Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht beantragen oder verlängern

Beschreibung

Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen (Wiederlader, Vorderladerschützen, Böllerschützen) im nichtgewerblichen Bereich umgehen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

Sie können die Erlaubnis online, schriftlich oder vor Ort beantragen.

Für die Online-Beantragung übermitteln Sie uns bitte alle erforderlichen Unterlagen über das Kontaktformular.

Für die schriftliche Beantragung schicken Sie uns bitte alle erforderlichen Unterlagen per Post an das Ordnungsamt. 

Für die Antragstellung vor Ort vereinbaren Sie bitte online einen Termin.

  • Mindestalter 21 Jahre
  • körperliche Eignung
  • Bedürfnis
  • Zuverlässigkeit
  • Fachkunde

Prüfung der Zuverlässigkeit

Das Ordnungsamt holt zur Prüfung der Zuverlässigkeit Auskünfte bei folgenden Stellen ein:

  • Bundeszentralregister
  • zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
  • Bundespolizei
  • Landesamt für Verfassungsschutz
  • Zollkriminalamt
  • Landeskriminalamt

Nachweis der Fachkunde

Zum Nachweis Ihrer Fachkunde legen Sie bitte das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vor.

Für die Teilnahme am Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie ebenso wie die Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht online, schriftlich oder persönlich vor Ort beantragen.

Zur Beantragung verwenden Sie ebenfalls das PDF-Formular „Antrag nach § 27 Sprengstoffgesetz“. Tragen Sie bitte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ im Feld „Sonstiges“ ein.

Außerdem brauchen Sie Ihr gültiges Ausweisdokument oder eine Kopie, wenn Sie online oder per Post beantragen.

Für die Online-Beantragung übermitteln Sie uns bitte alle erforderlichen Unterlagen über das Kontaktformular.

Für die schriftliche Beantragung senden Sie uns bitte alle erforderlichen Unterlagen per Post an das Ordnungsamt. 

Für die Antragstellung vor Ort vereinbaren Sie bitte online einen Termin. Verwenden Sie dafür den Terminlink von „Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht beantragen oder verlängern“.

Unbedenklichkeitsbescheinigungmaximal 100 Euro
Ausstellung der Erlaubnismaximal 190 Euro
Verlängerung der Erlaubnis70 Euro

Wenn Sie die Erlaubnis über das PDF-Formular beantragen, erhalten Sie per Post eine Rechnung.