht.
Es gibt auch Straßen·sperrungen und Park·verbote.

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