
In Nürnberg besteht eine Leinenpflicht (reißfeste Leine mit höchstens 120 cm Länge)
In Nürnberg besteht eine Leinenpflicht (reißfeste Leine mit höchstens 120 cm Länge)
In Nürnberg dürfen Hunde nicht mitgeführt werden
Außerdem können für Hunde, die andere Personen oder Tiere schädigen, erheblich gefährden oder belästigen, eine Leinenpflicht oder andere Maßnahmen (z.B. Maulkorb, Schulung, Mitführverbot, Abgabe des Hundes) angeordnet werden.
Alle Hunde im Stadtgebiet, die über 4 Monate alt sind, müssen angemeldet, bei Entlaufen oder Tod abgemeldet werden. Zuständig ist das Kassen- und Steueramt.
Hundehalter müssen den Kot ihrer Hunde beseitigen und hierzu immer geeignete Behältnisse bei sich haben. Wenn Sie Verunreinigungen öffentlicher Flächen durch Hundekot melden wollen, wenden Sie sich bitte an den Servicebetrieb Öffentlicher Raum.
Nähere Informationen hierzu und weitere Hinweise rund um das Thema „Hund“ können Sie dem Flyer „Hunde in der Stadt“ des Servicebetriebs Öffentlicher Raum entnehmen.