Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

Kfz-Zulassung

Standort Kfz-Stelle, Bild © Kfz-Stelle / Ordnungsamt Nürnberg

Auf den Internetseiten haben wir zu unseren Aufgabengebieten vielfältige Informationen für Sie zusammengestellt. Informieren Sie sich hier zu unseren Standorten und Öffnungszeiten und vereinbaren online einen Termin.

Termin vereinbaren © vectorstock.com/ PCH/ weit

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Ihr Anliegen kann nur mit einem vorher vereinbarten Termin bearbeitet werden.



Logo Einfach online machen © Stadt Nürnberg

Unsere Online-Angebote

Viele Anliegen können Sie bei uns bequem und sicher online erledigen. Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen Service rund um die Uhr - und das ganz ohne Besuch bei uns.


Haben Sie Fragen?


Unsere Dienstleistungen

Gelb leuchtende Ampel am Ring in Nürnberg. © franconiaphoto - stock.adobe.com

Fahrzeug abmelden

Hier können Sie Ihr Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen wurde, abmelden. Hier erhalten Sie alle Informationen dazu.

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Muster der Zulassungsbescheinigung Teil 2 © Ordnungsamt Nürnberg / Kraftfahrt-Bundesamt

Fahrzeugpapiere und Halterdaten

Hier können Sie Ihre Fahrzeugpapiere ändern lassen und einen Verlust oder Diebstahl melden. Ebenso erhalten Sie eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister und eine Halter- und Datenbestätigung.

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Autoverkauf © Tom Fisk / pexels

Fahrzeug verkaufen

Sie wollen Ihr Fahrzeug verkaufen? Hier finden Sie alle Informationen darüber, was Sie beachten müssen und was Sie der Zulassungsbehörde mitteilen sollen.

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fließender Verkehr auf einer Autobahn © Peter Kirchhoff / PIXELIO

Gebrauchtes Fahrzeug an- oder ummelden

Wenn Sie von außerhalb nach Nürnberg zugezogen sind, ein Fahrzeug gekauft haben, das bisher kein „N“-Kennzeichen hat, sondern beispielsweise „FÜ“, „LAU“, „M“, dann müssen sie das Fahrzeug auf sich als neuen Halter umschreiben lassen.

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Ansicht eines Unterlagenstapels © pixabay.com

Häufige Probleme

Sie haben Probleme mit einer erloschenen Versicherung, Fahrzeugmängel oder anderen Daten rund um Ihr Fahrzeug? Erhalten Sie hier Hilfe und Antworten.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/versicherungswechsel.html>

Kurzzeitkennzeichen © Ordnungsamt / Stadt Nürnberg

Kennzeichen

Hier erhalten Sie alle Informationen über besondere Kennzeichen, wie zum Beispiel Kurzzeit- oder Rote Dauerkennzeichen. Sie wollen ein bestimmtes Kennzeichen oder Ihres mitnehmen? Auch das können Sie hier melden.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/kennzeichenschilder.html>

Motorrad © Darren Chin-Yue / pixabay

Neues Fahrzeug anmelden

Hier erhalten Sie alle Informationen, um Ihr Fahrzeug erstmalig bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde für die Zulassung im Straßenverkehr anzumelden.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/neufahrzeuge.html>

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Sofern für die Bearbeitung die Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich ist, müssen sie diese von Ihrer Leasing-Bank an uns senden lassen. Ob die ZB II bereits eingegangen ist, können Sie hier prüfen.

Wenn das Fahrzeug auf Ihre Firma zugelassen werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich zu den benötigten Unterlagen Folgendes mit:

- Handelsregisterauszug (bei ausländischen Handelsregisterauszügen bitte eine amtliche Übersetzung beifügen)
- zusätzlich eine Gewerbeanmeldung (wenn die Firmenadresse im Handelsregisterauszug nicht enthalten ist)
- Adressnachweis (zum Beispiel einen Steuerbescheid oder eine sonstige amtliche Bescheinigung)

- Bei Fahrzeugen aus dem Ausland ist eine Vorfahrt erforderlich oder ein Nachweis der Fahrzeugidentnummer - Überprüfung durch ein AU-berechtigtes Autohaus oder einer technischen Prüfstelle (nicht älter als 2 Wochen).
- Sie benötigen die Bestätigung des Fahrzeugherstellers, dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde und es sich um ein Neufahrzeug handelt.

Ja, Sie können ein Wunschkennzeichen gegen eine Gebühr reservieren.

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Seit dem 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, bei Zuzug das bisherige, auswärtige Kennzeichen zu behalten, sofern sich der Halter des Fahrzeuges nicht ändert und das Fahrzeug zugelassen ist. Allerdings ist die Vorsprache bei der Zulassungsbehörde trotzdem zwingend notwendig, da die Fahrzeugpapiere umgeschrieben werden müssen.

Sofern Ihnen ein Kennzeichen zugeteilt wurde und das Fahrzeug explizit auch für Fahrten ohne Zulassung versichert ist, dürfen Sie Fahrten, die in direktem Zusammenhang mit der Zulassung stehen, auch ohne gültige Plaketten auf dem Kennzeichen durchführen. Es empfiehlt sich, vorher Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufzunehmen.

Ja, dafür benötigen Sie zusätzliche Unterlagen.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/neufahrzeuge.html>

Die Zulassungsbehörde darf Fahrzeuge nur dann zulassen, wenn eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer erteilt wird.

Bei Zulassung eines Fahrzeuges muss der Antragsteller IBAN, BIC und das Kreditinstitut angeben.

Vollmachten für Zulassung müssen die oben genannten Angaben beinhalten.

Die Zulassungsbehörde muss überprüfen, ob eine Kfz-Steuerschuld besteht. Sind Steuerrückstände vorhanden, kann die Fahrzeugzulassung nur nach Bezahlung der Steuerschuld erfolgen.

Grundlage für diese Maßnahme ist § 13 Abs. 1 und 1a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), das die Zulassungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden zu vollziehen haben.

Ja. Bringen Sie hierfür bitte die Mithaltereigenschaftserklärung ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit.

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Kraftfahrzeugzulassung

Rathenauplatz 1890489 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Rathenauplatz+18&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-0<tel:09112310> 09 11 / 2 31-40 69<tel:09112314069>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=29096>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

Bürgerämter der Stadt Nürnberg<https://www.nuernberg.de/internet/buergeraemter/>