Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Kleinen Waffenschein beantragen

Beschreibung

Wer eine Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen will, braucht einen kleinen Waffenschein. Um eine Schreckschusswaffe zu kaufen und zu besitzen, oder um eine verpackte Schreckschusswaffe zu transportieren, brauchen Sie keine behördliche Erlaubnis.

Sie können den kleinen Waffenschein online oder persönlich beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.

  • Personalausweis oder Reisepass

Mit dem kleinen Waffenschein dürfen Sie alle Schreckschusswaffen, die das PTB-Zeichen als Bauartprüfzeichen haben, außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Grundstücks führen, also bei sich tragen.

Für Tierabwehr- und Reizstoffsprays, Messer, Luftdruckwaffen und Elektroschocker benötigen Sie keinen Waffenschein.

Wer eine SRS-Waffe mit dem PTB-Zeichen führt, muss auch den kleinen Waffenschein und ein amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass) mit sich führen.

Der kleine Waffenschein muss immer im Original mitgeführt werden. Kopien sind nicht gültig.

Es dürfen nur SRS-Waffen mit dem Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) mitgeführt werden.

Tragen die Waffen das sogenannte PTB-Zeichen nicht, benötigen Sie eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis. Eine Erlaubnis zum Führen wird für diese Waffen jedoch nicht erteilt. „Führen“ ist das „Bei-sich-tragen“ außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums, auch dann, wenn keine Munition mitgeführt wird.

Auch SRS-Waffen dürfen nur so mitgeführt werden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn andere Menschen durch das offene Mitführen verängstigt werden oder gefährliche Situationen entstehen: SRS-Waffen sehen wie scharfe Schusswaffen aus. Deshalb besteht immer eine Verwechslungsgefahr durch eine offene oder teilbedeckte Trageweise. Diese führt zu vermehrten Hinweisen besorgter Bürger an die Polizei und dadurch kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Auch für Polizeibeamte ist es in der Regel schwierig, eine scharfe Waffe von einer Schreckschusswaffe zu unterscheiden.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Mitführen von Waffen verboten. Das gilt für alle Waffen: Schreckschusswaffen ebenso wie alle Arten von Verteidigungs- und Angriffswaffen, vom Schlagstock bis zur Machete.

Öffentliche Veranstaltungen sind Volksfeste und Kirchweihen, aber auch Theater- und Kinobesuche sowie vergleichbare Veranstaltungen fallen darunter.

Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Straftat.

Das Schießen ohne eine Schießerlaubnis ist ausschließlich in Notwehr- und Notstandssituationen erlaubt.

Leichtfertiges Schießen „aus Spaß“ ist verboten.

Auch das Schießen an Silvester ist nicht erlaubt.

SRS-Waffen und Munition müssen Sie so aufbewahren, dass sie gegen Abhandenkommen und gegen den Zugriff von Unbefugten (insbesondere von Minderjährigen) geschützt sind. Mindeststandard ist ein festes, verschlossenes Behältnis.
Auch zu Hause dürfen SRS-Waffen nur volljährigen und geschäftsfähigen Personen überlassen werden.

Das Führen von SRS-Waffen ohne kleinen Waffenschein stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.

Wer gegen die Vorschriften zum Mitführen, zur Aufbewahrung, zum Überlassen und zum Schießen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden kann.

Außerdem wird bei Verstößen ein Widerruf des kleinen Waffenscheines bis hin zum allgemeinen Waffenbesitzverbot geprüft

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit
  • Eignung (zum Beispiel keine Hinweise auf Suchterkrankungen)

Das Ordnungsamt holt zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Eignung Auskünfte bei folgenden Stellen ein: 

  • Bundeszentralregister
  • zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
  • Polizei
  • Landesamt für Verfassungsschutz

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu drei Wochen, da die Erteilung der Waffenbesitzkarte von den Auskünften weiterer Stellen abhängt.

Kleiner Waffenschein150 Euro

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt per PayPal oder Kredit-/Debitkarte (Mastercard, Visa) bezahlen.