Auf den Internetseiten haben wir zu unseren Aufgabengebieten vielfältige Informationen für Sie zusammengestellt. Informieren Sie sich hier zu unseren Standorten und Öffnungszeiten und vereinbaren online einen Termin.

Zu unseren Themen

Hinweis der Zulassungsstelle: Saisonstart für Motorräder und Cabrios
Mit den ersten sonnigen Tagen beginnt für viele wieder die Saison für Motorräder, Cabrios und Saisonfahrzeuge. Die Zulassungsstelle empfiehlt daher, geplante Zulassungsvorgänge möglichst frühzeitig zu erledigen.

Neu: Digitaler Fahrzeugschein
Ab sofort kann der Fahrzeugschein in der i-Kfz-App digital hinterlegt werden. Dieser ist auch bei Kontrollen durch die Polizei gültig. Für die Beantragung benötigen Sie nur Kennzeichen, App und die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.

Termin online vereinbaren
Ihr Anliegen kann nur mit einem vorher vereinbarten Termin bearbeitet werden.
Zulassungen

Neues Fahrzeug anmelden
Hier erfahren Sie, was Sie benötigen, um Ihr fabrikneues Fahrzeug erstmalig für die Zulassung im Straßenverkehr anzumelden.
Wenn Sie ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen möchten, können Sie eine Tageszulassung beantragen.

Gebrauchtes Fahrzeug an- oder ummelden
Wenn Sie von außerhalb nach Nürnberg zugezogen sind oder ein Fahrzeug gekauft haben, das bisher kein „N“-Kennzeichen hat, dann müssen sie das Fahrzeug auf sich als neuen Halter umschreiben lassen.
Möchten Sie einen im Ausland erworbenen Gebrauchtwagen in Nürnberg zulassen, finden Sie hier weitere Informationen.

Fahrzeug verkaufen
Sie wollen Ihr Fahrzeug verkaufen? Hier finden Sie alle Informationen darüber, was Sie beachten müssen und was Sie der Zulassungsbehörde mitteilen sollen.

Fahrzeug abmelden
Hier können Sie Ihr Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen wurde, abmelden. Hier erhalten Sie alle Informationen dazu.

Kfz-Zulassungsdokumente abholen
Am Ausgabeterminal der Kfz-Zulassungsstelle können Sie Ihre online beantragten Zulassungsdokumente ohne Termin abholen.
Verlust oder Diebstahl

Ersatz bei Verlust oder Diebstahl
Wenn Ihnen Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen abhandengekommen sind oder gestohlen wurden, müssen Sie einen Ersatz ausstellen lassen.
Änderungen mitteilen

Namen oder technische Daten ändern
Wenn sich Ihr Name oder die technischen Daten Ihres Fahrzeugs geändert haben, ist die Änderung Ihrer Fahrzeugpapiere erforderlich.

Adresse ändern
Wenn sich Ihre Adresse oder Firmenanschrift innerhalb von Nürnberg ändert, sind Änderungen in den Fahrzeugpapieren erforderlich.
Auskünfte und Bescheinigungen

Bankbrief
Ein Bankbrief wurde an unsere Zulassungsbehörde versandt. Hier können Sie prüfen, ob diese bereits in der Zulassungsbehörde Nürnberg angekommen ist.

Auskunft aus dem Fahrzeugregister
Auskunft über die Halterin, den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs können Sie erhalten, wenn Sie hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Kennzeichen

Kennzeichen
Hier erhalten Sie alle Informationen über besondere Kennzeichen, wie zum Beispiel Kurzzeit- oder Rote Dauerkennzeichen. Sie wollen ein bestimmtes Kennzeichen oder Ihres mitnehmen? Auch das können Sie hier melden.
Anträge und Formulare
Häufige Fragen und Probleme
Sie haben Probleme mit einer erloschenen Versicherung, Fahrzeugmängel oder anderen Daten rund um Ihr Fahrzeug? Erhalten Sie hier Hilfe.
Sofern für die Bearbeitung die Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich ist, müssen sie diese von Ihrer Leasing-Bank an uns senden lassen. Ob die ZB II bereits eingegangen ist, können Sie hier prüfen.
Wenn das Fahrzeug auf Ihre Firma zugelassen werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich zu den benötigten Unterlagen Folgendes mit:
- Handelsregisterauszug (bei ausländischen Handelsregisterauszügen bitte eine amtliche Übersetzung beifügen)
- zusätzlich eine Gewerbeanmeldung (wenn die Firmenadresse im Handelsregisterauszug nicht enthalten ist)
- Adressnachweis (zum Beispiel einen Steuerbescheid oder eine sonstige amtliche Bescheinigung)
Seit dem 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, bei Zuzug das bisherige, auswärtige Kennzeichen zu behalten, sofern sich der Halter des Fahrzeuges nicht ändert und das Fahrzeug zugelassen ist. Allerdings ist die Vorsprache bei der Zulassungsbehörde trotzdem zwingend notwendig, da die Fahrzeugpapiere umgeschrieben werden müssen.
Sofern Ihnen ein Kennzeichen zugeteilt wurde und das Fahrzeug explizit auch für Fahrten ohne Zulassung versichert ist, dürfen Sie Fahrten, die in direktem Zusammenhang mit der Zulassung stehen, auch ohne gültige Plaketten auf dem Kennzeichen durchführen. Es empfiehlt sich, vorher Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufzunehmen.
Ja, dafür benötigen Sie zusätzliche Unterlagen.
Die Zulassungsbehörde darf Fahrzeuge nur dann zulassen, wenn eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer erteilt wird.
Bei Zulassung eines Fahrzeuges muss der Antragsteller IBAN, BIC und das Kreditinstitut angeben.
Vollmachten für Zulassung müssen die oben genannten Angaben beinhalten.
Die Zulassungsbehörde muss überprüfen, ob eine Kfz-Steuerschuld besteht. Sind Steuerrückstände vorhanden, kann die Fahrzeugzulassung nur nach Bezahlung der Steuerschuld erfolgen.
Grundlage für diese Maßnahme ist § 13 Abs. 1 und 1a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), das die Zulassungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden zu vollziehen haben.
Ja. Bringen Sie hierfür bitte die Mithaltereigenschaftserklärung ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit.
