Verbotszonen in der Altstadt
Rund um die Nürnberger Burg dürfen Sie an Silvester von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr keine Feuerwerkskörper zünden. Der Bereich ist in der Karte blau umrandet. Die Verbotszone umfasst die Burg sowie den äußeren Bereich vor der Festung mit der Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg. Auch das Mitführen von Raketen oder Böllern ist dort zwischen 21 und 2 Uhr verboten. Wenn Sie den Blick von der Burgfreiung auf die Stadt genießen möchten, müssen Sie zudem Gläser, Glasflaschen und zerbrechliche Gegenstände zu Hause lassen. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein Sicherheitsdienst die Taschen. Mitgeführte Feuerwerkskörper, Gläser und Glasflaschen müssen abgegeben werden.
Auch rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie auf den dazwischenliegenden Bereichen von der Königstraße über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hinter den Fleischbänken, Hauptmarkt, Rathausplatz bis zum Ölberg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 31. Dezember bis 1. Januar ganztägig verboten. Zudem gilt das Verbot am Jakobsplatz. Diese Bereiche sind in den Karten rot umrandet.
In diesen Bereichen weisen Hinweisschilder mit dem Aufdruck „Feuerwerk verboten – No Fireworks“ auf die Verbote hin. Die Polizei führt hier verstärkt Kontrollen durch. An der Burg findet am Eingang zur Stadtfreiung eine Zugangskontrolle mit Taschenkontrolle durch einen Sicherheitsdienst statt. Mitgeführte Feuerwerkskörper, Gläser und Glasflaschen müssen abgegeben werden. Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.


