Fischereischein

Wer in Bayern angeln möchte, benötigt einen Fischereischein.
Einen Fischereischein erhalten Sie vom Ordnungsamt Nürnberg, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Nürnberg ist und Sie die schriftliche Fischerprüfung abgelegt haben.

Sie können online einen unbegrenzten oder einen begrenzten Fischereischein für 5 Jahre beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Fischfang jederzeit Ihren gültigen Fischereischein sowie Ihren gültigen Erlaubnisschein (Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten) bei sich führen müssen.


FAQs

Was sind die Voraussetzungen für einen Fischereischein?

Jugendliche ab 10 Jahren können einen Jugendfischereischein beantragen.

Um die Fischerprüfung ablegen zu dürfen, muss man 12 Jahre sein.

Ab 14 Jahren und mit bestandener Fischerprüfung kann man einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.

Welche Fischereischeine gibt es?

• begrenzter Fischereischein – Gültigkeit fünf Jahre
• unbegrenzter Fischereischein - auf Lebenszeit
• Jugend-Fischereischein - Gültigkeit bis zum 18. Lebensjahr
Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren können mit einem Jugend-Fischereischein in Bayern fischen, sofern sie in Begleitung einer volljährigen Person sind, die ebenfalls einen gültigen Fischeischein besitzt.
• Besucher-Jahresfischereischein - ohne Wohnsitz in Deutschland
Der Besucher-Jahresfischereischein ist maximal drei Monate gültig und kann ohne einen Nachweis der bayerisch staatlichen Fischerprüfung beantragt werden.
Für die Erteilung benötigen wir Ihren Fischereischein aus Ihrem Heimatland, übersetzt in die deutsche Sprache.

Achtung: Der Besucher-Jahresfischereischein kann nicht online beantragt werden.

Kann eine andere Person meinen Fischereischein abholen?

Mit einer schriftlichen Vollmacht kann eine andere Person Ihren Fischereischein abholen.
Bitte beachten Sie, dass sich die bevollmächtigte Person mit einem amtlichen Lichtbilddokument ausweisen muss.

Kann ich meinen Fischereischein online verlängern?

Das Onlineverfahren dient ausschließlich der erstmaligen Beantragung eines Fischereischeins. Da die Verlängerung des Fischereischeins in Ihrem Originaldokument eingetragen werden muss, kann dies leider nicht online beantragt werden. Es ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich.

Hier können Sie einen Termin vereinbaren:

Kann ich einen Besucherfischereischein online beantragen?

Die Beantragung eines Besucherfischereischeins sowie die Verlängerung eines Besucherfischereischeins ist online nicht möglich. Hierfür benötigen Sie einen persönlichen Termin.

Hier können Sie einen Termin vereinbaren:

Wie viel kostet ein Fischereischein?

Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.

• begrenzter Fischereischein für 5 Jahre: Gesamtpreis 75 Euro
35 Euro Gebühr + 40 Euro Fischereiabgabe

• Jugend-Fischereischein: Gesamtpreis 15 Euro
5 Euro Gebühr + 10 Euro Fischereiabgabe

• Besucher-Jahresfischereischein: Gesamtpreis 22,50 Euro
7,50 Euro Gebühr + 15 Euro Fischereiabgabe

• unbegrenzter Fischereischein: Gesamtpreis variiert nach Alter
35 Euro Gebühr + Fischereiabgabe nach Alter
Weitere Informationen finden Sie hier:

Mein Fischereischein ist abgelaufen. Wie kann ich den Fischereischein verlängern lassen?

Eine Verlängerung ist online nicht möglich, der Fischereischein muss dazu beim Ordnungsamt im Original vorgelegt werden.

Termine können telefonisch (0911 / 231-2260 o. 0911 / 231-5328) oder online über folgenden Link reserviert werden:

Ich bin aus dem Ausland zugezogen. Gilt mein ausländischer Fischereischein auch in Bayern?

Wenn Sie Ihren Fischereischein im Ausland erworben haben und nach Bayern ziehen, dann dürfen Sie in Bayern nicht angeln. Weitere Informationen erhalten Sie unter den untenstehenden Kontaktdaten.

Ich bin aus einem anderen Bundesland nach Bayern gezogen. Gilt mein vorhandener Fischereischein auch in Bayern?

Ja, Ihr Fischereischein ist auch in Bayern gültig.
Voraussetzung: Ihr Hauptwohnsitz war in Deutschland, als Sie die Fischerprüfung absolviert und den Fischereischein beantragt haben.

Werden Fischereiprüfungen aus anderen Bundesländern in Bayern anerkannt?

Ja, sofern zum Zeitpunkt der Fischereiprüfung der Hauptwohnsitz des Fischereischeinbewerbers nicht in Bayern war.

Was passiert nach der Antragstellung zur Erteilung eines Fischereischeins?

Sobald Ihre Unterlagen vollständig beim Ordnungsamt der Stadt Nürnberg eingegangen sind, wird Ihr Antrag innerhalb von 1-2 Wochen bearbeitet und der Fischereischein direkt an die Meldeadresse des Fischereischeinbewerbers verschickt.


Fischereischein online beantragen: Schnell, sicher und online über "Mein Nürnberg"

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes "Mein Nürnberg"-Konto.

Bitte beachten Sie: Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss innerhalb der Stadt Nürnberg liegen. Liegt Ihr aktueller Hauptwohnsitz nicht in Nürnberg, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ordnungsbehörde.

Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Fischereischein

Online Service

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Ersterteilung eines Fischereischeins online beantragen

Wichtige Voraussetzungen für den Online-Antrag

Der Hauptwohnsitz der Person, für die der Fischereischein beantragt wird, muss im Stadtgebiet Nürnberg liegen.

Dieses Online-Verfahren dient ausschließlich der erstmaligen Beantragung eines Fischereischeins.

Die Fotos folgender Unterlagen müssen Sie im nachfolgenden Online-Antrag als JPG / PDF für uns hochladen. Sie können auch im Online-Verfahren die Unterlagen fotografieren und direkt an uns übertragen lassen.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fischerprüfungszeugnis
  • Passbild
  • Beim Jugend-Fischereischein zusätzlich eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten
  • Falls der Fischerschein für eine andere Person beantragt wird, muss die Bevollmächtigung des Antragsteller vorgelegt werden. Eine Bevollmächtigung ist nicht erforderlich, wenn der Antragsteller der gesetzliche Vertreter der Person ist, für die der Antrag gestellt wird.

Was passiert nach der Online-Antragstellung zur Erteilung eines Fischereischeins?

Wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, überprüfen wir Ihre Unterlagen. Bei Rückfragen zu Ihrem Antrag, melden wir uns bei Ihnen.

Stichprobenartig kann die Vorlage originaler Unterlagen gefordert werden.
Ihren Fischereischein erhalten Sie von uns per Post zugeschickt, sobald wir alle Unterlagen geprüft haben.

Die Bearbeitungszeit kann einschließlich Postversand bis zu einer Woche dauern.


Fischereischein vor Ort beantragen

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen im Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg (Ebene 2, Zimmer 213) zur Verfügung.

Für die Antragstellung vor Ort ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig. Bitte nutzen Sie unseren Online-Dienst, um einen Termin zu vereinbaren.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

Fischereischein auf Lebenszeit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fischerprüfungszeugnis
  • Passbild

Jugend-Fischereischein:

  • Ausweis des Kindes oder Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten
  • Passbild des Kindes

Besucher-Jahresfischereischein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Amtliche Übersetzung des im Heimatland erteilten Fischereischeins
  • Passbild

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Fischerei, Jagd, Sprengstoff, Waffen

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 22 60

Telefax 09 11 / 2 31- 16 10 1

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